Wie macht man aus einem Sonderflughafen einen Verkehrsflughafen ohne dass es jemand merkt ?

1. Gedanke:

Man widmet den Flughafen einfach um. Das bedeutet eine neue Zulassung, verbunden mit Bedarfsermittlung, Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung. Außerdem ist mit viel Protest zu rechnen einschließlich Klagen beim Verwaltungsgericht. Dies bedeutet viel Stress für alle Beteiligten und dauert lange.
Fazit: diese Möglichkeit bietet derzeit nur wenig Aussicht auf Erfolg.

2. Gedanke:

Man belässt es bei der Zulassung als Sonderflughafen und erweitert je nach Bedarf den Kreis der Nutzungsberechtigten. Dies führt jedoch ebenfalls zu Protesten, Klagen und Prozessen und damit zu Verzögerungen, insbesondere wenn die Nutzungsberechtigung über den durch die derzeitige Zweckbestimmung des Sonderflughafens bestimmten Nutzerkreis hinaus erweitert werden soll.
Fazit: es fehlt noch eine Zutat, die diese Verzögerungen verhindert.

3. Gedanke:

Eine elegante Lösung zur Vermeidung der zeitraubenden Schwierigkeiten, die beim 2. Gedanken beschrieben sind, besteht darin, in das Landesentwicklungsprogramm (LEP) eine Erweiterung der Zweckbestimmung des Sonderflughafens aufzunehmen. Dies geschieht durch eine Öffnung des Sonderflughafens für den "qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr", einem unbestimmten Rechtsbegriff. Was ist das? Jeder Flugverkehr lässt sich als Geschäftsreise deklarieren, selbst der Kauf einer Tasse Kaffee am Zielort ist juristisch gesehen ein Geschäft. Eine Qualifizierung dient dazu, einen beliebig großen Teil der allgemeinen Luftfahrt zu bestimmen, z.B. "Werksflugverkehr" oder "alle Jets bis 50 t". Der Trick ist, dass ein derart qualifizierter Teil der allgemeinen Luftfahrt mit dem Status Sonderflughafen verträglich ist, weil den Sonderflughafen nur benutzen darf, wer zu einer durch Qualifizierung bestimmten Kategorie gehört. Nach herrschender Meinung gibt es nur eine Qualifizierung, die nicht mit dem Status Sonderflughafen verträglich ist: der Linienverkehr. Die Qualifizierung, also die Bestimmung einer Kategorie, erfolgt durch die Regierung von Oberbayern bzw. durch ihre nachgeordnete Behörde Luftamt Südbayern, die durch Bescheid die Nutzungsberechtigung je nach Bedarf erweitert. Eine Klage dagegen ist so gut wie aussichtslos, da jede Erweiterung der Nutzungsberechtigung durch das LEP gedeckt ist, das LEP das zu erreichende Ziel beschreibt und rechtlich verbindlich ist.
Der Vorteil besteht darin, dass keine neue Zulassung des Sonderflughafens als Verkehrsflughafen erforderlich ist, da bei geeigneter Wahl der Qualifizierung jede Teilmenge der allgemeinen Luftfahrt auf dem Sonderflughafen starten und landen kann. Der Nachteil ist gering: jeder Flieger muss sich vor dem Abflug zum Sonderflughafen anmelden und das o.k. holen, er kann auch abgewiesen werden (ein Sonderflughafen hat keine Betriebspflicht).
Fazit: dieser Gedanke bringt die gewünschte Lösung des Problems.

Diese theoretische Problemlösung soll auf den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen angewendet werden. Die bisherige Zweckbestimmung erlaubt im wesentlichen nur den Werksflugverkehr sowie, durch die Erweiterung des Nutzerkreises vom 2.12.2002, alles luftfahrtaffine Gewerbe. Klagen hiergegen waren zwar erfolglos, haben jedoch zu erheblichen Verzögerungen geführt (s.o. 2. Gedanke). Beispiele für künftig mögliche Qualifizierungen des Geschäftsreiseflugverkehrs sind
- alle Jets von 2 t bis 50 t, die derzeit noch in München II fliegen ( LEP-Entwurf),
- alle Flüge mit blauäugigen Piloten (Fiktion, wäre aber juristisch korrekt).
Gegen diese elegante Lösung, die die Staatsregierung gefunden hat, kann man nur schwer protestieren: protestiert man gegen die Einrichtung eines Verkehrsflughafens, so heißt es, es kommt ja gar keiner, niemand will das (die derzeitige juristische Lage gibt das auch nicht her), obwohl es faktisch, d.h. bezüglich der Zahl der Flugbewegungen, einer sein kann; protestiert man gegen die Erweiterung der Nutzungsberechtigung, so heißt es demnächst: steht ja im LEP.

Daraus folgt: die Änderung des LEP muss verhindert werden !

Dr. Karl-Theodor Kriebel
Beirat
Fluglärm e.V. Gilching

03.02.2006