Aktuelles

EDMO will mehr Lärm

 

Am 10.05.2010 hat Frau Rechtsanwältin Fridrich für 4 vom Fluglärm e.V. unterstützte Privatkläger die Begründung zum Antrag auf Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht München zur Flugbetriebserweiterung am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof München eingereicht.

 

Mit Schriftsatz vom 07.05.2010 hat auch Herr Rechtsanwalt Gronefeld als Vertreter der Firma EDMO seinen eigenen Antrag auf Zulassung der Berufung begründet.

 

Während die von Fluglärm e.V. unterstützten Privatkläger weiterhin gegen die Geschäftsflieger und damit für eine Lärmverhinderung bzw. Lärmminderung kämpfen, gibt sich auch die Firma EDMO mit der in der ersten Gerichtsinstanz ausgesprochenen Verpflichtung des Beklagten (Freistaat Bayern – Luftamt Südbayern -) auf erneute Verbescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts nicht zufrieden.

 

Diese Verpflichtung besagt, dass unter Berücksichtigung des bereits am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zugelassenen Flugverkehrs ein äquivalenter Dauerschallpegel von 60 dB (A) außen an den klägerischen Grundstücken nicht überschritten werden darf. Gegen das im Ergebnis angeordnete Lärmkontingent geht die EDMO nun vor. Ziel der EDMO ist es offenbar, dass die Betroffenen ausschließlich passiven Schallschutz – also Schallschutzfenster und Lüfter - erhalten und mehr Fluglärm produziert werden darf!

 

Neben den Berufungsanträgen der Privatkläger haben auch die Gemeinden Weßling, Gilching und die Stadt Germering Anträge auf Berufung gestellt.

 

Stand 22.05.2010

 

 

Stand der Klageverfahren gegen den Bescheid des Luftamts Südbayern vom 23.07.2008
Situation für die 9 Privatkläger des Fluglärm e.V.

Stand 02.12.09

 

 

 

__________________________________________ Frühere Beiträge ____________________________________________



Änderung des LEP – Einstimmiges Votum
des Bayerischen Landtags

 

Landtagsplenum entscheidet am 16.12.2009 mit großer Mehrheit (1 Gegenstimme, 3 Enthaltungen) für die vom Ministerrat beantragte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP Ziviler Luftverkehr: Ziele B V 1.6.5 und B V 1.6.8). Diese Verordnung kann nun am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Somit steht der politische Wille (Oberpfaffenhofen ohne Geschäftsreiseflugverkehr) dem Urteil des Verwaltungsgerichts München (Oberpfaffenhofen mit Geschäftsreiseflugverkehr) gegenüber. Besonders zu beachten ist die Aussage von Herrn Wirtschaftsminister Zeil: Selbstverständlich werden wir an den Festsetzungen, die wir heute beschließen, weiterhin festhalten.

 

Stand 18.12.09

 

Änderung des LEP – Einstimmiges Votum des Wirtschaftsausschusses des Bayerischen Landtags

 

Am Donnerstag, 03.12.2009, stimmte der federführende Ausschuss dem von der Bayer. Staatsregierung am 27.10.2009 beschlossenen Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) Ziviler Luftverkehr: Ziele B V 1.6.5 und B V 1.6.8, zu.


Wie zu erfahren war, wird das Plenum des Bayerischen Landtags voraussichtlich noch in diesem Jahr über die LEP-Fortschreibung endgültig entscheiden. Nach dem einstimmigen Votum des Wirtschaftsausschusses ist an der Zustimmung des Landtagsplenums nicht mehr zu zweifeln, so dass diese Verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft treten kann.

 

Stand 04.12.09

 

Presseerklärung der Bayer. Staatskanzlei zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 27.10.2009

Ministerrat beschließt (am 27.10.2009, Anm. d. R.) Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) zum Zivilen Luftverkehr in der Region München / Zeil: „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen bleibt reiner Werks- und Forschungsflughafen / Eine weitere Öffnung kommt nicht mehr in Betracht"

Mit der heute beschlossenen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms soll sichergestellt werden, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert wird. Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil: „Eine Öffnung des Sonderflughafen für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, kommt ausdrücklich nicht mehr in Betracht. Wir wirken mit dieser Regelung einer schleichenden Entwicklung zu einem Verkehrsflughafen entgegen." Damit wird die entsprechende Vereinbarung des Bayerischen Koalitionsvertrags umgesetzt. Die beschlossene Änderung ersetzt die Regelung des LEP aus dem Jahr 2006, nach der der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem Bestand gesichert und die Möglichkeit für einen bedarfsgerechten Ausbau und für die Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr offen gehalten werden sollte.

Durch die Teilfortschreibung wird zudem festgelegt, dass in der Region München zusätzlich zur bestehenden zivilen Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz mehr zugelassen werden soll. Damit wird auch die Entscheidung der Staatsregierung zu Fürstenfeldbruck bestätigt. Verkehrsminister Zeil: „Die Region München ist hoch verdichtet. Dem tragen wir Rechnung." Der Teilfortschreibungsentwurf des Landesentwicklungsprogramms zum Zivilen Luftverkehr in der Region München wird dem Bayerischen Landtag zur Zustimmung zugeleitet

Hinweis: Die erneute Entscheidung des Ministerrats war erforderlich, da die kommunalen Gebietskörperschaften bis zum 30.09.2009 Stellungnahmen zum LEP- Änderungsentwurf vom 07.07.2009 abgegeben haben. Dem LEP- Änderungsentwurf muss jetzt noch der Landtag zustimmen.





Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung vom 7. Juli 2009:
Ministerrat beschließt Änderung des Landesentwicklungsprogramms zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen / Zeil: „Oberpfaffenhofen bleibt reiner Werks- und Forschungsflughafen"

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Änderung des Teilfortschreibungsentwurfs des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) zum Zivilen Luftverkehr in der Region München beschlossen. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Nach Abwägung der im Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen haben wir beschlossen, die Festlegung zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen noch konkreter zu fassen. Mit der Änderung stellen wir sicher, dass Oberpfaffenhofen in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert wird. Eine Öffnung für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, kommt nicht in Betracht. Einer etwaigen schleichenden Entwicklung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen zu einem Verkehrsflughafen wird durch die striktere Regelung entgegengewirkt. Dessen ungeachtet wird das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit allen Beteiligten mit Nachdruck an einer wirtschaftlichen Lösung zum weiteren Betrieb des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen arbeiten, um den Standort langfristig zu sichern."

 

Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen,
Stand 09.12.2008; hier: Einwendung zum Entwurf

Beim ersten Durchlesen des vorliegenden Änderungsentwurfs hat man den Eindruck, dass den Bürgern des Fünfseenlandes der Geschäftsreiseflugverkehr auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nunmehr erspart bliebe. Schließlich haben dies CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Und auch Ministerpräsident Seehofer sprach auf einer Tagung der Akademie für Politische Bildung in Tutzing im November 2008 davon, dass man „den Mut haben müsse, falsche Entscheidungen zu korrigieren, wie z.B. den Ausbau des Flughafens Oberpfaffenhofen“.
Doch wie so oft bei verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten „liegt der Teufel im Detail“.
Zwar wurde im Änderungsentwurf der bisherige kritische Satz „die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollten offen gehalten werden“ gestrichen. Das verbliebene Ziel „Der Sonderflughafen soll in seinem Bestand gesichert werden“ bedeutet jedoch, dass zum genehmigungsrechtlichen aktuellen Bestand auch das am 23.7.2008 bereits genehmigte Jahreskontingent von knapp 10.000 Flugbewegungen im Geschäftsreiseflugverkehr zählt. Mit dieser umfassenden Bedeutung des Begriffes „Bestand“ wird der Geschäftsreiseflugverkehr in Oberpfaffenhofen festgeschrieben. Dies hat auch Herr Erwin Huber in der Wirtschaftsausschusssitzung des Landtags vom 11.12.2008 bestätigt.
Zusätzlich spricht der Änderungsentwurf davon, dass „der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen… durch andere zivile Flughafenstandorte insbesondere aus Kapazitätsgründen nicht ersetzbar“ ist. Dieser Satz macht nur Sinn, wenn Oberpfaffenhofen - neben der unbestrittenen Aufgabe als Werks- und Forschungsflughafen - für weitere Segmente der Allgemeinen Luftfahrt offen gehalten werden soll! Das Luftamt Südbayern hat bestätigt, dass der Flughafenbetreiber EDMO jederzeit die Möglichkeit hat, bei Bedarf weitere Anträge auf zusätzliche Nutzung, z.B. im Geschäftsreiseflugverkehr, zu stellen.
Eine von uns in Auftrag gegebene Expertise einer renommierten Fachanwältin für Flugrecht bestätigt leider diese Auslegung der gegenwärtigen juristischen Situation.
Die Bürgerinitiativen haben sich stets für den Erhalt eines Werks- und Forschungsflughafens in Oberpfaffenhofen ausgesprochen, die Aufnahme des Geschäftsreiseflugverkehrs jedoch klar abgelehnt. In diesem Sinne haben wir alle im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien aufgefordert, in das neue LEP folgenden Satz aufzunehmen:
         Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand als Werks- und
         Forschungsflughafen gesichert werden. Zur Bestandssicherung ist die
         Aufnahme qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs nicht erforderlich.
Wir fordern von der Politik, dass im Sinne der Bürgerinteressen endlich klare Verhältnisse ohne juristische Winkelzüge geschaffen werden. Wir wollen, dass wieder Ruhe im Fünfseenland eintritt. Die Quittung, die die bisherige Regierungspartei CSU bei der letzten Landtagswahl in den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruck und im Würmtal erhalten hat, sollte auch hartnäckige Vertreter des alten Kurses, wie z.B. Herrn Erwin Huber, überzeugt haben.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat mit der Bekanntmachung vom 11.2.2009 die Öffentlichkeit in das Anhörungsverfahren zum Fortschreibungsentwurf des LEP einbezogen, Näheres siehe hier. Die Bürger können daher bis zum 30.4.2009 eingehend ihre Einwände bei diesem Ministerium geltend machen. Den Regierungsentwurf finden Sie unter: www.landesentwicklung.bayern.de/landesentwicklung/bereiche/lepteil/lepteil.pdf.
In der synopse.pdf fügen wir zur Ihrer Information eine Gegenüberstellung der Ziele lt. dem derzeit gültigen LEP, dem aktuellen LEP- Änderungsentwurf der Staatsregierung und dem Vorschlag der Bürgerinitiativen bei.

Hier finden Sie den Entwurf für eine Einwendung der einzelnen Bürger. Wir bitten Sie, wie bisher unser gemeinsames Anliegen durch einen Brief Ihrerseits zu unterstützen.

Wir sind überzeugt, dass es uns mit Unterstützung der Mehrheit der Bürger gelingen wird, die Interessen unseres Lebensraumes durchzusetzen. Dazu bitten wir auch um Ihren Beitrag!

Fluglärm e.V., Gilching, 5.3.2009

 

Stellungnahme des Fluglärm e.V., Gilching, zur Wirtschaftlichkeit des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen vom 15.01.2009

In jüngster Vergangenheit hat EDMO in der Presse erneut ihre bekannten Argumente lanciert; diese werden durch stetige Wiederholung weder überzeugender noch richtiger. Wir sehen uns daher zu folgender Information veranlasst:

·        Die vom Luftamt Südbayern genehmigten knapp 10.000  Flugbewegungen im Geschäftsreiseflugverkehr und der durch den geplanten Flughafenausbau erweiterte Flugbetrieb bringen EDMO zusätzliche Einnahmen aus Lande- und Startgebühren von ca. 1,5 Millionen Euro jährlich. Diesen Erträgen stehen Kosten für den von EDMO prognostizierten eigenen Personalaufbau und sonstige zusätzliche Kosten von schätzungsweise 9 Millionen Euro gegenüber. Unsere Überschlagsrechnung (siehe Folie#47 Infomappe) zeigt klar, dass der Geschäftsreiseflugverkehr nicht zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und damit zur Existenzsicherung des Sonderflughafens beiträgt. Diese Erfahrung hat auch der Business-Airport Egelsbach bei Frankfurt gemacht; er schreibt immer noch rote Zahlen und ist auch bei rund 100.000 Flugbewegungen im Jahr von Subventionen seiner Gesellschafter in Millionenhöhe abhängig.

