Aktuelles
EDMO
will mehr Lärm
Am
10.05.2010 hat Frau Rechtsanwältin Fridrich für 4 vom Fluglärm e.V.
unterstützte Privatkläger die Begründung zum Antrag auf Berufung gegen das erstinstanzliche
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht München zur Flugbetriebserweiterung
am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof München
eingereicht.
Mit
Schriftsatz vom 07.05.2010 hat auch Herr Rechtsanwalt Gronefeld als Vertreter
der Firma EDMO seinen eigenen Antrag auf Zulassung der Berufung begründet.
Während
die von Fluglärm e.V. unterstützten Privatkläger weiterhin gegen die
Geschäftsflieger und damit für eine Lärmverhinderung bzw. Lärmminderung
kämpfen, gibt sich auch die Firma EDMO mit der in der ersten Gerichtsinstanz
ausgesprochenen Verpflichtung des Beklagten (Freistaat Bayern – Luftamt
Südbayern -) auf erneute Verbescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung
des Gerichts nicht zufrieden.
Diese
Verpflichtung besagt, dass unter Berücksichtigung des bereits am
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zugelassenen Flugverkehrs ein äquivalenter
Dauerschallpegel von 60 dB (A) außen an den klägerischen Grundstücken nicht
überschritten werden darf. Gegen das im Ergebnis angeordnete Lärmkontingent
geht die EDMO nun vor. Ziel der EDMO ist es offenbar, dass die Betroffenen
ausschließlich passiven Schallschutz – also Schallschutzfenster und
Lüfter - erhalten und mehr Fluglärm produziert werden darf!
Neben
den Berufungsanträgen der Privatkläger haben auch die Gemeinden Weßling,
Gilching und die Stadt Germering Anträge auf Berufung gestellt.
Stand 22.05.2010
Stand der Klageverfahren gegen den Bescheid des Luftamts Südbayern vom
23.07.2008
Situation für die 9 Privatkläger des Fluglärm e.V.
Stand 02.12.09
__________________________________________ Frühere Beiträge ____________________________________________
Änderung des LEP – Einstimmiges Votum
des Bayerischen Landtags
Landtagsplenum
entscheidet am 16.12.2009 mit großer Mehrheit (1 Gegenstimme, 3 Enthaltungen)
für die vom Ministerrat beantragte Teilfortschreibung des
Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP
Ziviler Luftverkehr: Ziele B V 1.6.5 und B V 1.6.8). Diese Verordnung
kann nun am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Somit steht der politische Wille
(Oberpfaffenhofen ohne Geschäftsreiseflugverkehr) dem Urteil des
Verwaltungsgerichts München (Oberpfaffenhofen mit
Geschäftsreiseflugverkehr) gegenüber. Besonders zu beachten ist die Aussage
von Herrn Wirtschaftsminister Zeil: Selbstverständlich werden wir an
den Festsetzungen, die wir heute beschließen, weiterhin festhalten.
Stand 18.12.09
Änderung
des LEP – Einstimmiges Votum des Wirtschaftsausschusses des Bayerischen
Landtags
Am Donnerstag, 03.12.2009, stimmte der federführende Ausschuss dem von der Bayer. Staatsregierung am 27.10.2009 beschlossenen Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) Ziviler Luftverkehr: Ziele B V 1.6.5 und B V 1.6.8, zu.
Wie zu erfahren war, wird das Plenum des Bayerischen
Landtags voraussichtlich noch in diesem Jahr über die LEP-Fortschreibung
endgültig entscheiden. Nach dem einstimmigen Votum des Wirtschaftsausschusses
ist an der Zustimmung des Landtagsplenums nicht mehr zu zweifeln, so dass diese
Verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft treten kann.
Stand 04.12.09
Presseerklärung der Bayer. Staatskanzlei
zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 27.10.2009
Ministerrat beschließt
(am 27.10.2009, Anm. d. R.) Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
Bayern (LEP) zum Zivilen Luftverkehr in der Region München / Zeil:
„Sonderflughafen Oberpfaffenhofen bleibt reiner Werks- und
Forschungsflughafen / Eine weitere Öffnung kommt nicht mehr in Betracht"
Mit der heute beschlossenen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
soll sichergestellt werden, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem
Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert wird.
Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil: „Eine Öffnung des Sonderflughafen
für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, kommt
ausdrücklich nicht mehr in Betracht. Wir wirken mit dieser Regelung einer
schleichenden Entwicklung zu einem Verkehrsflughafen entgegen." Damit wird
die entsprechende Vereinbarung des Bayerischen Koalitionsvertrags umgesetzt.
Die beschlossene Änderung ersetzt die Regelung des LEP aus dem Jahr 2006, nach
der der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem Bestand gesichert und die
Möglichkeit für einen bedarfsgerechten Ausbau und für die Nutzung durch den
Geschäftsreiseflugverkehr offen gehalten werden sollte.
Durch die Teilfortschreibung wird zudem festgelegt, dass in der Region München
zusätzlich zur bestehenden zivilen Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer
Verkehrslandeplatz mehr zugelassen werden soll. Damit wird auch die
Entscheidung der Staatsregierung zu Fürstenfeldbruck bestätigt.
Verkehrsminister Zeil: „Die Region München ist hoch verdichtet. Dem
tragen wir Rechnung." Der Teilfortschreibungsentwurf des Landesentwicklungsprogramms
zum Zivilen Luftverkehr in der Region München wird dem Bayerischen Landtag zur
Zustimmung zugeleitet
Hinweis:
Die erneute Entscheidung des Ministerrats war erforderlich, da die kommunalen
Gebietskörperschaften bis zum 30.09.2009 Stellungnahmen zum LEP-
Änderungsentwurf vom 07.07.2009 abgegeben haben. Dem LEP- Änderungsentwurf muss
jetzt noch der Landtag zustimmen.
Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung vom 7. Juli 2009:
Ministerrat beschließt Änderung des Landesentwicklungsprogramms zum
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen / Zeil: „Oberpfaffenhofen bleibt reiner
Werks- und Forschungsflughafen"
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die
Änderung des Teilfortschreibungsentwurfs des Landesentwicklungsprogramms Bayern
(LEP) zum Zivilen Luftverkehr in der Region München beschlossen. Bayerns
Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Nach Abwägung der im Anhörungsverfahren
abgegebenen Stellungnahmen haben wir beschlossen, die Festlegung zum
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen noch konkreter zu fassen. Mit der Änderung
stellen wir sicher, dass Oberpfaffenhofen in seinem Status und Bestand als
reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert wird. Eine Öffnung für
zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, kommt nicht
in Betracht. Einer etwaigen schleichenden Entwicklung des Sonderflughafens
Oberpfaffenhofen zu einem Verkehrsflughafen wird durch die striktere Regelung
entgegengewirkt. Dessen ungeachtet wird das Wirtschaftsministerium gemeinsam
mit allen Beteiligten mit Nachdruck an einer wirtschaftlichen Lösung zum
weiteren Betrieb des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen arbeiten, um den
Standort langfristig zu sichern."
Entwurf der Bayerischen Staatsregierung
zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) zum Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen,
Stand 09.12.2008; hier: Einwendung zum Entwurf
Beim ersten Durchlesen des vorliegenden
Änderungsentwurfs hat man den Eindruck, dass den Bürgern des Fünfseenlandes der
Geschäftsreiseflugverkehr auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nunmehr
erspart bliebe. Schließlich haben dies CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag
vereinbart. Und auch Ministerpräsident Seehofer sprach auf einer Tagung der
Akademie für Politische Bildung in Tutzing im November 2008 davon, dass man „den
Mut haben müsse, falsche Entscheidungen zu korrigieren, wie z.B. den Ausbau des
Flughafens Oberpfaffenhofen“.
Doch wie so oft bei verwaltungsrechtlichen
Angelegenheiten „liegt der Teufel im Detail“.
Zwar wurde im Änderungsentwurf der
bisherige kritische Satz „die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten
Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollten offen
gehalten werden“ gestrichen. Das verbliebene Ziel „Der
Sonderflughafen soll in seinem Bestand gesichert werden“ bedeutet jedoch,
dass zum genehmigungsrechtlichen aktuellen Bestand
auch das am 23.7.2008 bereits genehmigte Jahreskontingent von knapp 10.000
Flugbewegungen im Geschäftsreiseflugverkehr zählt. Mit dieser umfassenden
Bedeutung des Begriffes „Bestand“ wird der Geschäftsreiseflugverkehr
in Oberpfaffenhofen festgeschrieben. Dies hat auch Herr Erwin Huber in der
Wirtschaftsausschusssitzung des Landtags vom 11.12.2008 bestätigt.
Zusätzlich spricht der Änderungsentwurf
davon, dass „der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen… durch andere
zivile Flughafenstandorte insbesondere aus Kapazitätsgründen nicht ersetzbar“ ist. Dieser Satz
macht nur Sinn, wenn Oberpfaffenhofen - neben der unbestrittenen Aufgabe als
Werks- und Forschungsflughafen - für weitere Segmente der Allgemeinen Luftfahrt
offen gehalten werden soll! Das Luftamt Südbayern hat bestätigt, dass der
Flughafenbetreiber EDMO jederzeit die Möglichkeit hat, bei Bedarf weitere
Anträge auf zusätzliche Nutzung, z.B. im Geschäftsreiseflugverkehr, zu stellen.
Eine von uns in Auftrag gegebene Expertise
einer renommierten Fachanwältin für Flugrecht bestätigt leider diese Auslegung
der gegenwärtigen juristischen Situation.
Die Bürgerinitiativen haben sich stets für
den Erhalt eines Werks- und Forschungsflughafens in Oberpfaffenhofen ausgesprochen,
die Aufnahme des Geschäftsreiseflugverkehrs jedoch klar abgelehnt. In diesem
Sinne haben wir alle im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien aufgefordert,
in das neue LEP folgenden Satz
aufzunehmen:
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand als Werks- und
Forschungsflughafen gesichert
werden. Zur Bestandssicherung ist die
Aufnahme qualifizierten
Geschäftsreiseflugverkehrs nicht erforderlich.
Wir fordern von der Politik, dass im Sinne
der Bürgerinteressen endlich klare Verhältnisse ohne juristische Winkelzüge
geschaffen werden. Wir wollen, dass wieder Ruhe im Fünfseenland eintritt. Die
Quittung, die die bisherige Regierungspartei CSU bei der letzten Landtagswahl
in den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruck und im Würmtal erhalten hat,
sollte auch hartnäckige Vertreter des alten Kurses, wie z.B. Herrn Erwin Huber,
überzeugt haben.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat mit der Bekanntmachung vom 11.2.2009
die Öffentlichkeit in das Anhörungsverfahren zum Fortschreibungsentwurf des LEP
einbezogen, Näheres siehe hier. Die Bürger können daher bis zum 30.4.2009 eingehend ihre Einwände bei diesem Ministerium geltend
machen. Den
Regierungsentwurf finden Sie unter: www.landesentwicklung.bayern.de/landesentwicklung/bereiche/lepteil/lepteil.pdf.
In der synopse.pdf fügen
wir zur Ihrer Information eine Gegenüberstellung der Ziele lt. dem derzeit
gültigen LEP, dem aktuellen LEP- Änderungsentwurf der Staatsregierung und dem
Vorschlag der Bürgerinitiativen bei.
Hier finden
Sie den Entwurf für eine Einwendung der einzelnen Bürger. Wir bitten Sie, wie bisher unser gemeinsames
Anliegen durch einen Brief Ihrerseits zu unterstützen.
Wir sind überzeugt, dass es uns mit Unterstützung der
Mehrheit der Bürger gelingen wird, die Interessen unseres Lebensraumes
durchzusetzen. Dazu bitten wir auch um Ihren Beitrag!
Fluglärm e.V., Gilching, 5.3.2009
Stellungnahme des Fluglärm e.V., Gilching, zur Wirtschaftlichkeit des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen vom 15.01.2009
In jüngster Vergangenheit hat EDMO in der
Presse erneut ihre bekannten Argumente lanciert; diese werden durch stetige
Wiederholung weder überzeugender noch richtiger. Wir sehen uns daher zu
folgender Information veranlasst:
·
Die vom
Luftamt Südbayern genehmigten knapp 10.000
Flugbewegungen im Geschäftsreiseflugverkehr und der durch den geplanten
Flughafenausbau erweiterte Flugbetrieb bringen EDMO zusätzliche Einnahmen aus
Lande- und Startgebühren von ca. 1,5 Millionen Euro jährlich. Diesen Erträgen
stehen Kosten für den von EDMO prognostizierten eigenen Personalaufbau und
sonstige zusätzliche Kosten von schätzungsweise 9 Millionen Euro gegenüber.
