Lärm durch Luftfahrzeuge
Die
Flugbetriebszeiten für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen sind seit
23.07.2008 wie folgt neu geregelt:
Regelmäßige Betriebszeiten
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Montag - Freitag |
7.00 - 21.00 Uhr, bei Verspätung bis 22.00 Uhr |
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Samstag |
8.00 - 21.00 Uhr, bei Verspätung bis 22.00 Uhr |
Sonn- und Feiertag
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keine, jedoch maximal 200 Flugbewegungen pro Jahr zwischen |
Einschränkung:
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monatlich dürfen nach 19.00 Uhr insgesamt nicht mehr als 80 Flugbewegungen durchgeführt werden. |
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Montag - Freitag |
7.00 - 21.00 Uhr |
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Samstag |
8.00 - Sonnenuntergang |
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Sonn- und Feiertag |
Sonnenaufgang - 9.00 Uhr |
Ausnahmen (= außerhalb der Betriebszeiten)
Starts und Landungen nur nach Zustimmung des
Flugplatzunternehmers (EDMO) und Erlaubnis des Luftamts
Südbayern bis einschließlich 1. Halbjahr 2008
Anmerkung:
2005 gab es 114 solcher Ausnahmen
2006 gab es 166 solcher Ausnahmen mit 199
Flugbewegungen außerhalb der Betriebszeit
2007 gab es 151 solcher Ausnahmen mit 180
Flugbewegungen außerhalb der Betriebszeit
2008 erstes Halbjahr gab es 94 solcher
Ausnahmen, ab
2008 zweites Halbjahr liegen beim Luftamt Südbayern keine
Berichtsunterlagen über Ausnahmegenehmigungen vor, da EDMO diese selbst erteilt..
Beim Luftamt Südbayern ist die
Position eines Lärmschutzbeauftragten eingerichtet, um sich der Lärmprobleme der
Bürger anzunehmen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Beschwerden
hinsichtlich eines durch Flugbewegung am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
verursachten Lärmereignisses im Allgemeinen und insbesondere außerhalb der Betriebszeiten an ihn.
Erforderliche Daten
Möglichst exakte Angaben über dieses Lärmereignis (Datum,
Uhrzeit, Ort, Beschreibung des Luftfahrzeuges, wenn möglich mit Kennzeichen,
Angabe über den Flugverlauf) unter Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname,
Straße/Hs.Nr., PLZ und Ort, Telefon, E-Mail) und
evtl. Zeugen.
Ihr Ansprechpartner im Luftamt
Südbayern
Dr. Robert Biberger
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Telefon |
(089) 2176-2587 (Bürgertelefon) |
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Fax |
(089) 2176-402587 |
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E-Mail |
Stand 11/09