·        Die Ansiedlung weiterer Betriebe der Luft- und Raumfahrt sowie der Satellitentechnik in Oberpfaffenhofen und der damit verbundene Flugverkehr ist seit Jahren möglich. Die Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze wird von der Bevölkerung begrüßt. Dazu bedarf es eines Werks- und Forschungsflughafens und nicht eines Business-Airports! Ein Zusammenhang von gewerblichen und wissenschaftlichen Arbeitsplätzen einerseits und Geschäftsreiseflugverkehr andererseits wird trotzdem von EDMO behauptet, um Öffentlichkeit und Entscheidungsträger für ihre Erweiterungspläne positiv zu beeinflussen.

·        Wie viel neue Betriebe haben sich denn letztlich für Oberpfaffenhofen entschieden, weil der Flughafen für den Geschäftsreiseflugverkehr geöffnet werden soll? Hierüber gibt es von EDMO nach wie vor keine Information! Im Übrigen hat selbst der Gutachter des Luftamts Südbayern die Ansiedlung weiterer luftfahrttechnischer Betriebe durch die Öffnung für den Geschäftsreiseflugverkehr als Option eines sehr optimistischen Entwicklungspfades bezeichnet, der mit großen Unsicherheiten behaftet sei.

·        Das Risiko, dass das DLR wegen eines fehlenden Geschäftsreiseflugverkehrs von Oberpfaffenhofen nach Braunschweig mit erheblichem Aufwand verlagert wird, besteht bei objektiver Betrachtung nicht. Von den lokalen rund 1.300 DLR-Beschäftigten ist nur die Flugabteilung mit rund 150 Mitarbeitern direkt von einer Start- und Landebahn abhängig - und die ist seit Jahren vorhanden. Der DLR-Chef, Herr Prof. Wörner, hat vielmehr klargemacht ( Starnberger SZ 10.9.08 ), dass das DLR einen möglichen Regionalflughafen wegen der damit verbundenen Belastungen und Einschränkungen nicht hinnehmen werde.

·        Das Luftamt Südbayern wies im Bescheid vom 23.07.2008 darauf hin, dass es seine positive Entscheidung ggf. auch ohne das zur Zeit noch geltende Landesentwicklungsprogramm getroffen hätte. Es bestätigte außerdem auf Anfrage, dass EDMO jederzeit die Möglichkeit hat, neue Erweiterungsanträge bei Bedarf zu stellen. Dass diese zu gegebener Zeit evtl. auch genehmigt werden, ist bei einem Wachstumsmarkt, wie ihn der Geschäftsreiseflugverkehr darstellt, eine begründete Befürchtung der Bürger und keine „Panikmache“. Von einem auf Dauer „begrenzten Ausbau“ kann daher bei der heutigen Rechtslage keine Rede sein

·        EDMO betont immer wieder, dass der Wirtschaftsstandort Oberpfaffenhofen aufs Spiel gesetzt wird, wenn der Geschäftsreiseflugverkehr nicht kommt. Diese Behauptung ist ein unverantwortliches Spiel mit den Ängsten aller am Standort beschäftigten Menschen. Wie bereits Politiker, fordern auch wir EDMO auf, im Interesse einer sachlichen Diskussion endlich belastbare Geschäftsdaten und Wirtschaftlichkeitsrechnungen offen zu legen. Diese Zahlen werden beweisen, dass der Geschäftsreiseflugverkehr keinen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Sicherung des Sonderflughafens leistet.

Fluglärm e.V., Gilching
Rudolf  U l r i c h, 1.Vorsitzender
Hörlholzweg 16
82205 Gilching
Tel.: 08105 / 9247
E-Mail: Rudolf.Ulrich@web.de

 

Auszug aus der Pressemitteilung der Bayer. Staatskanzlei vom 09.12.08

Bericht aus der Kabinettssitzung
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2. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern / Beschränkungen für den Flughafen Oberpfaffenhofen und Streichung des Flughafens Fürstenfeldbruck aus dem LEP
Der Ministerrat hat die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und für die künftige zivile Luftverkehrsinfrastruktur der Allgemeinen Luftfahrt in der Region 14 (München) beschlossen. Das bisherige Ziel für Oberpfaffenhofen, die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr offen zu halten, soll aus dem LEP gestrichen werden. Unverändert bleibt die Festlegung, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem Bestand als Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden soll. Wirtschaftsminister Zeil: „Die Änderung setzt die Koalitionsvereinbarung zwischen CSU und FDP vom Oktober 2008 um. Für die Staatsregierung ist wichtig, dass Oberpfaffenhofen als Werks- und Forschungsflughafen erhalten bleibt. Eine Weiterentwicklung des Sonderflughafens durch Öffnung für zusätzliche Verkehre oder für Betriebserweiterungen ist aus verkehrspolitischer und landesplanerischer Sicht nicht erforderlich." Minister Zeil wies außerdem darauf hin, dass die Rechtmäßigkeit der im Juli 2008 von der Regierung von Oberbayern erteilten luftrechtlichen Genehmigung derzeit von den Verwaltungsgerichten umfassend geprüft werde.
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10.12.08

 

Die Koalitionsvereinbarung zwischen CSU und FDP ist verfügbar. Bezüglich OPF gilt folgendes:

Sicherung von Status und Bestand des Werks- und Forschungsflughafens
Oberpfaffenhofen; im Übrigen wird im Landesentwicklungsprogramm
(LEP) Satz 2 im Ziel 1.6.5 gestrichen.
(Seite 32)

Wer alles lesen will: "http://www.csu.de/dateien/partei/beschluesse/102508vertrag__csu_parteitag.pdf"

 

Gegenüberstellung der rechtlichen Situation am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen bisher und nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 13.04.2004 und dem Genehmigungsbescheid des Luftamtes Südbayern vom 23.07.2008.