Unsere Überschlagsrechnung (siehe Folie#47 Infomappe) zeigt klar, dass der
Geschäftsreiseflugverkehr nicht zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und
damit zur Existenzsicherung des Sonderflughafens beiträgt. Diese Erfahrung hat
auch der Business-Airport Egelsbach bei Frankfurt gemacht; er schreibt immer
noch rote Zahlen und ist auch bei rund 100.000 Flugbewegungen im Jahr von
Subventionen seiner Gesellschafter in Millionenhöhe abhängig.
·
Die
Ansiedlung weiterer Betriebe der Luft- und Raumfahrt sowie der
Satellitentechnik in Oberpfaffenhofen und der damit verbundene Flugverkehr ist
seit Jahren möglich. Die Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze wird von
der Bevölkerung begrüßt. Dazu bedarf es eines Werks- und Forschungsflughafens
und nicht eines Business-Airports! Ein Zusammenhang von gewerblichen und
wissenschaftlichen Arbeitsplätzen einerseits und Geschäftsreiseflugverkehr
andererseits wird trotzdem von EDMO behauptet, um Öffentlichkeit und
Entscheidungsträger für ihre Erweiterungspläne positiv zu beeinflussen.
·
Wie
viel neue Betriebe haben sich denn letztlich für Oberpfaffenhofen entschieden,
weil der Flughafen für den Geschäftsreiseflugverkehr geöffnet werden soll?
Hierüber gibt es von EDMO nach wie vor keine Information! Im Übrigen hat selbst
der Gutachter des Luftamts Südbayern die Ansiedlung weiterer
luftfahrttechnischer Betriebe durch die Öffnung für den
Geschäftsreiseflugverkehr als Option eines sehr optimistischen
Entwicklungspfades bezeichnet, der mit großen Unsicherheiten behaftet sei.
·
Das
Risiko, dass das DLR wegen eines fehlenden Geschäftsreiseflugverkehrs von
Oberpfaffenhofen nach Braunschweig mit erheblichem Aufwand verlagert wird,
besteht bei objektiver Betrachtung nicht. Von den lokalen rund 1.300
DLR-Beschäftigten ist nur die Flugabteilung mit rund 150 Mitarbeitern direkt
von einer Start- und Landebahn abhängig - und die ist seit Jahren vorhanden.
Der DLR-Chef, Herr Prof. Wörner, hat vielmehr klargemacht ( Starnberger SZ
10.9.08 ), dass das DLR einen möglichen Regionalflughafen wegen der damit
verbundenen Belastungen und Einschränkungen nicht hinnehmen werde.
·
Das
Luftamt Südbayern wies im Bescheid vom 23.07.2008 darauf hin, dass es seine
positive Entscheidung ggf. auch ohne das zur Zeit noch geltende
Landesentwicklungsprogramm getroffen hätte. Es bestätigte außerdem auf Anfrage, dass EDMO jederzeit die Möglichkeit
hat, neue Erweiterungsanträge bei Bedarf zu stellen. Dass diese zu
gegebener Zeit evtl. auch genehmigt werden, ist bei einem Wachstumsmarkt, wie
ihn der Geschäftsreiseflugverkehr darstellt, eine begründete Befürchtung der
Bürger und keine „Panikmache“. Von einem auf Dauer
„begrenzten Ausbau“ kann daher bei der heutigen Rechtslage keine
Rede sein
·
EDMO
betont immer wieder, dass der Wirtschaftsstandort Oberpfaffenhofen aufs Spiel
gesetzt wird, wenn der Geschäftsreiseflugverkehr nicht kommt. Diese Behauptung
ist ein unverantwortliches Spiel mit den Ängsten aller am Standort
beschäftigten Menschen. Wie bereits Politiker, fordern auch wir EDMO auf, im
Interesse einer sachlichen Diskussion endlich belastbare Geschäftsdaten und
Wirtschaftlichkeitsrechnungen offen zu legen. Diese Zahlen werden beweisen,
dass der Geschäftsreiseflugverkehr keinen positiven Beitrag zur
wirtschaftlichen Sicherung des Sonderflughafens leistet.
Fluglärm
e.V., Gilching
Rudolf
U l r i c h, 1.Vorsitzender
Hörlholzweg 16
82205 Gilching
Tel.: 08105 / 9247
E-Mail: Rudolf.Ulrich@web.de
Auszug aus der Pressemitteilung der Bayer. Staatskanzlei vom 09.12.08
Bericht aus der Kabinettssitzung
. . . . . . . . . . . .
2. Fortschreibung des
Landesentwicklungsprogramms Bayern / Beschränkungen für den Flughafen
Oberpfaffenhofen und Streichung des Flughafens Fürstenfeldbruck aus dem LEP
Der Ministerrat hat die Fortschreibung des
Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) für den Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen und für die künftige zivile Luftverkehrsinfrastruktur der
Allgemeinen Luftfahrt in der Region 14 (München) beschlossen. Das bisherige
Ziel für Oberpfaffenhofen, die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau
und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr offen zu halten, soll
aus dem LEP gestrichen werden. Unverändert bleibt die Festlegung, dass der
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem Bestand als Werks- und
Forschungsflughafen gesichert werden soll. Wirtschaftsminister Zeil: „Die
Änderung setzt die Koalitionsvereinbarung zwischen CSU und FDP vom Oktober 2008
um. Für die Staatsregierung ist wichtig, dass Oberpfaffenhofen als Werks- und
Forschungsflughafen erhalten bleibt. Eine Weiterentwicklung des
Sonderflughafens durch Öffnung für zusätzliche Verkehre oder für
Betriebserweiterungen ist aus verkehrspolitischer und landesplanerischer Sicht
nicht erforderlich." Minister Zeil wies außerdem darauf hin, dass die
Rechtmäßigkeit der im Juli 2008 von der Regierung von Oberbayern erteilten
luftrechtlichen Genehmigung derzeit von den Verwaltungsgerichten umfassend
geprüft werde.
