Presseerklärungen
Pressemitteilung
zur Begründung zum Antrag auf Berufung vom 20. Mai 2010
EDMO will mehr Lärm
Am
10.05.2010 hat Frau Rechtsanwältin Fridrich für 4 vom Fluglärm e.V. unterstützte
Privatkläger die Begründung zum Antrag auf Berufung gegen das erstinstanzliche
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zur Flugbetriebserweiterung
am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof München
eingereicht.
Mit
Schriftsatz vom 07.05.2010 hat auch Herr Rechtsanwalt Gronefeld als Vertreter
der Firma EDMO seinen eigenen Antrag auf Zulassung der Berufung begründet.
Während
die von Fluglärm e.V. unterstützten Privatkläger weiterhin gegen die
Geschäftsflieger und damit für eine Lärmverhinderung bzw. Lärmminderung
kämpfen, gibt sich auch die Firma EDMO mit der in der ersten Gerichtsinstanz
ausgesprochenen Verpflichtung des Beklagten (Freistaat Bayern – Luftamt
Südbayern -) auf erneute Verbescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung
des Gerichts nicht zufrieden.
Diese
Verpflichtung besagt, dass unter Berücksichtigung des bereits am
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zugelassenen Flugverkehrs ein äquivalenter
Dauerschallpegel von 60 dB (A) außen an den klägerischen Grundstücken nicht
überschritten werden darf. Gegen das im Ergebnis angeordnete Lärmkontingent
geht die EDMO nun vor. Ziel der EDMO ist es offenbar, dass die Betroffenen
ausschließlich passiven Schallschutz – also Schallschutzfenster und Lüfter - erhalten
und mehr Fluglärm produziert werden darf!
Neben
den Berufungsanträgen der Privatkläger haben auch die Gemeinden Weßling,
Gilching und die Stadt Germering Anträge auf Berufung gestellt.
Rudolf U l r i c h
1.Vorsitzender
des Fluglärm e.V.
Hörlholzweg
16
82205
Gilching
Tel.:
08105 / 9247
E-Mail: Rudolf.Ulrich@web.de
Pressemitteilung der Bürgerinitiativen aus Seefeld,
Wörthsee, Weßling, Gilching, Germering und dem Würmtal, 23.06.2009
Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen: Ministerpräsident Seehofer empfängt Vertreter der
Bürgerinitiativen Landesentwicklungsprogramm wird präzisiert.
Ministerpräsident Horst Seehofer empfing am Montag Nachmittag Vertreter der
Bürgerinitiativen aus Seefeld, Wörthsee, Weßling, Gilching, Germering und dem
Würmtal in der Bayerischen Staatskanzlei zu einem Gespräch über die
Teilfortschreibung zum Landesentwicklungsprogramm (LEP), den Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen betreffend.
Neben Ministerpräsident Horst Seehofer nahmen außerdem Wirtschaftsminister
Martin Zeil, MdB Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, der Starnberger Landrat
Karl Roth und MdL Renate Will teil.
Die Bürgerinitiativen hatten um das Gespräch gebeten. Anlass war die nicht
eindeutige Formulierung zur Bestandssicherung des Sonderflughafens im Entwurf
der Teilfortschreibung zum LEP.
Ministerpräsident Seehofer beauftragte Wirtschaftsminister Zeil bis zur Sitzung
des Ministerrats am 08. Juli 2009 das Ziel B V 1.6.5 im
Landesentwicklungsprogramm wie folgt zu präzisieren:
"Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand als reiner
Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden. Eine Öffnung des
Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre, wie beispielsweise dem
Geschäftsreiseflugverkehr, kommt nicht in Betracht." Diese Formulierung
entspricht damit dem Wortlaut, den der Regionale Planungsverband am 21.04.2009
in seiner Stellungnahme zur LEP-Teilfortschreibung mehrheitlich beschlossen
hatte.