 

Darstellung der heute gültigen und von EDMO beantragten Flugrouten.

 

Begründung, weshalb der Verein Fluglärm e.V., Gilching, dem „Runden Tisch“
des Vereins Pro Sonderflughafen am 08.09.2008 fernblieb:

Durch den Bescheid der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - vom 23.07.2008 ist ein neuer Rechtszustand entstanden, den man nicht durch einen "Runden Tisch" abmildern oder gar außer Kraft setzen kann. Entweder ist der Bescheid rechtmäßig, dann kann man ihn nach § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nur widerrufen, wenn er niemand begünstigt. EDMO wird aber durch diesen Bescheid eindeutig begünstigt; also fällt diese Möglichkeit weg.
 
Eine andere Möglichkeit ist nach § 48 VwVfG die Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides. Die Rechtswidrigkeit wird jedoch nicht durch einen "Runden Tisch" festgestellt, sondern einzig und allein durch die Verwaltungsgerichte, in unserem Fall durch Anfechtungsklage.
 
Allein auf dieser gerichtlichen Schiene gilt es, die richtigen Argumente vorzubringen, um Schlimmes jetzt und noch Schlimmeres für die Zukunft für unser Fünfseenland zu verhindern. Alle anderen Diskussionen sind in der gegenwärtigen Phase Zeitverschwendung!
 
In unseren Augen wird durch die Teilnahme am "Runden Tisch" nur die Verantwortung der Bayer. Staatsregierung verwischt und das ganze bürgerverachtende Vorgehen verharmlost.

Der Vorstand
15.09.2008

 

Bürgerinitiativen werden klagen und rufen zu Spenden auf!

Das Luftamt Südbayern hat mit Bescheid vom 23.07.08 dem Antrag der EDMO auf Ausweitung des Flugbetriebs am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen stattgegeben.
Auf Vorschlag des Fluglärm e.V. haben am 29. Juli 2008 Vertreter der Bürgerinitiativen beschlossen, diesen Bescheid mit einer Anfechtungsklage anzugreifen. Dafür wurden federführend vom Fluglärm e.V. aus Gilching in Zusammenarbeit mit einem Lärmsachverständigen bereits mehrere Privatkläger ausgesucht, die bereit sind, als Musterkläger -stellvertretend für zigtausend betroffene Anwohner- zu fungieren. Diese Musterkläger sind direkte Anwohner des Sonderflughafens, die massiv unter der Zunahme des Flugverkehrs leiden werden. Aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit sind deren Aussichten auf Erfolg im Klageverfahren als hoch einzustufen.
Die Bürgerinitiativen rufen nun ihre Mitglieder und die Bevölkerung auf, diese Klageverfahren gegen die Ausweitung des Flugbetriebs mit einer möglichst großzügigen Spende zu unterstützen. Dafür haben wir folgenden Aufruf eingerichtet

01.09.2008

 

der Bescheid des Luftamtes Südbayern zum EDMO Antrag ist da !!

Gestern Nacht hat die Regierung von Oberbayern per Boten den betroffenen Gemeinden im Fünfseenland und im Landkreis Fürstenfeldbruck den 180 Seiten starken Bescheid zur Änderung der luftrechtlichen Betriebsgenehmigung zugestellt.
Als Kurzinformation gibt es die Medieninformation Nr. 379 und die Medieninformation Nr. 388 der Regierung von Oberbayern.

25. 07. 2008

 

4000 protestieren gegen die Erweiterung des Flughafens Oberpfaffenhofen

Rund 4000 Menschen haben gegen die Erweiterung des Sonderflughafens in Oberpfaffenhofen protestiert. Sie bildeten eine Menschenkette um den Weßlinger See, um gegen die Öffnung des Sonderflughafens für den Geschäftsverkehr zu protestieren (Bilder). Danach gab es eine Kundgebung auf dem Sportplatz des SC Weßling.
Unser erster Vorsitzender Rudolf Ulrich, kritisierte u. a. das Genehmigungverfahren zum Edmo-Antrag auf Betriebserweiterung. „Wir Bürger sind nur Statisten.” Hubert Weiger vom Bund Naturschutz verlangte die Einstellung des Verfahrens

Die Bürgermeister forderten in ihrer Resolution an die Staatsregierung zudem auch die Streichung des Absatzes im Landesentwicklungsprogramm, der eine Öffnung des Flughafens für die Geschäftsflieger ermöglicht.
In den Reden gab es heftige Kritik an der CSU.

 

Brief an den Landtagsabgeordneten aus Gilching

Schreiben unseres Vorsitzenden an den (neuen) Landtagsabgeordneten aus Gilching Herrn Martin Fink.

Der Vorstand
25.03.2008

 

Kommunalwahl im Fünfseenland
 
Das Wahlergebnis der Kommunalwahlen hat gezeigt, dass viele Wählerinnen und Wähler den Kandidatinnen und Kandidaten den Vorzug gaben, die sich eindeutig und uneingeschränkt gegen den Geschäftsreiseflugverkehr und gegen die Ausweitung der Betriebszeiten am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ausgesprochen und damit unsere Arbeit und unseren Einsatz unterstützt haben.

Wir würden uns freuen, wenn die anstehenden Stichwahlen das gleiche Ergebnis für unser Engagement bringen würden.