. . . . . . . . . . .
10.12.08
Die Koalitionsvereinbarung zwischen CSU und FDP ist verfügbar. Bezüglich OPF gilt folgendes:
Sicherung von Status und Bestand des Werks- und Forschungsflughafens
Oberpfaffenhofen; im Übrigen wird im
Landesentwicklungsprogramm
(LEP) Satz 2 im Ziel 1.6.5 gestrichen.
(Seite 32)
Wer alles lesen will: "http://www.csu.de/dateien/partei/beschluesse/102508vertrag__csu_parteitag.pdf"
Gegenüberstellung der rechtlichen Situation am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen bisher und nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 13.04.2004 und dem Genehmigungsbescheid des Luftamtes Südbayern vom 23.07.2008.
Darstellung der heute gültigen und von EDMO beantragten Flugrouten.
Begründung, weshalb
der Verein Fluglärm e.V., Gilching, dem „Runden Tisch“
des Vereins Pro Sonderflughafen am 08.09.2008 fernblieb:
Durch den Bescheid der Regierung von
Oberbayern - Luftamt Südbayern - vom 23.07.2008 ist ein neuer Rechtszustand
entstanden, den man nicht durch einen "Runden Tisch" abmildern oder
gar außer Kraft setzen kann. Entweder ist der Bescheid rechtmäßig, dann kann
man ihn nach § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nur widerrufen, wenn
er niemand begünstigt. EDMO wird aber durch diesen Bescheid eindeutig
begünstigt; also fällt diese Möglichkeit weg.
Eine andere Möglichkeit ist nach § 48 VwVfG die Rücknahme eines rechtswidrigen
Bescheides. Die Rechtswidrigkeit wird jedoch nicht durch einen
"Runden Tisch" festgestellt, sondern einzig und allein durch die
Verwaltungsgerichte, in unserem Fall durch Anfechtungsklage.
Allein auf dieser gerichtlichen Schiene gilt es, die richtigen Argumente
vorzubringen, um Schlimmes jetzt und noch Schlimmeres für die Zukunft für unser
Fünfseenland zu verhindern. Alle anderen Diskussionen sind in der gegenwärtigen
Phase Zeitverschwendung!
In unseren Augen wird durch die Teilnahme am "Runden Tisch" nur die
Verantwortung der Bayer. Staatsregierung verwischt und das ganze
bürgerverachtende Vorgehen verharmlost.
Der Vorstand
15.09.2008
Bürgerinitiativen werden klagen und rufen zu Spenden auf!
Das Luftamt Südbayern hat mit Bescheid
vom 23.07.08 dem Antrag der EDMO auf Ausweitung des Flugbetriebs am
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen stattgegeben.
Auf Vorschlag des Fluglärm e.V. haben am 29. Juli 2008 Vertreter der
Bürgerinitiativen beschlossen, diesen Bescheid mit einer Anfechtungsklage
anzugreifen. Dafür wurden federführend vom Fluglärm e.V. aus Gilching in
Zusammenarbeit mit einem Lärmsachverständigen bereits mehrere Privatkläger
ausgesucht, die bereit sind, als Musterkläger -stellvertretend für zigtausend
betroffene Anwohner- zu fungieren. Diese Musterkläger sind direkte Anwohner des
Sonderflughafens, die massiv unter der Zunahme des Flugverkehrs leiden werden.
Aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit sind deren Aussichten auf Erfolg im
Klageverfahren als hoch einzustufen.
Die Bürgerinitiativen rufen nun ihre Mitglieder und die Bevölkerung auf, diese
Klageverfahren gegen die Ausweitung des Flugbetriebs mit einer möglichst
großzügigen Spende zu unterstützen. Dafür
haben wir folgenden Aufruf eingerichtet
01.09.2008
der Bescheid des Luftamtes Südbayern zum EDMO Antrag ist da !!
Gestern Nacht hat die Regierung von
Oberbayern per Boten den betroffenen Gemeinden im Fünfseenland und im Landkreis
Fürstenfeldbruck den 180 Seiten starken Bescheid zur
Änderung der luftrechtlichen Betriebsgenehmigung zugestellt.
Als Kurzinformation gibt es die Medieninformation
Nr. 379 und die Medieninformation
Nr. 388 der Regierung von Oberbayern.
25. 07. 2008
4000 protestieren gegen die Erweiterung des Flughafens Oberpfaffenhofen
Rund 4000 Menschen haben gegen die
Erweiterung des Sonderflughafens in Oberpfaffenhofen protestiert. Sie bildeten
eine Menschenkette um den Weßlinger See, um gegen die Öffnung des
Sonderflughafens für den Geschäftsverkehr zu protestieren (Bilder).
Danach gab es eine Kundgebung auf dem Sportplatz des SC Weßling.
Unser
erster Vorsitzender Rudolf Ulrich, kritisierte u. a. das
Genehmigungverfahren zum Edmo-Antrag auf Betriebserweiterung. „Wir Bürger
sind nur Statisten.” Hubert Weiger vom Bund Naturschutz verlangte die
Einstellung des Verfahrens
Die Bürgermeister forderten in ihrer Resolution an die
Staatsregierung zudem auch die Streichung des Absatzes im
Landesentwicklungsprogramm, der eine Öffnung des Flughafens für die
Geschäftsflieger ermöglicht.
In den Reden gab es heftige Kritik an der CSU.
Brief an den Landtagsabgeordneten aus Gilching
Schreiben
unseres Vorsitzenden an den (neuen) Landtagsabgeordneten aus Gilching Herrn
Martin Fink.
Der Vorstand
25.03.2008
Kommunalwahl im Fünfseenland
Das Wahlergebnis der
Kommunalwahlen hat gezeigt, dass viele Wählerinnen und Wähler den Kandidatinnen
und Kandidaten den Vorzug gaben, die sich eindeutig und uneingeschränkt
gegen den Geschäftsreiseflugverkehr und gegen die Ausweitung der Betriebszeiten
am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ausgesprochen und damit unsere Arbeit und
unseren Einsatz unterstützt haben.