Die Bürgerinitiativen begrüßen das Gesprächsergebnis als wichtiges Signal für
die weitere Entwicklung des Standortes.
gez. für die Bürgerinitiativen:
Dieter Belschner, Germering (Tel.: 0174-3442297)
Imme Kaiser, Würmtal (Tel.: 089–8596949//0179–6959299)
Stephan Mahlert, Gilching
Hans-Werner Ruch, Seefeld (Tel.: 08152-980027)
Arthur Schnorfeil, Wörthsee (Tel.: 08153-987646 bzw. 089-55974579)
Manfred Stierstorfer, Weßling
Rudolf Ulrich, Gilching (Tel.: 08105-9247)
Photo: von links nach rechts: Arthur Schnorfeil, Rudolf Ulrich, Imme Kaiser,
Hans-Werner Ruch, Dieter Belschner, Stephan Mahlert, Manfred Stierstorfer

Pressemitteilung zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen vom
08.05.2009
Der Fluglärm e.V., Gilching, verteilt Mitte dieser Woche über lokale
Anzeiger in einer Auflage von 65.000 Stück sein zweites Fluglärm-Journal, das
die Bürger im Fünfseenland, im Würmtal und im Raum Germering über den Stand der
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) und des
Klageverfahrens gegen den Bescheid des Luftamts Südbayern auf
Flugbetriebserweiterung informiert.
Der Fluglärm e.V. wird auch in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative
wuermtal-gegen-fluglaerm am Samstag, 16.05.2009 von 9 - 13 Uhr mit einem
Info-Stand am Marktplatz in Gilching (Ortszentrum) für Fragen der Bürger zur
Verfügung stehen.
Fluglärm e.V., Gilching
Rudolf U l r i c h, 1. Vorsitzender
Hörlholzweg 16
82205 Gilching
Tel.: 08105 / 9247
E-Mail: Rudolf.Ulrich@web.de
Pressemitteilung des Fluglärm e.V. , Gilching zum Beschluss
des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 16.03.2009
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen: Schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen
noch zu klären:
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 16.03.2009 in
einem vom Fluglärm e.V. unterstützten Eilverfahren gegen die Änderung der
Betriebsgenehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen die Gewährung von
vorläufigem Rechtsschutz abgelehnt. Das Gericht geht davon aus, dass der
Ausgang des Klageverfahrens in der Hauptsache offen ist. Im Rahmen der deshalb
gebotenen Interessenabwägung lägen keine hinreichenden Gründe dafür vor, vom
gesetzlich angeordneten Sofortvollzug der erteilten Betriebsgenehmigung
abzuweichen, da durch deren Gebrauch keine irreversiblen Tatsachen geschaffen
würden.
Mit dieser auf einer Interessenabwägung beruhenden Entscheidung des Gerichts
bleibt der Ausgang der Klageverfahren in der Hauptsache weiterhin offen. So hat
das Gericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vertretbarkeit der
Prognose zum Luftverkehrsbedarf im Hauptsacheverfahren noch untersucht werden
müsse. Ebenso bleibt der näheren Untersuchung im Hauptsacheverfahren
vorbehalten, ob die Regierung von Oberbayern die aus dem Betrieb des
Sonderflughafens Oberpfaffenhofen und insbesondere aus dem neuen Segment des
qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs resultierenden Lärmauswirkungen in
der Abwägung zutreffend bewertet hat, insbesondere ob den Betroffenen
angesichts der erheblichen Änderung des Benutzerkreises noch eine
Lärmvorbelastung entgegengehalten werden kann. Schließlich hat sich das
Verwaltungsgericht nicht abschließend mit der Frage befasst, ob die Betroffenen
geltend machen können, dass die Änderung der Betriebsgenehmigung des
Sonderflughafens Oberpfaffenhofen die Gefahr einer schleichenden Entwicklung zu
einem Verkehrsflughafen birgt.
Offen blieben in den entschiedenen Eilverfahren die Fragen der Raumordnung und
Landesplanung, hinsichtlich derer das Gericht den Antragstellern die
Rügebefugnis abgesprochen hat. Ebenso hat sich das Gericht noch nicht zu den
Auswirkungen der geänderten Betriebsgenehmigung auf kommunale Belange und
Belange des Naturschutzes geäußert. Der Ausgang der insofern noch anhängigen
Eilverfahren bleibt deshalb abzuwarten.