Der Vorstand
04.03.2008

Brief an die Vereinsmitglieder als pdf- Datei zum herunterladen:
MitgliederBrief2007.pdf
Weihnachten 2007


Luftrechtlicher Genehmigungsantrag der EDMO-Flugbetrieb GmbH vom 10.8.2006 in der Fassung des Änderungsantrags (Teilrücknahme) vom 30.11.2007

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP) gibt dem Flughafenbetreiber EDMO die Möglichkeit, den Flugbetrieb zukünftig massiv über die Grenzen des bisherigen Betriebs auszuweiten. Mit Schreiben vom 30.11.2007 hat die EDMO einen Änderungsantrag zu ihrem Antrag vom 10.08.2006 (s. weiter unten) auf Änderung der luftrechtlichen Genehmigung auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen eingereicht.

Hier der Änderungsantrag und von uns ausgewählte Anlagen.

Einwendungen dagegen können bis zum 5. März 2008 schriftlich an die Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern gerichtet werden. Hier finden Sie eine Sammlung von Textbausteinen und Argumenten (doc- bzw. pdf- Datei) als Hilfe für individuelle Einwendungsschreiben. Für Eilige haben wir eine vorformulierte Kurzeinwendung (doc- bzw. pdf- Datei) zum Ausdruck vorbereitet.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Textbausteine- und Argumentesammlung sowie die Kurzeinwendung eine unverbindliche Zusammenstellung von Formulierungsmöglichkeiten enthalten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit sämtlicher rechtlich relevanter Gesichtspunkte. Eine Rechtsberatung erfolgt hiermit also nicht. Jegliche Haftung schließen wir daher aus.

 

Stellungnahme zu "Lärmoptimierte Flugrouten" in der regionalen Presseberichterstattung

Von der EDMO wurden anlässlich des Besuchs des Seefelder Bürgermeisters Gum und des Seefelder Gemeinderats bei der EDMO und RUAG Ende September 2007 "lärmoptimierte Flugrouten" vorgelegt, die aufzeigen sollen, dass die Gemeinde Seefeld nur geringfügig vom Fluglärm betroffen ist.

Hierzu nehmen die Verfasser  wie folgt Stellung.

Bild 1: Vorschlag der Abflugrouten des TÜV (Ausschnitt)



Bild 2: Flugrouten auf 1:100.000-Karte übertragen

Der Vorschlag "lärmoptimierter Abflugrouten" ist ein durchsichtiges Störmanöver des Herrn Edwin Grabherr - Geschäftsführer der EDMO.

Auf dieses unseriöse Angebot dürfen sich weder die Gemeinde Seefeld noch die anderen betroffenen Kommunen einlassen.

Grundsätzlich sollten Vorschläge der EDMO unbedingt auf ihre juristische Problematik hin  geprüft werden, bevor  man sie über den grünen Klee lobt! Das sollten alle beteiligten Kommunen und Bürgermeister inzwischen gelernt haben!

Die Zulassung des Geschäftsreiseflugverkehrs in Oberpfaffenhofen zur Unterstützung der RUAG ist ebenfalls ein durchsichtiges Störmanöver der EDMO. Die EDMO hat bereits heute das Recht, Landungen von Flugzeugen, die zur Wartung bei der RUAG eingeflogen werden, zur Landung zuzulassen. Wenn der Geschäftsreisende die Wartung des Flugzeuges mit einer Geschäftsreise verbindet, verstößt dies nicht gegen die heute gültigen Nutzungserlaubnisse. Ein Problem ist allerdings, wenn der Kunde sein Flugzeug außerhalb der Geschäftszeit bei der RUAG zur Inspektion abgeben will, dann greift das Wochenendflugverbot. Die EDMO wickelt regelmäßig Flüge für die RUAG außerhalb der genehmigten Flugbetriebszeiten  über Sondergenehmigungen ab. Damit ist der Flughafen für die Anlieferung von Flugzeugen an Wochenenden offen. Hierzu ist die Abwicklung des Geschäftsreiseflugverkehrs in Oberpfaffenhofen nicht notwendig.

Der Geschäftszweck der EDMO ist die Erlangung von luftrechtlichen Genehmigungen. In Anbetracht der in der Presse immer wieder veröffentlichten finanziellen Probleme des Flugplatzeigentümers EADS, ist die Strategie für die Abwicklung des Geschäftsreiseflugverkehrs durchsichtig. Je mehr Flugverkehr am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zugelassen ist, desto höher der Veräußerungswert des Flughafengeländes an einen Investor. Unter diesem Aspekt spielt die beantragte Flugzeuggröße bis zu 50 Tonnen eine wichtige Rolle. Nachdem zweistrahlige Flugzeuge über 50 Tonnen Abfluggewicht nicht wesentlich lauter sind, ist die Durchsetzung einer Zulassung von Flugzeugen bis zu 150 Tonnen (Airbus-Klasse) realistisch (es entsteht durch größere Flugzeuge nicht mehr Fluglärm!). Mit der Zulassung des Geschäftsreiseflugverkehrs, ein nicht juristisch definiertes Segment der Luftfahrt, ist später auch die Abwicklung von Linien-, Charter- und Frachtflügen denkbar.

In der Begründung des LEP 2006 (Landesentwicklungsprogramm) wird zwar erläutert, dass die Stationierung des Linien-, Charter- und Frachtflugverkehrs nicht vorgesehen ist. Dieser Zusatz steht nicht im sog. "Ziel" des LEP. Damit haben diese Einschränkungen auch keine Rechtsverbindlichkeit. Versicherungen und Wiederholungen prominenter und einflussreicher Politiker sind reine Makulatur.

Im LEP 2006 stand beispielsweise nichts von der Planung / Bau einer 3. Startbahn am Verkerhsflughafen München. Bereits 12 Monate nach Beschluss des LEP durch den Bayerischen Landtag wird das Planfeststellungsverfahren zum Bau der 3. Startbahn eingeleitet. Insoweit sind eng gefasste Ziele im LEP keine Versicherung dafür, dass technische Einrichtungen auch ohne Erwähnung im LEP zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gebaut werden. Ähnliches befürchten wir auch für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen.