Wir würden uns freuen, wenn die anstehenden Stichwahlen das
gleiche Ergebnis für unser Engagement bringen würden.
Der Vorstand
04.03.2008
Brief an die Vereinsmitglieder als pdf- Datei zum
herunterladen:
MitgliederBrief2007.pdf
Weihnachten 2007
Luftrechtlicher Genehmigungsantrag der EDMO-Flugbetrieb GmbH vom 10.8.2006 in der Fassung des Änderungsantrags (Teilrücknahme) vom 30.11.2007
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP) gibt dem Flughafenbetreiber EDMO die Möglichkeit, den Flugbetrieb zukünftig massiv über die Grenzen des bisherigen Betriebs auszuweiten. Mit Schreiben vom 30.11.2007 hat die EDMO einen Änderungsantrag zu ihrem Antrag vom 10.08.2006 (s. weiter unten) auf Änderung der luftrechtlichen Genehmigung auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen eingereicht.
Hier der Änderungsantrag und von uns ausgewählte Anlagen.
Einwendungen dagegen können bis zum 5. März 2008 schriftlich an die Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern gerichtet werden. Hier finden Sie eine Sammlung von Textbausteinen und Argumenten (doc- bzw. pdf- Datei) als Hilfe für individuelle Einwendungsschreiben. Für Eilige haben wir eine vorformulierte Kurzeinwendung (doc- bzw. pdf- Datei) zum Ausdruck vorbereitet.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Textbausteine- und Argumentesammlung sowie die Kurzeinwendung eine unverbindliche Zusammenstellung von Formulierungsmöglichkeiten enthalten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit sämtlicher rechtlich relevanter Gesichtspunkte. Eine Rechtsberatung erfolgt hiermit also nicht. Jegliche Haftung schließen wir daher aus.
Von der EDMO wurden anlässlich des Besuchs des Seefelder Bürgermeisters Gum und des Seefelder Gemeinderats bei der EDMO und RUAG Ende September 2007 "lärmoptimierte Flugrouten" vorgelegt, die aufzeigen sollen, dass die Gemeinde Seefeld nur geringfügig vom Fluglärm betroffen ist.
Hierzu nehmen die Verfasser wie folgt Stellung.
|
|
|
Bild 1: Vorschlag der Abflugrouten des TÜV (Ausschnitt) |
|
|
|
Bild 2: Flugrouten auf 1:100.000-Karte übertragen |
Der Vorschlag "lärmoptimierter Abflugrouten" ist ein durchsichtiges Störmanöver des Herrn Edwin Grabherr - Geschäftsführer der EDMO.
Auf dieses unseriöse Angebot dürfen sich weder die Gemeinde Seefeld noch die anderen betroffenen Kommunen einlassen.
Grundsätzlich sollten Vorschläge der EDMO unbedingt auf ihre juristische Problematik hin geprüft werden, bevor man sie über den grünen Klee lobt! Das sollten alle beteiligten Kommunen und Bürgermeister inzwischen gelernt haben!
Die Zulassung des Geschäftsreiseflugverkehrs in Oberpfaffenhofen zur Unterstützung der RUAG ist ebenfalls ein durchsichtiges Störmanöver der EDMO. Die EDMO hat bereits heute das Recht, Landungen von Flugzeugen, die zur Wartung bei der RUAG eingeflogen werden, zur Landung zuzulassen. Wenn der Geschäftsreisende die Wartung des Flugzeuges mit einer Geschäftsreise verbindet, verstößt dies nicht gegen die heute gültigen Nutzungserlaubnisse. Ein Problem ist allerdings, wenn der Kunde sein Flugzeug außerhalb der Geschäftszeit bei der RUAG zur Inspektion abgeben will, dann greift das Wochenendflugverbot. Die EDMO wickelt regelmäßig Flüge für die RUAG außerhalb der genehmigten Flugbetriebszeiten über Sondergenehmigungen ab. Damit ist der Flughafen für die Anlieferung von Flugzeugen an Wochenenden offen. Hierzu ist die Abwicklung des Geschäftsreiseflugverkehrs in Oberpfaffenhofen nicht notwendig.
Der Geschäftszweck der EDMO ist die Erlangung von luftrechtlichen Genehmigungen. In Anbetracht der in der Presse immer wieder veröffentlichten finanziellen Probleme des Flugplatzeigentümers EADS, ist die Strategie für die Abwicklung des Geschäftsreiseflugverkehrs durchsichtig. Je mehr Flugverkehr am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zugelassen ist, desto höher der Veräußerungswert des Flughafengeländes an einen Investor. Unter diesem Aspekt spielt die beantragte Flugzeuggröße bis zu 50 Tonnen eine wichtige Rolle. Nachdem zweistrahlige Flugzeuge über 50 Tonnen Abfluggewicht nicht wesentlich lauter sind, ist die Durchsetzung einer Zulassung von Flugzeugen bis zu 150 Tonnen (Airbus-Klasse) realistisch (es entsteht durch größere Flugzeuge nicht mehr Fluglärm!). Mit der Zulassung des Geschäftsreiseflugverkehrs, ein nicht juristisch definiertes Segment der Luftfahrt, ist später auch die Abwicklung von Linien-, Charter- und Frachtflügen denkbar.
In der Begründung des LEP 2006 (Landesentwicklungsprogramm) wird zwar erläutert, dass die Stationierung des Linien-, Charter- und Frachtflugverkehrs nicht vorgesehen ist. Dieser Zusatz steht nicht im sog. "Ziel" des LEP. Damit haben diese Einschränkungen auch keine Rechtsverbindlichkeit. Versicherungen und Wiederholungen prominenter und einflussreicher Politiker sind reine Makulatur.
Im LEP 2006 stand beispielsweise nichts von der Planung / Bau einer 3. Startbahn am Verkerhsflughafen München. Bereits 12 Monate nach Beschluss des LEP durch den Bayerischen Landtag wird das Planfeststellungsverfahren zum Bau der 3. Startbahn eingeleitet. Insoweit sind eng gefasste Ziele im LEP keine Versicherung dafür, dass technische Einrichtungen auch ohne Erwähnung im LEP zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gebaut werden. Ähnliches befürchten wir auch für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen.
