Lärm durch Luftfahrzeuge
Die Flugbetriebszeiten für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen sind seit 23.07.2008 wie folgt neu geregelt:
Regelmäßige Betriebszeiten
Montag - Freitag |
7.00 - 21.00 Uhr, bei Verspätung bis 22.00 Uhr |
Samstag |
8.00 - 21.00 Uhr, bei Verspätung bis 22.00 Uhr |
Sonn- und Feiertag |
keine, jedoch maximal 200 Flugbewegungen pro Jahr zwischen |
Einschränkung: |
monatlich dürfen nach 19.00 Uhr insgesamt nicht mehr als 80 Flugbewegungen durchgeführt werden. |
Sonderregelung für die Sportfluggruppen (Flugzeuge bis 2 t Höchstabfluggewicht, Motorsegler, Segelflugzeuge)
Montag - Freitag |
7.00 - 21.00 Uhr |
Samstag |
8.00 - Sonnenuntergang |
Sonn- und Feiertag |
Sonnenaufgang - 9.00 Uhr |
Ausnahmen (= außerhalb der Betriebszeiten)
Starts und Landungen nur nach Zustimmung des Flugplatzunternehmers (EDMO) und Erlaubnis des Luftamts Südbayern.
Beim Luftamt Südbayern ist die Position eines Lärmschutzbeauftragten eingerichtet, um sich der Lärmprobleme der Bürger anzunehmen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Beschwerden hinsichtlich eines durch Flugbewegung am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen verursachten Lärmereignisses im Allgemeinen und insbesondere außerhalb der Betriebszeiten an ihn.
Erforderliche Daten
Möglichst exakte Angaben über dieses Lärmereignis (Datum, Uhrzeit, Ort, Beschreibung des Luftfahrzeuges, wenn möglich mit Kennzeichen, Angabe über den Flugverlauf) unter Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Straße/Hs.Nr., PLZ und Ort, E-Mail) und evtl. Zeugen.
Ihr Ansprechpartner im Luftamt Südbayern
Dr. Robert Biberger
Telefon |
(089) 2176-2587 (Bürgertelefon) |
Fax |
(089) 2176-402587 |