Mit der Ankündigung des Verkaufs von 4 Werken der EADS in Deutschland zeigt dieses Unternehmen, dass es Immobilien zur Sanierung des Konzerns liquidieren will. Nachdem es keine Betriebe von EADS in Oberpfaffenhofen mehr gibt, ist eine Veräußerung an einen Investor aus der Sicht von EADS sinnvoll. Mit einer Genehmigung, die einen umfassenden Flugbetrieb in Oberpfaffenhofen zulässt, steigen die Verkaufschancen und der Preis.

AKTIONSBÜNDNIS gegen Fluglärm München-West
Verfasser: Thomas Möller / Heinz Lennert

04.10.2007 

Unter dem Titel

Was wird aus dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ?

hat unser Verein zwei Informationsveranstaltungen mit Podiumsdiskussionen am Mittwoch, 09.05.2007 in Gilching, und Dienstag,  22.05.2007 in Seefeld- Hechendorf durchgeführt. Insgesamt folgten nahezu 600 interessierte Bürger unserer Einladung. Beide Versammlungsräume waren überfüllt. (siehe auch unter PRESSEBERICHTE )

Podiumsteilnehmer für die Veranstaltung in Gilching-Geisenbrunn:
Richard Schlammerl, 2. Bürgermeister, CSU, Gilching
Kathrin Sonnenholzner, MdL, SPD, Fürstenfeldbruck
Dr. Martin Runge, MdL, Kreis- und Gemeinderat, Bündnis 90/Die Grünen, Gröbenzell
Christa Ackermann, Stellv. Landrätin, FDP, Herrsching
Albert Luppart, 2. Bürgermeister, Kreisvorsitzender der Freien Wähler, Pöcking   
Ulrich Ellwanger, Fraktionsvorsitzender im Kreistag, ÖDP, Gilching
                        
Podiumsteilnehmer für die Veranstaltung in Seefeld-Hechendorf:
Elmar Striegl, 2. Bürgermeister, CSU, Seefeld
Ekkehard Bülow, Kreis- und Gemeinderat, SPD, Wörthsee
Ruth Paulig, MdL, Bündnis90/Die Grünen, Herrsching-Breitbrunn
Dr. Rudolf Lindermayer, Gemeinderat, FDP, Seefeld-Hechendorf
Dr. Alexander von Schoeler, Gemeinderat, Bürgerverein Seefeld, Seefeld-Hechendorf
Peter Schlecht, Gemeinderat, Heimattreue, Seefeld-Oberalting

Als Gäste waren die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden Weßling (Monika Meyer-Brühl), Seefeld (Wolfram Gum) und Herrsching (Christine Hollacher) anwesend.


Antrag der EDMO auf Ausweitung des Flugbetriebs in Oberpfaffenhofen


Das Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP), in dem u.a. für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr als Ziel festgelegt ist, gibt dem Flughafenbetreiber EDMO die Möglichkeit, den Flugbetrieb zukünftig massiv über die Grenzen des bisherigen Betriebs auszuweiten. Hier der Antrag und ihm beigefügte grafische Darstellungen der EDMO auf Ergänzung und Änderung der luftrechtlichen Genehmigung vom 10.08.2006.

Das Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern hat als luftrechtliche Genehmigungsbehörde das Anhörungsverfahren zum Antrag der EDMO-Flugbetrieb GmbH auf Erweiterung des genehmigten Flugbetriebs abgeschlossen. Bis zum Ablauf der Anhörungsfrist am 17. November 2006 erreichten das Luftamt Südbayern fast 8.200 schriftliche Äußerungen und Einwendungen von Bürgern. Es wird die eingegangenen Äußerungen und Einwendungen auswerten.

Die damalige Mustereinwendung für Sie hier zur Einsicht.

Geschäftsflieger in Oberpfaffenhofen während der WM

Zahlreich bei uns eingegangene Anfragen betroffener Bürger veranlassten uns, das Luftamt Südbayern um Stellungnahme zu bitten, aufgrund welcher Rechtsgrundlage diese Flugbewegungen a) im Allgemeinen und b) insbesondere während der Nacht vom Mittwoch, 5. Juli auf Donnerstag, 6. Juli stattfinden durften.

Wir erhielten von dort mit Schreiben vom 6. Juli folgende Antwort:

Soweit bisher während der FIFA-WM geschäftsflugbezogene Bewegungen nach/von Oberpfaffenhofen durchgeführt wurden, erfolgten diese außerhalb der Betriebszeiten des SFH Oberpfaffenhofen nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 LuftVG, ansonsten nach Maßgabe der luftrechtlichen Genehmigung (dort Teil A Abschnitt VI Nr. 4.2) - "Benutzungsberechtigte nach vorheriger Zustimmung der EDMO-Flugbetrieb GmbH andere Benutzer in besonderen Fällen".

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ulrich Ehinger
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern

Die Flugbetriebszeiten für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen finden Sie unter Lärmbeschwerde.

07.07.2006 

Stellungnahme des Vorstands zur beabsichtigten Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für den Geschäftsreiseflugverkehr

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) ist das zukunftsbezogene Gesamtkonzept der Staatsregierung zur räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Der jetzige Entwurf wurde vom Ministerrat am 12.7.2005 beschlossen.
In diesem Entwurf des LEP wurde unter anderem unter ein neuer Punkt 1.6.5 aufgenommen:
"Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden. Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden".
In der dazu gehörenden Begründung wird u.a. ausgeführt:
"Durch die Aufnahme von Luftverkehr zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen sowie für qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr entlastet der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen im unmittelbaren öffentlichen Interesse den Verkehrsflughafen München".

Die langjährigen Befürchtungen des Fluglärm e.V. bewahrheiten sich. Endlich zeigt die Bayerische Staatsregierung ihr wahres Gesicht. Seit 1988 wird versucht, über die Hintertür den Sonderflughafen zu einem Verkehrsflughafen umzuwidmen.
Dass natürlich der Flughafenbetreiber EDMO den Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung begrüßt, ist verständlich. Die Betriebskosten des Flughafens betragen ca. € 6 -8 Mio pro Jahr. Der Betreiber wird alles daran setzen, diesen Flughafen kostendeckend und gewinnbringend zu vermarkten.