Mit der Ankündigung des Verkaufs von 4 Werken der EADS in Deutschland zeigt dieses Unternehmen, dass es Immobilien zur Sanierung des Konzerns liquidieren will. Nachdem es keine Betriebe von EADS in Oberpfaffenhofen mehr gibt, ist eine Veräußerung an einen Investor aus der Sicht von EADS sinnvoll. Mit einer Genehmigung, die einen umfassenden Flugbetrieb in Oberpfaffenhofen zulässt, steigen die Verkaufschancen und der Preis.
AKTIONSBÜNDNIS gegen Fluglärm München-West
Verfasser: Thomas Möller / Heinz Lennert
04.10.2007
Unter dem Titel
Was wird aus dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ?
hat unser Verein zwei Informationsveranstaltungen mit Podiumsdiskussionen am Mittwoch, 09.05.2007 in Gilching, und Dienstag, 22.05.2007 in Seefeld- Hechendorf durchgeführt. Insgesamt folgten nahezu 600 interessierte Bürger unserer Einladung. Beide Versammlungsräume waren überfüllt. (siehe auch unter PRESSEBERICHTE )
Podiumsteilnehmer für die
Veranstaltung in Gilching-Geisenbrunn:
Richard Schlammerl, 2. Bürgermeister, CSU, Gilching
Kathrin Sonnenholzner, MdL, SPD, Fürstenfeldbruck
Dr. Martin Runge, MdL, Kreis- und Gemeinderat, Bündnis 90/Die Grünen,
Gröbenzell
Christa Ackermann, Stellv. Landrätin, FDP, Herrsching
Albert Luppart, 2. Bürgermeister, Kreisvorsitzender der Freien Wähler,
Pöcking
Ulrich Ellwanger, Fraktionsvorsitzender im Kreistag, ÖDP, Gilching
Podiumsteilnehmer für die Veranstaltung in Seefeld-Hechendorf:
Elmar Striegl, 2. Bürgermeister, CSU, Seefeld
Ekkehard Bülow, Kreis- und Gemeinderat, SPD, Wörthsee
Ruth Paulig, MdL, Bündnis90/Die Grünen, Herrsching-Breitbrunn
Dr. Rudolf Lindermayer, Gemeinderat, FDP, Seefeld-Hechendorf
Dr. Alexander von Schoeler, Gemeinderat, Bürgerverein Seefeld,
Seefeld-Hechendorf
Peter Schlecht, Gemeinderat, Heimattreue, Seefeld-Oberalting
Als Gäste waren die Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister der Gemeinden Weßling (Monika Meyer-Brühl), Seefeld (Wolfram
Gum) und Herrsching (Christine Hollacher) anwesend.
Antrag der EDMO auf Ausweitung des
Flugbetriebs in Oberpfaffenhofen
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP), in dem
u.a. für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen die Möglichkeiten für einen
bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den
Geschäftsreiseflugverkehr als Ziel festgelegt ist, gibt dem Flughafenbetreiber
EDMO die Möglichkeit, den Flugbetrieb zukünftig massiv über die Grenzen des
bisherigen Betriebs auszuweiten. Hier der Antrag und ihm
beigefügte grafische
Darstellungen der EDMO auf Ergänzung und Änderung der luftrechtlichen
Genehmigung vom 10.08.2006.
Das Luftamt Südbayern der Regierung
von Oberbayern hat als luftrechtliche Genehmigungsbehörde das
Anhörungsverfahren zum Antrag der EDMO-Flugbetrieb GmbH auf Erweiterung des
genehmigten Flugbetriebs abgeschlossen. Bis zum Ablauf der Anhörungsfrist am
17. November 2006 erreichten das Luftamt Südbayern fast 8.200 schriftliche
Äußerungen und Einwendungen von Bürgern. Es wird die eingegangenen Äußerungen
und Einwendungen auswerten.
Die damalige Mustereinwendung für Sie hier zur Einsicht.
Geschäftsflieger in Oberpfaffenhofen während der WM
Zahlreich bei uns eingegangene Anfragen betroffener Bürger veranlassten uns, das Luftamt Südbayern um Stellungnahme zu bitten, aufgrund welcher Rechtsgrundlage diese Flugbewegungen a) im Allgemeinen und b) insbesondere während der Nacht vom Mittwoch, 5. Juli auf Donnerstag, 6. Juli stattfinden durften.
Wir erhielten von dort mit Schreiben vom 6. Juli folgende Antwort:
Soweit bisher während der FIFA-WM geschäftsflugbezogene Bewegungen nach/von Oberpfaffenhofen durchgeführt wurden, erfolgten diese außerhalb der Betriebszeiten des SFH Oberpfaffenhofen nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 LuftVG, ansonsten nach Maßgabe der luftrechtlichen Genehmigung (dort Teil A Abschnitt VI Nr. 4.2) - "Benutzungsberechtigte nach vorheriger Zustimmung der EDMO-Flugbetrieb GmbH andere Benutzer in besonderen Fällen".
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ulrich Ehinger
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern
Die Flugbetriebszeiten für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen finden Sie unter Lärmbeschwerde.
07.07.2006
Stellungnahme des Vorstands zur beabsichtigten Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für den Geschäftsreiseflugverkehr
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP)
ist das zukunftsbezogene Gesamtkonzept der Staatsregierung zur räumlichen
Entwicklung und Ordnung Bayerns in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Der
jetzige Entwurf wurde vom Ministerrat am 12.7.2005 beschlossen.
In diesem Entwurf des LEP wurde unter anderem unter ein neuer Punkt 1.6.5
aufgenommen:
"Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert
werden. Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine
Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden".
In der dazu gehörenden Begründung wird u.a. ausgeführt:
"Durch die Aufnahme von Luftverkehr zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen
sowie für qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr entlastet der
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen im unmittelbaren öffentlichen Interesse den
Verkehrsflughafen München".
Die langjährigen Befürchtungen des
Fluglärm e.V. bewahrheiten sich. Endlich zeigt die Bayerische Staatsregierung
ihr wahres Gesicht. Seit 1988 wird versucht, über die Hintertür den
Sonderflughafen zu einem Verkehrsflughafen umzuwidmen.
