Erörterung über Wasserschutzgebietzone für Brunnen IV Gilching unterbrochen.


Erörterung über Wasserschutzgebietszone für Brunnen IV Gilching vom 12.09.2016

Bereits am 10.06.2008 hat die Gemeinde Gilching beantragt, eine Wasserschutzgebietszone für den Brunnen IV Gilching auszuweisen. Wegen aufwendiger Untersuchungen, unter anderem wegen vermuteter Altlasten rund um das Flughafengelände, verzögerte sich das Verfahren sehr.

Bei der anberaumten Erörterung am 12.09.2016 sollte es endlich zu einer Einigung zwischen dem Landratsamt Starnberg und den betroffenen Parteien (u.a. Kiesgrubenbesitzer, Landwirte, Flughafenbetreiber und Projektentwickler für Gautinger Gewerbegebiet) kommen.

 Bei der Erörterung forderten jedoch die gegnerischen Parteien von der Gemeinde Gilching, eine Alternativ-Prüfung vorzunehmen, d.h. nach einem Ersatzbrunnen zu suchen. Die Forderung basiert auf einem Grundsatzurteil, das seit 2011 für alle Einrichtungen mit besonderer Bedeutung gilt.

Die Erörterung wurde daraufhin unterbrochen. Die Alternativprüfung für den Ersatzbrunnen muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen.

Die bis zum 31.12.2016 befristete Wasserentnahme aus Brunen IV Gilching wurde um 3 Jahre verlängert.