Der Fluglärm e.V. sieht trotz der ablehnenden gerichtlichen Eilentscheidung dem
in den nächsten Monaten zu erwartenden Hauptsacheverfahren optimistisch
entgegen. Schon allein der Umstand, dass sich das Gericht in seinem Beschluss
vom 16.03.2009 maßgeblich auf eine Interessenabwägung gestützt und keine volle
summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache durchgeführt hat,
belegt hinreichend deutlich, dass noch keineswegs alle Tatsachen- und
Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Änderungsgenehmigung für den
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen geklärt sind.
Fluglärm e.V., Gilching
Rudolf U l r i c h, 1. Vorsitzender
Hörlholzweg 16
82205 Gilching
Tel.: 08105 / 9247
E-Mail: Rudolf.Ulrich@web.de
Am 11. September, 2008
wurde folgende Pressemitteilung zu "Runder Tisch" des Vereins Pro
Sonderflughafen;
hier: Begründung für Fernbleiben des
Fluglärm e.V., Gilching, an die lokale Presse gegeben:
Zu den Artikeln in SZ und MM vom
09.08.2008: Bürgerinitiativen boykottieren Runden Tisch des Vereins "Pro
Sonderflughafen" und "Eine Chance wurde vertan"
Am 23.07.2008 wurden vom Verein Pro Sonderflughafen auch drei Herren
von den Bürgerinitiativen zu einem Runden Tisch am 08.09.2008 eingeladen. Es
waren dies Herr Ruch (BI Seefeld), Herr Belschner (Germeringer gegen Fluglärm
e.V.) und Herr Ulrich (Fluglärm e.V., Gilching).
Alle drei Herren haben die Einladung abgesagt.
Für den Fluglärm e.V., Gilching, begründe ich die Absage folgendermaßen:
Durch den Bescheid der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - vom
23.07.2008 ist ein neuer Rechtszustand entstanden, den man nicht durch einen
"Runden Tisch" abmildern oder gar außer Kraft setzen kann. Entweder
ist der Bescheid rechtmäßig, dann kann man ihn nach §
49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nur widerrufen, wenn er niemand
begünstigt. EDMO wird aber durch diesen Bescheid eindeutig begünstigt; also
fällt diese Möglichkeit weg.
Eine andere Möglichkeit ist nach § 48 VwVfG die Rücknahme eines rechtswidrigen
Bescheides. Die Rechtswidrigkeit wird jedoch nicht durch einen
"Runden Tisch" festgestellt, sondern einzig und allein durch die
Verwaltungsgerichte, in unserem Fall durch Anfechtungsklage.
Allein auf dieser gerichtlichen Schiene gilt es, die richtigen Argumente
vorzubringen, um Schlimmes jetzt und noch Schlimmeres für die Zukunft für unser
Fünfseenland zu verhindern. Alle anderen Diskussionen sind in der gegenwärtigen
Phase Zeitverschwendung!
In meinen Augen wird durch die Teilnahme am "Runden Tisch" nur die
Verantwortung der Bayer. Staatsregierung verwischt und das ganze
bürgerverachtende Vorgehen verharmlost.
Rudolf
U l r i c h
1. Vorsitzender des Fluglärm e.V., Gilching
Der folgende Brief an MP
Dr. Beckstein wurde am 23. 11. 2007 an die Presse gegeben:
Die Bürger und Gemeinden werden getäuscht!
- Pressemitteilung -
Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern 2006 sieht unter anderem die Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für den "qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr" vor. Dies sei in unmittelbarem öffentlichem Interesse und entlaste den Verkehrsflughafen München II. Diese Änderung gegenüber dem LEP Bayern 2003 steht im Widerspruch zum Regionalplan 2003 für die Region 14 (München-Umland), in dem festgeschrieben ist, dass die Flugplätze in der Region 14 (Fürstenfeldbruck, Jesenwang, Oberpfaffenhofen) nicht über den derzeitigen Zustand hinaus ausgebaut werden sollen. Da das LEP eine staatliche Zielvorgabe ist, muss jeder Regionalplan daran angepasst werden. Der Regionale Planungsverband lehnte daher schon den Entwurf des LEP 2005 ab und forderte die Verbindlichkeitserklärung des Regionalplans 2003.