Mit dem Bescheid vom 2.12.2002 des Luftamts Südbayern wurde der Benutzerkreis erweitert:
"Benutzer aus den Geschäftsbereichen Entwicklung, Produktion, Instandhaltung, Aus- und Umrüstung sowie der Vertrieb von Luftfahrzeugen bzw. Luft- und Raumfahrtkomponenten". Eine Klage von meh-reren Mitgliedern des Fluglärm e.V. wurde abgewiesen.

Ein Teil des Flughafengeländes wurde nach Luftrecht planfestgestellt. Die gigantische Neuausweisung der Hochbauzone von derzeit 198 704 qm auf 546 977 qm Geschossfläche zeigt, welch gigantisches Gewerbegebiet mit vielen neuen Betrieben hier entstehen soll. Auch diese neuen Betriebe können, wenn sie luftfahrtaffines Gewerbe betreiben, den Flughafen mitbenutzen. Die Gemeinde Weßling hat gegen diesen Planfeststellungsbeschluss geklagt und in 1. Instanz verloren. Der Entscheid der 2. Instanz wird noch längere Zeit auf sich warten lassen.

Kommen diese neuen gewerblichen Nutzer des Flughafen und die Geschäftsflieger tatsächlich zum Zug, sind Flugbewegungen in unbekanntem Ausmaß zu erwarten.

08.08.2005 

Klagen gegen den Genehmigungsbescheid des Luftamts Südbayern vom 2.12.2005 und gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Umbau des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen

Zehn Mitglieder des Fluglärm e.V. hatten gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 2.12.2002, der eine erhebliche Erweiterung des Kreises der Nutzungsberechtigten des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen vorsieht, beim Verwaltungsgericht München geklagt und in 1. Instanz verloren. Aufgrund der Aussagen von zwei Anwälten, dass ein Antrag auf Zulassung zur Berufung kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte, hat der Vorstand des Fluglärm e.V. beschlossen, eine Berufung gegen dieses Urteil finanziell nicht mehr zu unterstützen. Einige der Kläger haben diesen Antrag jedoch gestellt. Inzwischen wurde dieser Antrag auf Zulassung zur Berufung abschlägig beschieden. Nach unserer Kenntnis finden damit keine weiteren rechtlichen Schritte mehr gegen diese Erweiterung der Nutzungsberechtigung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen statt.

Die Klage der Gemeinde Wessling gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 13.4.2004 wurde am 17.2.2005 vom Verwaltungsgericht München abgewiesen. Die Gemeinde Wessling hat jedoch Berufung eingelegt. Wann hier eine Entscheidung fällt, ist noch nicht bekannt.

Über die Privatklage eines Weßlinger Bürgers gegen diesen Planfeststellungsbeschluss wurde noch nicht abschließend entschieden.

Wir finden es bedauerlich, dass die Anlieger des Flughafens offensichtlich keine weitern rechtlichen Möglichkeiten haben, die Planungen auf dem Flughafen insoweit zu beeinflussen, als die schutzwürdigen Interessen der Anlieger betroffen sind. Der Flughafenbetreiber EDMO hat nun weitgehend freie Hand, seine gigantischen Vorratsplanungen mit Leben und Inhalt zu füllen. Wir können nur hoffen, dass die EDMO sich an die Rahmenbedingungen hält, die sowohl im Urteil beim Prozess gegen die Erweiterung der Benutzungsberechtigung als auch im Urteil beim Prozess gegen den Planfeststel-lungsbeschluss noch einmal deutlich festgeschrieben wurden. Der Fluglärm e.V. wird die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen beobachten.

15.07.2005 

Schreiben vom 20.5.2003 an unsere Mitglieder

Sehr geehrte Mitglieder des Fluglärm e.V.,

seit gut einem halben Jahr ist wieder "Bewegung" um den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen gekommen. Aus diesem Grund wollen wir einige Themen kurz erläutern.

1. Mit Bescheid vom 2.12.2002 hat die Regierung von Oberbayern die luftrechtliche Genehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen geändert. Statt der Fairchild-Dornier GmbH tritt ab 1.1.2003 die EDMO-Flugbetrieb GmbH als Flughafenunternehmerin auf. Viel bedeutsamer ist aber, dass der Kreis der Nutzungsberechtigten erweitert wurde. Er wurde wie folgt ergänzt: "Benutzer aus den Geschäftsbereichen Entwicklung, Produktion, Instandhaltung, Aus- und Umrüstung sowie Vertrieb von Luftfahrzeugen bzw. Luft- und Raumfahrtkomponenten".
Wir haben von diesem Bescheid Mitte Januar 2003 Kenntnis erhalten. Die im Bescheid genannte Frist zur Klageerhebung von einem Monat war abgelaufen. Rechtsanwalt Krauß, der unsere Interessen vertritt, hat uns darauf hingewiesen, dass diese Frist weder für die Gemeinden noch für Privatpersonen wirksam wurde, da ihnen der Bescheid nicht zugestellt worden ist. Die Zustellung erfolgte an die Anwälte der Firma EDMO. Damit gilt nun die gesetzliche Klagefrist von einem Jahr. Der Fluglärm e.V. selbst kann nicht klagen, aber die betroffenen Gemeinden und Bürger.