Dass natürlich der Flughafenbetreiber EDMO den Vorschlag der Bayerischen
Staatsregierung begrüßt, ist verständlich. Die Betriebskosten des Flughafens
betragen ca. € 6 -8 Mio pro Jahr. Der Betreiber wird alles daran setzen,
diesen Flughafen kostendeckend und gewinnbringend zu vermarkten.
Mit dem Bescheid vom 2.12.2002 des
Luftamts Südbayern wurde der Benutzerkreis erweitert:
"Benutzer aus den Geschäftsbereichen Entwicklung, Produktion,
Instandhaltung, Aus- und Umrüstung sowie der Vertrieb von Luftfahrzeugen bzw.
Luft- und Raumfahrtkomponenten". Eine Klage von meh-reren Mitgliedern des
Fluglärm e.V. wurde abgewiesen.
Ein Teil des Flughafengeländes wurde nach Luftrecht planfestgestellt. Die gigantische Neuausweisung der Hochbauzone von derzeit 198 704 qm auf 546 977 qm Geschossfläche zeigt, welch gigantisches Gewerbegebiet mit vielen neuen Betrieben hier entstehen soll. Auch diese neuen Betriebe können, wenn sie luftfahrtaffines Gewerbe betreiben, den Flughafen mitbenutzen. Die Gemeinde Weßling hat gegen diesen Planfeststellungsbeschluss geklagt und in 1. Instanz verloren. Der Entscheid der 2. Instanz wird noch längere Zeit auf sich warten lassen.
Kommen diese neuen gewerblichen Nutzer des Flughafen und die Geschäftsflieger tatsächlich zum Zug, sind Flugbewegungen in unbekanntem Ausmaß zu erwarten.
08.08.2005
Klagen gegen den Genehmigungsbescheid des Luftamts Südbayern vom 2.12.2005 und gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Umbau des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen
Zehn Mitglieder des Fluglärm e.V. hatten gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 2.12.2002, der eine erhebliche Erweiterung des Kreises der Nutzungsberechtigten des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen vorsieht, beim Verwaltungsgericht München geklagt und in 1. Instanz verloren. Aufgrund der Aussagen von zwei Anwälten, dass ein Antrag auf Zulassung zur Berufung kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte, hat der Vorstand des Fluglärm e.V. beschlossen, eine Berufung gegen dieses Urteil finanziell nicht mehr zu unterstützen. Einige der Kläger haben diesen Antrag jedoch gestellt. Inzwischen wurde dieser Antrag auf Zulassung zur Berufung abschlägig beschieden. Nach unserer Kenntnis finden damit keine weiteren rechtlichen Schritte mehr gegen diese Erweiterung der Nutzungsberechtigung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen statt.
Die Klage der Gemeinde Wessling gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 13.4.2004 wurde am 17.2.2005 vom Verwaltungsgericht München abgewiesen. Die Gemeinde Wessling hat jedoch Berufung eingelegt. Wann hier eine Entscheidung fällt, ist noch nicht bekannt.
Über die Privatklage eines Weßlinger Bürgers gegen diesen Planfeststellungsbeschluss wurde noch nicht abschließend entschieden.
Wir finden es bedauerlich, dass die Anlieger des Flughafens offensichtlich keine weitern rechtlichen Möglichkeiten haben, die Planungen auf dem Flughafen insoweit zu beeinflussen, als die schutzwürdigen Interessen der Anlieger betroffen sind. Der Flughafenbetreiber EDMO hat nun weitgehend freie Hand, seine gigantischen Vorratsplanungen mit Leben und Inhalt zu füllen. Wir können nur hoffen, dass die EDMO sich an die Rahmenbedingungen hält, die sowohl im Urteil beim Prozess gegen die Erweiterung der Benutzungsberechtigung als auch im Urteil beim Prozess gegen den Planfeststel-lungsbeschluss noch einmal deutlich festgeschrieben wurden. Der Fluglärm e.V. wird die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen beobachten.
15.07.2005
Schreiben vom 20.5.2003 an unsere Mitglieder
Sehr geehrte Mitglieder des Fluglärm e.V.,
seit gut einem halben Jahr ist wieder "Bewegung" um den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen gekommen. Aus diesem Grund wollen wir einige Themen kurz erläutern.
1. Mit Bescheid vom 2.12.2002 hat die
Regierung von Oberbayern die luftrechtliche Genehmigung für den Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen geändert. Statt der Fairchild-Dornier GmbH tritt ab 1.1.2003
die EDMO-Flugbetrieb GmbH als Flughafenunternehmerin auf. Viel bedeutsamer ist
aber, dass der Kreis der Nutzungsberechtigten erweitert wurde. Er wurde wie
folgt ergänzt: "Benutzer aus den Geschäftsbereichen Entwicklung,
Produktion, Instandhaltung, Aus- und Umrüstung sowie Vertrieb von
Luftfahrzeugen bzw. Luft- und Raumfahrtkomponenten".
Wir haben von diesem Bescheid Mitte Januar 2003 Kenntnis erhalten. Die im
Bescheid genannte Frist zur Klageerhebung von einem Monat war abgelaufen.
Rechtsanwalt Krauß, der unsere Interessen vertritt, hat uns darauf hingewiesen,
dass diese Frist weder für die Gemeinden noch für Privatpersonen wirksam wurde,
da ihnen der Bescheid nicht zugestellt worden ist. Die Zustellung erfolgte an
die Anwälte der Firma EDMO. Damit gilt nun die gesetzliche Klagefrist von einem
Jahr. Der Fluglärm e.V. selbst kann nicht klagen, aber die betroffenen
Gemeinden und Bürger.
2. Die Firma EDMO hat den Antrag auf
Planfeststellung nach Luftrecht gestellt. Dieser lag bei den Gemeinden Gauting,
Gilching und Weßling zur Einsicht aus. Die Gemeinden und die betroffenen
Privatpersonen konnten bis zum 25.4.2003 Einwendungen geltend machen. Der
Fluglärm e.V. kann keine Einwendungen erheben, da er nicht "Träger
öffentlicher Belange" ist. Der Fluglärm e.V. hat aber die Gemeinderäte von
Gauting, Gilching und Weßling schriftlich aufgefordert, ihr Recht auf
Einwendungen zu nutzen. Die Stadt Germering hat erst am 23.4.2003 von der
Regierung von Oberbayern den Antrag auf Planfeststellung erhalten. Auch Germering
ist durch Fluglärm und Belastung des Grundwassers nicht unwesentlich
beeinträchtigt. Die Stadt erhielt eine Nachfrist bis 16.5.2003. Wir haben alle
Germeringer Fraktionen angeschrieben, dass alle Mandatsträger von ihrem
Einspruchsrecht Gebrauch machen.