Der Fluglärm e.V. Gilching unterstützt die Auffassung des Regionalen Planungsverbandes, da die vorgesehene Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen eine nach Art und Umfang unbegrenzte Zunahme des Flugverkehrs ermöglicht. Würde der Entwurf des LEP 2006 unverändert im Landtag verabschiedet, könnten sofort Jets ab 2 t nach Oberpfaffenhofen verlagert werden, was zunächst bis zu ca. 20 000 Flugbewegungen pro Jahr zusätzlich führen dürfte. Aber niemand weiß, wie stark der Luftverkehr in den nächsten Jahren zunehmen wird. Ohne eine konkrete Obergrenze der Flugbewegungen gibt es für die Bevölkerung im Umkreis des Sonderflughafens keine Sicherheit, dass ihre Lebensqualität sowie das Naherholungsgebiet Fünf-Seen-Land nicht nachhaltig beeinträchtigt werden. Dies stünde auch im Widerspruch zu dem ebenfalls im LEP 2006 genannten Ziel der Rücksichtnahme auf die Belange des Tourismus bei allen raumbedeutsamen Planungen. Wir sind für eine gezielte Förderung von Unternehmen, die sich am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen als High-Tech-Standort ansiedeln möchten und so neue Arbeitsplätze schaffen, wie z.B. Galileo.
Der Fluglärm e.V. Gilching hat daher in gleich lautenden Schreiben an Ministerpräsident Stoiber, Staatsminister Huber und die Mitglieder des Wirtschafts- und des Umweltausschusses des Bayerischen Landtags auf diese Problematik hingewiesen und die Staatsregierung aufgefordert, das LEP 2003 in diesem Punkt nicht zu verändern und den Regionalplan 2003 der Region 14 für verbindlich zu erklären. Die in der Presse von Herrn Landtagsabgeordneten Bocklet geäußerte Absicht einen beschränkenden Satz im LEP 2005 aufzunehmen, wonach Linien-, Charter- und Cargoflugverkehr auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nicht stattfinden dürfen, ist teilweise in dem neuen Entwurf 2006 umgesetzt worden. Hierbei handelt es sich jedoch nur um ein scheinbares Zugeständnis an die betroffene Bevölkerung. Diese Einschränkung geht am eigentlichen Thema völlig vorbei: Der vorgenannte Flugverkehr wäre auf Sonderflughäfen kraft Gesetz (§38 Abs.2 Nr.1 LuftVZO) ohnehin ausgeschlossen. Die Ankündigung von Herrn Landtagsabgeordneten Bocklet, dem Berichterstatter für das LEP im Wirtschaftsausschuss des Landtags, eine unzumutbare Ausweitung des Flugbetriebs in Oberpfaffenhofen zu verhindern, wird durch den jetzigen Entwurf des LEP geradezu konterkariert. Es ist völlig unverständlich, dass der nach oben unbegrenzte Geschäftsreiseflugverkehr ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens von München II nach Oberpfaffenhofen ausgelagert werden soll. Die ganze Aktion dient nach Ansicht des Vereins nur dazu, den betroffenen Bürgern das ihnen zustehende rechtliche Gehör nicht zu gewähren.
Eine ausführliche Problemanalyse (das sog. "Drei-Schritte-Programm der EDMO") ist vom Fluglärm e.V. Gilching erstellt worden. Sie wurde den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden zugeschickt. Sie ist auch unter Problemanalyse nachzulesen.
09.03.2006
Unsere Flugblatt-Beilage im Anzeigenblatt Parsberg Echo
7.1.2005
Ruhe vor dem Sturm?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
von Argelsried, Geisenbrunn, Neugilching, Hochstadt, Oberpfaffenhofen und
Weßling,
am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist zur Zeit nicht viel Betrieb. Dieser für
die Anwohner angenehme Zustand mag viele von Ihnen zur Annahme verleiten, dass
sich das Problem des Fluglärms weitgehend erledigt hat. Doch der Schein trügt.
Hier einige Fakten, die unserer Meinung nach zu einer grundsätzlich neuen
Situation führen werden.
