Die ‚Salamitaktik' der EDMO im Zusammenwirken mit der Bayerischen Staatsregierung

Seit langem verfolgt die EDMO Flugbetrieb GmbH ganz gezielt etappenweise ihren Plan, den Sonder-flughafen Oberpfaffenhofen für den Geschäftsreiseflugverkehr zu öffnen, um damit den internationalen Verkehrsflughafen München in Erding zu entlasten. Hierzu bedient sich die EDMO einer konsequenten "Salamitaktik", indem sie sukzessiv Anträge auf dessen Ausbau und die Ausweitung des Nutzerkreises stellt, wobei der nächste Schritt jeweils verneint wird. Außerdem werden vorsätzlich falsche, aber populistisch wirksame Argumente vorgetragen, wie z.B. die Schaffung von vielen Arbeitsplätzen oder die Drohung einer Schließung des Sonderflughafens.

Von den Anwohnern des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen kaum bemerkt, hatte die EDMO am 28.01.2003 einen Antrag auf Planfeststellung hinsichtlich einer Modernisierung des gesamten Flughafengeländes und seiner Bauten einschließlich der Installierung neuer Taxiways zur beschleunigten Abwicklung des Flugverkehrs auf der Start- und Landebahn des als Werksflughafen betriebenen Sonderflughafens Oberpfaffenhofen gestellt (Orginalton des Richters: "Die EDMO-Pläne schauen doch so aus, dass alles außer der Landebahn platt gemacht wird und woanders wieder aufgebaut wird").

Gegen den ergangenen Planfeststellungsbeschluss vom 13.04.2004, in dem nichts von einer Nutzungserweiterung des Flughafens steht (Textauszug auf S. 82: "Angesichts des im Wesentlichen unveränderten Umfangs von Flug- und Bodenbetrieb wird es zu keiner relevanten Zusatzbelastung kommen"), hatten die Gemeinde Weßling und der Anwohner Hartmann in Oberpfaffenhofen geklagt. Die Berufungsklagen wurden abgewiesen mit dem Hinweis, dass die Gemeinde Weßling in ihrer Planungshoheit nicht verletzt sei und dem Anwohner Hartmann durch den Status Sonderflughafen mit (derzeit) unanfechtbar festgelegten Nutzungsbeschränkungen und festgelegtem Nutzerkreis keine höhere Lärmbelastung drohe. Juristisch formal durfte wohl der Richter in diesem Prozess den im letzten Jahr gestellten Antrag der EDMO auf Ausweitung des Nutzerkreises nicht berücksichtigen und musste so tun, als wenn keine weiteren Flieger und damit auch kein vermehrter Fluglärm entsteht - diese "Einengung" in der juristischen Urteilsfindung nutzt die EDMO natürlich konsequent und skrupellos aus (Der EDMO-Anwalt betonte z.B. während der mündlichen Verhandlung mehrmals, dass ja nur wenige Flugbewegungen zu verzeichnen seien und verwies auf die geringen Anzahlen des Jahres 2006) .

Nur wenige Tage vor Inkrafttreten einer neuen europäischen Richtlinie am 21. Juli 2006, nach der alle "raumordnerische Planungen und Ziele" in Europa auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden müssen, hat die Bayrische Staatsregierung eine von der EDMO mitformulierte Aktualisierung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) mit ihrer Parlamentsmehrheit am 06.07.2006 - gegen alle Einsprüche der Kommunen und der Bevölkerung - durchgepaukt und dann vom Ministerrat am 18.07.2006 verabschieden lassen. Nach dem 20. Juli hätte die von der EDMO angestrebte Ausweitung des Flugverkehrs auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen wegen der mangelnden Umweltverträglichkeit wohl kaum Erfolgsaussichten gehabt.

In der Hoffnung, dass der Planfeststellungsbeschluss mit seiner Flughafen-Neugestaltung gegen alle Einwendungen der Bürger und Gemeinden abgesegnet wird, hat die EDMO dann nach dem Beschluss des LEP Bayern 2006 - mit taktisch klugem zeitlichen Abstand - am 10.08.2006 ihren Folgeantrag auf Erweiterung des Flugbetriebs hinsichtlich Flugzeiten (samstags, sonn- und feiertags, bis 21.00 Uhr, bei Verspätungen sogar bis 22.00 Uhr, also auch Ostern, Weihnachten usw.) sowie Nutzerkreis (Geschäftsreiseflieger, Flugzeuge mit bis zu 112 Passagieren, Taxiflugverkehr mit Hubschraubern etc.) hinterher geschoben. Bei von der EDMO prognostizierten 33.000 Flugbewegungen - und das könnten auch mehr werden - würde das in den Hauptverkehrszeiten Starts und Landungen im 4-Minuten-Takt bedeuten und das teilweise in weniger als 100 m Höhe über den Häusern der naheliegenden Wohngebiete in Geisenbrunn, Argelsried, Neugilching, Oberpfaffenhofen und Hochstadt. Gegenüber dem Jahr 2000 würden 20mal soviele Geschäftsflieger auf dem Sonderflughafen starten und landen. Weiterhin erweist sich das dem EDMO-Antrag beigelegte Lärmgutachten als falsch und unvollständig, darüberhinaus bleiben künftige EU-Richtlinien für Feinstaub-Belastungen unberücksichtigt.

Dabei sticht das "Hammer-Argument" der EDMO, nämlich Schaffung von tausend Arbeitsplätzen und mehr, in keinster Weise. Der reine Geschäftsreiseflugverkehr brächte den Anliegergemeinden kaum mehr als 20 Arbeitsplätze, was zudem - für die gesamte Münchner Region gesehen - nur eine Verlagerung vom Verkehrsflughafen München zu uns bedeuten würde. Wie einem Artikel aus der Business Aviation 10/2006 zu entnehmen ist, sind auf den Flughäfen Düsseldorf und Frankfurt/Main für 11.000 bzw. 12.000 Geschäftsflüge nur 18 bzw. 16 Angestellte für den reinen Geschäftsflugverkehr zuständig.

Auch die Ausführungen der Geschäftsführerin des DLR Frau Dr. Jutta Graf sowie des Vorsitzenden der RUAG-Geschäftsführung Herrn Horst Steinberg auf der JU-/CSU-Veranstaltung mit dem Wissenschafts- und Forschungsminister Thomas Goppel am 29.11.06 in der Gaststätte Geisenbrunn haben gezeigt, dass diese Firmen den Ausbau zu einem Geschäftsreiseflughafen nicht benötigen, stattdessen eine Geschäftsausweitung durch weitere Wartungs- und Produktionstätigkeiten im Rahmen der Airbus-Projekte sowie des kommenden europäischen Navigationsprojekts Galileo erwartet wird. Durch Ansiedelung weiterer Zulieferungs- und Anwendungsfirmen für diese Projekte ist damit die Zukunft des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen gesichert.

Der Geschäftsreiseflugverkehr von standortfremden Benutzern bewirkt für zigtausende Menschen im Fünfseenland eine erhebliche Lärm- und Schadstoffbelastung, bringt aber für die Anliegergemeinden höchstens ein paar wenige Arbeitsplätze, dafür gehen mittelfristig viele Arbeitsplätze in der gesamten Tourismusregion Fünfseenland verloren.


31.01.2007 / Manfred Burghardt