Satzung

§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen "Fluglärm e.V. Interessengemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität im Naherholungsgebiet Fünfseenland".
2. Der Verein hat seinen Sitz in Gilching.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 2 Zweck des Vereins
Vereinszweck ist die Erhaltung des Erholungswertes des Fünfseenlandes
- durch die Förderung des Umweltschutzes zur Rettung der Natur
- durch Schutz der Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen des Luftverkehrs wie Lärm, Abgase, Abwässer und sonstige Gefährdungen.
Insbesondere steht daher als Vereinszweck im Vordergrund die Vermeidung zusätzlichen Flugverkehrs auf dem Betriebsgelände der Firma "Dornier Oberpfaffenhofen".

§ 3 Vereinstätigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Der Verein erfüllt seine Aufgaben insbesondere durch Durchführung von Veranstaltungen und Kontaktaufnahme mit Behörden.

§ 4 Eintragung ins Vereinsregister
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 5 Mitglieder
Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden.

§ 6 Eintritt der Mitglieder
1. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.
2. Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen.
3. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft.
4. Die Ablehnung der Aufnahme ist nicht anfechtbar.

§ 7 Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres.
2. Die Mitgliedschaft endet außerdem mit sofortiger Wirkung durch Ausschluß. Dieser ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
3. Über den Ausschluß entscheidet die Vorstandschaft. Er wird den Mitgliedern bekannt gegeben.

§ 8 Mitgliedsbeitrag
Es ist ein Mitgliedsbeitrag von DM 1.--* monatlich zu leisten.

§ 9 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Beirat.

§ 10 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, der auch Kassier sein soll, und dem 3. Vorsitzenden, der auch Schriftführer sein soll.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

§ 11 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung soll einmal jährlich einberufen werden.
2. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen.
3. Die Ladung zur Mitgliederversammlung und die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung werden im "Parsberg Echo" bekannt gemacht.
4. Die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von einem der Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 12 Der Beirat
1. Der Beirat unterstützt den Vorstand bei der Verwirklichung der Vereinsziele.
2. Der erste Beirat setzt sich aus den Gründungsmitgliedern zusammen und amtiert 2 Jahre. Fortan wird er durch Wahlen bestimmt, die gemeinsam mit den Vorstandswahlen stattfinden.

§ 13 Mittel des Vereins
1. Alle Mittel des Vereins (Beiträge, Spenden, Zuschüsse) dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
2. Es dürfen nur Kosten erstattet werden. Vergütungen dürfen an Vorstand, Beirat und Mitglieder nicht gezahlt werden.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins dem Landkreis Starnberg zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zweck zu verwenden hat.

§ 14 Auflösung des Vereins
1. Bei Erreichen des Vereinszwecks (§ 2) wird der Verein aufgelöst.
2. Der Verein kann aufgelöst werden, wenn die Vereinsziele objektiv nicht mehr zu erreichen sind.
3. Die Auflösung erfolgt durch Beschluß mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder.

Errichtet in Gilching am 23.01.1988
Eingetragen im Vereinsregister VR 70852 beim Amtgericht München

*geändert auf EUR 0.50 mit Beschluß der Mitgliederversammlung vom 24.01.02, erhöht auf EUR 1.- ab 2007 mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.11.06

Die Satzung kann auch als Word-Dokument und pdf-Dokument heruntergeladen werden.