Im Gegensatz zu Fairchild-Dornier hat der neue Flughafenbetreiber EDMO als alleinigen Geschäftszweck den Betrieb des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen. EDMO muss dessen Betriebskosten erwirtschaften. Unseres Erachtens kann dies nur gelingen durch eine intensivere Nutzung des Flughafens durch Flugbetrieb sowie einer gewerblichen Nutzung eines großen Teils des Flughafengeländes. Um dieses zu erreichen, fährt die EDMO zweigleisig: Mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 2.12.2002 wurde auf Antrag der EDMO die Benutzungsberechtigung des Flughafens erheblich erweitert. Gegen diesen Bescheid haben 10 Privatpersonen beim Verwaltungsgericht München geklagt und in der 1. Instanz verloren.
Mit dem Planfeststellungsbeschluß vom 13.4.2004 der Regierung von Oberbayern wurde die gewerbliche Nutzung des Flughafengeländes mit luftfahrtverwandtem Gewerbe genehmigt (Verdreifachung der Geschoßflächenzahl). Gegen diesen Beschluss klagt die Gemeinde Weßling. Die Entscheidung steht noch aus.
Fazit: Wir wollen, dass alles unternommen wird, die Nutzung des Sonderflughafens auf ein für die Anlieger zumutbares Maß zu begrenzen.
Wir sind nicht für die Schließung des Flughafens, sondern für den Erhalt und seine Nutzung in der bisherigen Form und Größenordnung. Eine Erweiterung der Nutzung darüber hinaus muss sich auf behutsame und geregelte Weise vollziehen, um von den Anliegern als zumutbar empfunden zu werden.
Wir hoffen, Ihnen verständlich gemacht zu haben, dass die derzeitige Ruhe auf dem Flughafen eine "Ruhe vor dem Sturm" sein kann.
Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin durch Ihre bestehende Mitgliedschaft, als Neumitglied (Beitrittserklärung auf der Rückseite) und mit Spenden auf eines der umseitig aufgeführten Konten. Denn nur eine finanziell gerüstete und große Interessengemeinschaft kann erfolgreich dem sich abzeichnenden "Sturm" widerstehen.
Auf unserer Internetseite www.fluglaerm-fuenfseenland.de erhalten Sie weitere Informationen.
Ihr Fluglärm e.V.
12.01.05
Verhandlung der Klage gegen den Genehmigungsbescheid
(Pressemitteilung)
Mit dem Bescheid vom 2.12.2002 des
Luftamts Südbayern wurde eine Erweiterung der Nutzungsberechtigung des
Sonderflughafens Oberpfaffenhofen genehmigt. Dieser Bescheid öffnet den
Sonderflughafen für einen unbestimmten Nutzerkreis, der lediglich dadurch
eingeschränkt ist, dass er irgendetwas mit Luftfahrzeugen oder mit Luft- und
Raumfahrtkomponenten zu tun haben muss. Insgesamt muss mit einem Potential von
Nutzern gerechnet werden, das das am Flughafen Gewohnte bei weitem übersteigen
kann, ja muss, wenn das erklärte Ziel der EDMO, den Flughafen wirtschaftlich zu
betreiben, erreicht werden soll. Es wird auf die vorhandene Lärmbegrenzung des
Flughafens verwiesen. Diese erlaubt jedoch mehr als 100 000 Flugbewegungen pro
Jahr je nach Art der Flugzeuge. Das wäre eine Verfünffachung des bisher
Gewohnten.
10 Mitglieder des Fluglärm e.V. haben gegen den Bescheid vom 2.12.2002 Klage
eingereicht. Die Verhandlung findet am Donnerstag, den 30.9.2004 um 13.30 im
Bayerischen Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30 im Sitzungssaal 4 statt.
Interessierte und betroffene Bürger aus den Gemeinden Gilching, Weßling und
Germering können an der Verhandlung teilnehmen und durch ihre Anwesenheit die
Kläger unterstützen.
21.09.04
Stellungnahme des Vorstands zur Entwicklung auf dem Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen
(Pressemitteilung)
Der Fluglärm e.V. Gilching verfolgt seit seiner Gründung das Ziel, Ausgewogenheit zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Flughafenbetreibers einerseits und dem Erhalt der Lebensqualität im Umkreis des Flughafens andererseits zu erreichen bzw. zu bewahren. Hierzu gehört sowohl die Akzeptanz der wirtschaftlichen Aktivitäten auf dem Flughafengelände durch die in den benachbarten Orten ansässige Bevölkerung als auch die Bereitschaft des Flughafenbetreibers, ein akzeptables Maß dieser Aktivitäten nicht zu überschreiten. Dies ist bis zur Insolvenz von Fairchild-Dornier im Jahr 2002 auch gelungen.