Die Einwendungen der Gemeinden und Bürger müssen gehört werden. Ein
Erörterungstermin wird voraussichtlich in einer der Gemeinden im Juli/August
2003 stattfinden. Erfolgt der Planfeststellungsbeschluss ohne Berücksichtigung
der Einwendungen, kann dagegen geklagt werden. Die Frist beträgt einen Monat
nach Zustellung des Bescheids über den Planfeststellungsbeschluss.
Laut Rechtsanwalt Krauß sind die Erfolgschancen für eine Klage gering, da es
schwierig ist, die persönliche Betroffenheit zu begründen. In diesem Fall
bietet der Fluglärm e.V. die juristische (nicht die finanzielle) Unterstützung
durch Rechtsanwalt Krauß an.
Sehr geehrte Mitglieder, wir verfolgen die jetzige Entwicklung auf dem
Sonderflughafen mit großer Sorge. Die Flugbewegungen und Triebwerksläufe in
Anzahl und Auswirkung waren bisher überschaubar. Durch den oben genannten
Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 2.12.2002 wurde die
Nutzungsberechtigung erweitert. Die Firma EDMO wird alles daran setzen, dass
der Flughafen möglichst rasch wieder wirtschaftlich betrieben werden kann
(jährliche Betriebskosten ca. EUR 7 Mio.). Wir befürchten, dass bei Bedarf
jederzeit eine erneute Erweiterung der Betriebserlaubnis durch die Regierung
von Oberbayern hinsichtlich Nutzergruppen und Flugbetriebszeiten erfolgen kann.
Im Herbst 2003 wollen wir eine Mitgliederversammlung mit Neuwahlen durchführen. Ort und Termin werden rechtzeitig in der Presse und auf unserer Internet-Seite bekannt gegeben.
An Ihrer Mitarbeit und an Ihren Informationen sind wir jederzeit sehr interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
Fluglärm e.V.
gez.: D. Moehring gez.: Dr. K. T. Kriebel
20.05.03
Weitere
Entwicklung des Sonderflughafens
- Bedenken des Fluglärm e.V. -
Der Fluglärm e.V. verfolgt seit Jahren
die Entwicklung auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, um die
Beeinträchtigungen für die Anwohner über ein vertretbares Maß hinaus zu
verhindern. Durch die bedauerliche Insolvenz von Fairchild-Dornier ergibt sich
inzwischen eine neue Situation. Eigner des Geländes ist nach wie vor die Dornier
GmbH in Friedrichshafen, die ihrerseits zur EADS gehört. Der Flughafenbetreiber
ist seit 1.1.2003 die EDMO-Flugbetrieb GmbH mit Sitz in Wessling.
Der gegenwärtige Flugbetrieb deckt in keiner Weise dessen Kosten. Aus diesem
Grund sollen u.a. neue Flughafennutzer angesiedelt werden. Für die EDMO ist es
wichtig, daß sich der Flughafen ab 2004 wirtschaftlich trägt, andernfalls ist
mit einer Einstellung des Flugbetriebes zu rechnen.
Die EDMO, unterstützt von der EADS, beantragt ein Planfeststellungverfahren,
das dem Fluglärm e.V. seit März dieses Jahres vorliegt. Der Antrag und die
Unterlagen für die Planfeststellung liegen in den Gemeinden Gauting, Gilching
und Wessling zur Einsichtnahme bis zum 25.4.2003 aus.
Der Vorstand des Fluglärm e.V. hat am
25. März 2003 ein Gespräch mit der Geschäftsleitung der EDMO und Herrn Murnauer
von der EADS geführt. Es wurden die künftige Geschäftspolitik der EDMO und die
Auswirkungen des Planfeststellungsverfahren auf die umliegenden Gemeinden
erörtert.
Das Planfeststellungsverfahren nach Luftrecht ist erforderlich, da die
Anordnung der Rollbahn und damit der Taxiways auf dem Flughafen verändert
werden sollen. Die Start- und Landebahn bleibt unverändert. Die erforderlichen
Gebäude für die Flugzeugproduktion sollen östlich der Start- und Landebahn
konzentriert angesiedelt werden.
Damit der Flughafenbetrieb künftig wirtschaftlich arbeitet, werden innerhalb
des Flughafengeländes Bauflächen ausgewiesen, die für die von der EDMO
erwünschten neuen Nutzer für die nächsten 20 Jahre ausreichen. Das bedeutet
eine Zunahme der bebaubaren Fläche um 157% und der Geschoßflächen um 175%.
Um eine bessere Verkehrsanbindung zu erhalten, soll die St. 2068 von der A96
bis zur Werkseinfahrt vierspurig ausgebaut werden. Eine östliche Anbindung ist
durch das künftige Gewerbegebiet Süd in Gilching vorgesehen.
Große Bedenken hat der Fluglärm e.V, daß die neuen Nutzer sowohl von der Quantität als auch von ihrer Qualität völlig unbekannt sind. Risiken unbekannter Art und Größe kommen so auf die Gemeinden zu. Lt. Herrn Murnauer muß sich die EDMO an die Lärmbegrenzungen des Flughafens halten. Die künftigen Nutzer müssen dem Firmenzweck von Faichild-Dornier entsprechen. So sieht es auch die Nutzungsberechtigung des Sonderflughafens vor, die Ende 2002 neu gefasst wurde.
Die vom Fluglärm e.V. geäußerte Befürchtung, dass dann eventuell eine Änderung der Zulassung des Flugbetriebes mit einer Öffnung für die allgemeine Luftfahrt droht, wurde von der EDMO/EADS bestritten. Der Fluglärm e.V. wird seine Befürchtungen juristisch abklären lassen und gegebenenfalls gegenüber dem Antrag auf Planfeststellung geltend machen.
28.03.03