Beabsichtigte Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für den Geschäftsreiseflugverkehr
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) ist das zukunftsbezogene Gesamtkonzept der Staatsregierung zur räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Der jetzige Entwurf wurde vom Ministerrat am 12.7.2005 beschlossen. In diesem Entwurf des LEP wurde gegenüber dem bisherigen LEP u.a. eine wesentliche Veränderung (Punkt 1.6.5) für unsere Region aufgenommen:
"Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden. Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden".
In der dazu gehörenden Begründung wird u.a. ausgeführt:
"Durch die Aufnahme von Luftverkehr zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen sowie für qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr entlastet der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen im unmittelbaren öffentlichen Interesse den Verkehrsflughafen München".
Der Begriff "qualifizierter Geschäftsreiseflugverkehr" ist so unbestimmt, dass zukünftig weitere Nutzergruppen, die ein vom Luftamt Südbayern festgelegtes Qualifizierungsmerkmal aufweisen, auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zugelassen werden können, ohne dass der damit verbundene erhöhte Umfang des Flugbetriebs noch eingegrenzt werden könnte.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens sind u.a. auch die Kommunen zu hören. Die Gemeinden und Städte im Umfeld des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen haben sich in ihren Stellungnahmen gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie mehrheitlich gegen die oben genannte Veränderung ausgesprochen.
Mit Bescheid vom 2.12.2002 des Luftamts Südbayern wurde bereits der Benutzerkreis erweitert, und zwar für "Benutzer aus den Geschäftsbereichen Entwicklung, Produktion, Instandhaltung, Aus- und Umrüstung sowie der Vertrieb von Luftfahrzeugen bzw. Luft- und Raumfahrtkomponenten".
Der Planfeststellungsbeschluss zum Umbau des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen vom 13.04.2004 sieht unter anderem eine gigantische Neuausweisung der Hochbauzone von derzeit 198 704 qm auf 546 977 qm Geschossfläche vor und zeigt, welch riesiges Gewerbegebiet mit vielen neuen Betrieben auf dem Flughafengelände entstehen soll. Auch diese neuen Betriebe können, wenn sie luftfahrtverwandtes Gewerbe betreiben, den Flughafen mitbenutzen.
Kommen diese neuen gewerblichen Nutzer des Flughafens und die Verlagerung der Geschäftsflieger (i.d.R. Flugzeuge von 2 bis 50 Tonnen Abfluggewicht) vom Verkehrsflughafen München tatsächlich zum Zug, sind Flugbewegungen in unbekanntem Ausmaß zu befürchten. Das derzeit bestehende Lärmkontingent lässt je nach Flugzeugtypenmix deutlich mehr als 100.000 Flugbewegungen pro Jahr zu, durch den derzeitigen Ausbauzustand des Flughafens mit nur 1 Start-/Landebahn ist jedoch gegenwärtig eine praktische Begrenzung auf immerhin noch ca. 100.000 Flugbewegungen pro Jahr gegeben. Infolge des zu erwartenden erhöhten Flugverkehrsaufkommens bedeutet dies
Fluglärm e.V. Gilching
10.02.2006