Seit Ende 2002, genauer seit dem Bescheid des Luftamts Südbayern zur Erweiterung der Nutzungsberechtigung vom 2.12.2002, ist diese Ausgewogenheit jedoch nicht mehr gewährleistet. Dieser Bescheid öffnet den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen für einen unbestimmten Benutzerkreis, der lediglich dadurch eingeschränkt ist, dass er irgendetwas mit Luftfahrzeugen oder mit Luft- und Raumfahrtkomponenten zu tun haben muss. Parallel zu diesem Bescheid beantragte der neue Flughafenbetreiber EDMO die Planfeststellung für eine nahezu Verdreifachung der Hochbauflächen im Flughafengebiet gegenüber dem Bestehenden. Zur Präzisierung der Nutzer der neuen Hochbauflächen hat EDMO in einem Brief an das Luftamt Südbayern, der Bestandteil des Antrags auf Planfeststellung ist, den Benutzerkreis der geplanten neuen Bauten beschrieben. Zusätzlich zu dem Nutzerkreis auf Grund des Bescheides vom 2.12.2002 werden noch 7 weitere Nutzergruppen aufgeführt, z.B. Messen, Ausstellungen und Kongresse. Insgesamt wird hier ein Potenzial an Nutzern definiert, das das bisher am Flughafen Gewohnte bei weitem übersteigen kann, ja muss, wenn das erklärte Ziel der EDMO, den Flughafen wirtschaftlich zu betreiben, erreicht werden soll. Bedauerlicherweise wird keine irgendwie geartete Obergrenze angeboten, sondern es wird auf die vorhandene Lärmbegrenzung des Flughafens verwiesen. Diese erlaubt jedoch einige 100 000 Flugbewegungen pro Jahr je nach Art der Flugzeuge. Die praktische Begrenzung ist durch den gegenwärtigen Ausbauzustand des Flughafens gegeben (1 Start/Landebahn), die bis zu etwa 100 000 Flugbewegungen pro Jahr erlaubt. Dies würde etwa eine Verfünffachung des bisher Gewohnten und auch Akzeptierten bedeuten. Dies ist mit dem Schutzbedürfnis der Anwohner und der Funktion des umliegenden Gebiets als Naherholungsgebiet für München nicht mehr vereinbar. Eine Begrenzung der Flugbewegungen auf 20 000 pro Jahr oder wenig mehr würde diese Probleme weitgehend lösen (unbeschadet der Vorbehalte bezüglich Trinkwasserschutz und Verkehrsführung).
Konkret heißt das: Stellt der Flughafenbetreiber keine Begrenzung seiner Aktivitäten in akzeptabler Nähe zum bisher Gewohnten in Aussicht, so stellt er den Fluglärm e.V. Gilching vor die Alternative, entweder den wirtschaftlichen Interessen des Flughafenbetreibers nachzugeben und dadurch die Interessen der Anwohner hintanzustellen, oder aber zu versuchen, die unbegrenzte Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivitäten auf dem Flughafengelände zu verhindern. In dieser Situation sieht sich derzeit der Fluglärm e.V. Gilching und entscheidet sich ganz klar für Letzteres.