2. Die Firma EDMO hat den Antrag auf Planfeststellung nach Luftrecht gestellt. Dieser lag bei den Gemeinden Gauting, Gilching und Weßling zur Einsicht aus. Die Gemeinden und die betroffenen Privatpersonen konnten bis zum 25.4.2003 Einwendungen geltend machen. Der Fluglärm e.V. kann keine Einwendungen erheben, da er nicht "Träger öffentlicher Belange" ist. Der Fluglärm e.V. hat aber die Gemeinderäte von Gauting, Gilching und Weßling schriftlich aufgefordert, ihr Recht auf Einwendungen zu nutzen. Die Stadt Germering hat erst am 23.4.2003 von der Regierung von Oberbayern den Antrag auf Planfeststellung erhalten. Auch Germering ist durch Fluglärm und Belastung des Grundwassers nicht unwesentlich beeinträchtigt. Die Stadt erhielt eine Nachfrist bis 16.5.2003. Wir haben alle Germeringer Fraktionen angeschrieben, dass alle Mandatsträger von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen.
Die Einwendungen der Gemeinden und Bürger müssen gehört werden. Ein Erörterungstermin wird voraussichtlich in einer der Gemeinden im Juli/August 2003 stattfinden. Erfolgt der Planfeststellungsbeschluss ohne Berücksichtigung der Einwendungen, kann dagegen geklagt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zustellung des Bescheids über den Planfeststellungsbeschluss.
Laut Rechtsanwalt Krauß sind die Erfolgschancen für eine Klage gering, da es schwierig ist, die persönliche Betroffenheit zu begründen. In diesem Fall bietet der Fluglärm e.V. die juristische (nicht die finanzielle) Unterstützung durch Rechtsanwalt Krauß an.

Sehr geehrte Mitglieder, wir verfolgen die jetzige Entwicklung auf dem Sonderflughafen mit großer Sorge. Die Flugbewegungen und Triebwerksläufe in Anzahl und Auswirkung waren bisher überschaubar. Durch den oben genannten Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 2.12.2002 wurde die Nutzungsberechtigung erweitert. Die Firma EDMO wird alles daran setzen, dass der Flughafen möglichst rasch wieder wirtschaftlich betrieben werden kann (jährliche Betriebskosten ca. EUR 7 Mio.). Wir befürchten, dass bei Bedarf jederzeit eine erneute Erweiterung der Betriebserlaubnis durch die Regierung von Oberbayern hinsichtlich Nutzergruppen und Flugbetriebszeiten erfolgen kann.

Im Herbst 2003 wollen wir eine Mitgliederversammlung mit Neuwahlen durchführen. Ort und Termin werden rechtzeitig in der Presse und auf unserer Internet-Seite bekannt gegeben.

An Ihrer Mitarbeit und an Ihren Informationen sind wir jederzeit sehr interessiert.

Mit freundlichen Grüßen
Fluglärm e.V.

gez.: D. Moehring gez.: Dr. K. T. Kriebel

20.05.03

Weitere Entwicklung des Sonderflughafens
- Bedenken des Fluglärm e.V. -

Der Fluglärm e.V. verfolgt seit Jahren die Entwicklung auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, um die Beeinträchtigungen für die Anwohner über ein vertretbares Maß hinaus zu verhindern. Durch die bedauerliche Insolvenz von Fairchild-Dornier ergibt sich inzwischen eine neue Situation. Eigner des Geländes ist nach wie vor die Dornier GmbH in Friedrichshafen, die ihrerseits zur EADS gehört. Der Flughafenbetreiber ist seit 1.1.2003 die EDMO-Flugbetrieb GmbH mit Sitz in Wessling.
Der gegenwärtige Flugbetrieb deckt in keiner Weise dessen Kosten. Aus diesem Grund sollen u.a. neue Flughafennutzer angesiedelt werden. Für die EDMO ist es wichtig, daß sich der Flughafen ab 2004 wirtschaftlich trägt, andernfalls ist mit einer Einstellung des Flugbetriebes zu rechnen.
Die EDMO, unterstützt von der EADS, beantragt ein Planfeststellungverfahren, das dem Fluglärm e.V. seit März dieses Jahres vorliegt. Der Antrag und die Unterlagen für die Planfeststellung liegen in den Gemeinden Gauting, Gilching und Wessling zur Einsichtnahme bis zum 25.4.2003 aus.

Der Vorstand des Fluglärm e.V. hat am 25. März 2003 ein Gespräch mit der Geschäftsleitung der EDMO und Herrn Murnauer von der EADS geführt. Es wurden die künftige Geschäftspolitik der EDMO und die Auswirkungen des Planfeststellungsverfahren auf die umliegenden Gemeinden erörtert.
Das Planfeststellungsverfahren nach Luftrecht ist erforderlich, da die Anordnung der Rollbahn und damit der Taxiways auf dem Flughafen verändert werden sollen. Die Start- und Landebahn bleibt unverändert. Die erforderlichen Gebäude für die Flugzeugproduktion sollen östlich der Start- und Landebahn konzentriert angesiedelt werden.
Damit der Flughafenbetrieb künftig wirtschaftlich arbeitet, werden innerhalb des Flughafengeländes Bauflächen ausgewiesen, die für die von der EDMO erwünschten neuen Nutzer für die nächsten 20 Jahre ausreichen. Das bedeutet eine Zunahme der bebaubaren Fläche um 157% und der Geschoßflächen um 175%.
Um eine bessere Verkehrsanbindung zu erhalten, soll die St. 2068 von der A96 bis zur Werkseinfahrt vierspurig ausgebaut werden. Eine östliche Anbindung ist durch das künftige Gewerbegebiet Süd in Gilching vorgesehen.

Große Bedenken hat der Fluglärm e.V, daß die neuen Nutzer sowohl von der Quantität als auch von ihrer Qualität völlig unbekannt sind. Risiken unbekannter Art und Größe kommen so auf die Gemeinden zu. Lt. Herrn Murnauer muß sich die EDMO an die Lärmbegrenzungen des Flughafens halten. Die künftigen Nutzer müssen dem Firmenzweck von Faichild-Dornier entsprechen. So sieht es auch die Nutzungsberechtigung des Sonderflughafens vor, die Ende 2002 neu gefasst wurde.

Die vom Fluglärm e.V. geäußerte Befürchtung, dass dann eventuell eine Änderung der Zulassung des Flugbetriebes mit einer Öffnung für die allgemeine Luftfahrt droht, wurde von der EDMO/EADS bestritten. Der Fluglärm e.V. wird seine Befürchtungen juristisch abklären lassen und gegebenenfalls gegenüber dem Antrag auf Planfeststellung geltend machen.

28.03.03