Bis Ende Oktober 2003 war der Vorstand des Fluglärm e.V. Gilching der Ansicht, dass eine Klage gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 2.12.2002 ziemlich aussichtslos sei, gestützt auf die Rechtsauskunft des für den Verein und die Gemeinde Weßling tätigen Rechtsanwalts. Der erweiterte Vorstand des Fluglärm e.V. Gilching hat am 6.11.2003 beschlossen, einen zweiten Rechtsanwalt um Rechtsauskunft zu bitten. Dieser vertritt eine deutlich andere Rechtsauffassung, die nicht nur die Klagebegründung zu verbessern verspricht, sondern auch die Klagebefugnis, die die individuelle Betroffenheit einzelner Bürger und der anliegenden Gemeinden zur Voraussetzung hat. Da der Fluglärm e.V. Gilching selbst nicht klageberechtigt ist, hat sich der Vorstand des Fluglärm e.V. Gilching daher kurzfristig entschieden, 10 private Kläger gegen den Bescheid vom 2.12.2002 finanziell zu unterstützen. Ferner hat er, gemeinsam mit der Weßlinger Gruppierung wbf, die umliegenden Gemeinden zu einem Informationsgespräch mit dem zweiten Rechtsanwalt am 4.12.2003 eingeladen, um sie von der veränderten Rechtsauffassung in Kenntnis zu setzen. In diesem Informationsgespräch wies der Rechtsanwalt insbesondere darauf hin, dass der zu erwartende Planfeststellungsbeschluss eine erneute Erweiterung des Benutzerkreises erforderlich machen könnte. Diese wird durch das In-Kraft-Treten des Bescheides vom 2.12.2002 sehr erleichtert. Daher rät er auch den Gemeinden, gegen den Bescheid vom 2.12.2002 Klage zu erheben.
Der Vorstand des Fluglärm e.V. Gilching hofft, dass die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden für sein Vorgehen in dieser Angelegenheit Verständnis aufbringen und es wohlwollend begleiten und unterstützen, auch wenn eine eigene Klage der Gemeinden nicht zustande kommen sollte.
10.12.03
Pressemitteilung des Vorstands vom 11.4.2003 an Starnberger Merkur und
Starnberger SZ
Der Fluglärm e.V. mit seinen über 500 Mitgliedern verfolgt mit Sorge die zukünftige Entwicklung auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen. Die geplante gigantische Neuausweisung der Hochbauzone von derzeit 198 704 qm auf 546 977 qm Geschossfläche (das ist eine Steigerung um 175% gegenüber dem heutigen Bestand) bringt in Zukunft enorme Probleme für die Gemeinden Gauting, Gilching und Weßling. Folgelasten wie enormer Siedlungsdruck, erhöhtes Verkehrsaufkommen und eine nicht vorhersehbare Steigerung des Flugverkehrs sind vorprogrammiert. Hier stellt sich die Frage, ob diese Ausweisung in Zusammenhang mit dem luftrechtlichen Genehmigungsverfahren überhaupt zulässig ist. Ist eine Bevorratung in dieser Größenordnung im Hinblick auf einen Ausbau in den nächsten 20 Jahren auf einem Sonderflughafen zulässig? Wir halten diesen Umgriff für viel zu groß.
Im neuen Regionalplan soll die Gemeinde Weßling im ländlichen Raum bleiben. Wie vereinbart sich dies mit der geplanten riesigen Bebauung?
Der Zulassungs-Bescheid der Reg. von Obb. vom 2.12.2002 sieht neben der Nutzung des Flughafens für die Flugzeugproduktion ergänzend auch die Nutzung für luftfahrtverwandtes Gewerbe vor. Kann gegen diesen Bescheid heute noch Einspruch erhoben werden? Man muss sich darüber im Klaren sein, dass hier durch die Hintertür der Allgemeinen Luftfahrt Tür und Tor offen stehen. Ein neuer Bescheid der Reg. von Obb. könnte dies ohne weiteres noch verstärken. Rechtsanwalt Steffen, der Anwalt für die Gemeinde Gilching, hat das in der letzten Sitzung des Gemeinderates Gilching nicht ausgeschlossen.
Sehr bedauerlich finden wir die Äußerung des Gilchinger Bürgermeisters, der sich positiv für eine Öffnung des Sonderflughafens für Geschäftsflieger äußerte. Seit Jahren kämpft der Fluglärm e.V. mit Unterstützung der betroffenen Gemeinden - auch Gilching - gegen eine Öffnung für die Allgemeine Luftfahrt. Private Meinungen sollten gegenüber gemeindlichen Interessen zurückstehen.
Alle Mandatsträger der betroffenen Gemeinden Gauting, Gilching und im Besonderen Weßling müssen jede nur mögliche Rechtsposition ausnützen, um Schaden von ihren Bürgern abzuwenden. Unserer Meinung nach hat Weßling die besten Argumente, rechtlich gegen diesen Antrag auf Planfeststellung vorzugehen. Er betrifft überwiegend Weßlinger Flur. "Schützen Sie Ihre Gemeinde und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch!"
11.04.03