Presseerklärungen

10.10.2024

10 Jahre Fluglärm-Messstationen: Privatjet-Boom und rein private Flüge am Sonderflughafen – Fluglärm e.V. protestiert

Es ist selten, dass Informationen über das Privatjet-Geschehen in Oberpfaffenhofen an das Licht der Öffentlichkeit dringen. Umso bestürzender sind Presseberichte über einen kürzlich eskalierten Streit im Wartebereich des Flughafens: Ein Paar aus NRW geriet am 28. September nach einem Oktoberfestbesuch und vor dem geplanten Privatjetflug nach Südfrankreich derart in Streit, dass es zu einem Polizeieinsatz kam. Die 27jährige Frau verletzte den Mann, trat eine Polizistin und beleidigte und bespuckte Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und eine Ärztin. Das Paar wurde zur Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht, so berichtete die Presse.

Ist das der „qualifizierte“ Geschäftsreiseflugverkehr, den Politik und Gerichte gegen den erbitterten Widerstand der Bevölkerung als zulässig entschieden haben? Seit Übernahme des Flughafens durch TRIWO und BEOS stellt der Fluglärm eV mit seinen Messstationen eine deutliche Zunahme des lauten Privatjetverkehrs fest, insbesondere zu bekannten Urlaubszielen wie Nizza, Mallorca oder Ibiza und jetzt wieder gerade kurz vor, während und kurz nach den Oktoberfestwochen. Den Fluglärm e.V. erreichten massive Fluglärm-Beschwerden von Anwohnern, die teilweise schon verzweifelt über einen Wegzug nachdenken oder bereits planen. Immer wieder wird der erhebliche Wertverlust der Immobilie aufgrund der Lage zum Sonderflughafen betont. Dies darf die Politik auf kommunaler, Kreis- und Landesebene nicht weiter ignorieren! Bereits 2020 und 2021 teilte der Fluglärm e.V. dem Luftamt Südbayern mit, dass reine Privatflüge im Rahmen des „qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs“ nicht zulässig sind. Das ist keine „bloße Meinung“, sondern beruht auf einer fachanwaltlichen Bewertung der Änderungsgenehmigung und der Gerichtsverfahren. Das dem Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr untergeordnete Luftamt wies die Beschwerden beide Male als unzulässig zurück. Als anerkannte Umweltvereinigung bewertet der Fluglärm e.V. die boomende Privatjetnutzung auch aus Sicht der CO2-Emissionen und der Klimaerwärmung. Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger an vielen Stellen zum klimaschonenden Verhalten aufgefordert werden und mit entsprechenden Abgaben und Mehrkosten belastet werden, aber andererseits das klimaschädlichste und exklusivste aller Verkehrsmittel staatlich begünstigt wird, zu Lasten von Umwelt, Klima und lärmgeschädigten Anwohnern. Oberpfaffenhofen ist leider zu einem Brennpunkt dieser extrem widersprüchlichen Politik geworden!

Ein andauernd eklatanter Missstand ist die mangelnde Transparenz des Flugbetriebs am Sonderflughafen. Da praktisch keine Daten veröffentlicht werden, installierte der Fluglärm e.V. im Jahr 2014 mit erheblichem finanziellen Aufwand zwei Fluglärm-Messstationen, die nun seit über zehn Jahren mit ehrenamtlichem Einsatz erfolgreich betrieben werden. Somit können Anzahl und Lautstärke der Flüge über Geisenbrunn und über Neuhochstadt jederzeit online eingesehen werden. Dies kann und will aber eine detaillierte Berichterstattung des Flughafenbetreibers bzw. der Behörden über Anzahl und Art der Flugbewegungen sowie über die Lärmemissionen nicht ersetzen. Auch in diesem Punkt appelliert der Fluglärm e.V. an die Politik, endlich für die den Bürgern geschuldete Transparenz zu sorgen.

Aktuelle Informationen zur Statistik der Flugbewegungen und zu den laufenden wie geplanten Aktionen des Fluglärm e.V. gibt es für alle Interessierten auf der Mitgliederversammlung am 5.11.2024, 19.00 Uhr, im Schützenhaus, Talhofstraße 22, Gilching.

KONTAKTINFORMATIONEN:
Dr. Michael A. Rappenglück
Bahnhofstr. 1
82205 Gilching
Telefon: 08105-7746778
E-Mail: rappenglueck@fluglaerm-fuenfseenland.de

 

TRAVELCOUP Schweiz AG plante rechtswidrige „Semi-Privatjet“-Flüge am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen

Wie der Fluglärm e. V. Ende März erfuhr, bot das Schweizer Unternehmen TRAVELCOUP Schweiz AG des deutschen
Unternehmers Niclas Seitz allgemein zugängliche Flugreisen mit 22-sitzigen „Semi-Privatjets“ zwischen dem
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und Palma de Mallorca bzw. Ibiza an. Die Flüge sollten ab Juli 2023 mehrmals
wöchentlich nach einem festen Flugplan stattfinden und konnten mit Einzelsitzplatzbuchung über die frei zugängliche
Internetseite von TRAVELCOUP gebucht werden.

Jedoch ist diese Form des Flugverkehrs, insbesondere die Einzelbuchung, am Flughafen Oberpfaffenhofen
ausdrücklich ausgeschlossen worden . Eine beim zuständigen Luftamt Südbayern kurzfristig durchgeführte Anfrage
ergab, dass die Behörde erst am 30. März 2023 vom TRAVELCOUP-Angebot Kenntnis erlangt und dafür keine
Genehmigung erteilt hat .

Inzwischen wurde auf der TRAVELCOUP-Buchungsplattform die Destination „München (Oberpfaffenhofen)“ in
„Munich“ geändert, an anderen Stellen wird aber weiter Oberpfaffenhofen genannt.
Hier stellt sich die ganz offensichtliche Frage: Wie kann ein Unternehmen, das als Berater u. a. einen auf Flugrecht
spezialisierten Rechtsanwalt anführt, und nach eigenen Angaben bereits fünf „Semi-Privatjets“ des Typs ERJ145
bestellt hat, ein derartiges Geschäftsmodell anbieten, ohne die rechtlichen Grundlagen im Fall Oberpfaffenhofen nur
im Ansatz geprüft zu haben?
Der Fluglärm e. V. erwartet eine für die Öffentlichkeit transparente Aufklärung dieses Vorgangs und behält sich
rechtliche Schritte vor, sollten TRAVELCOUP oder andere versuchen, rechtswidrigen Flugverkehr am Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen durchzuführen.

Dieser nach Meinung des Fluglärm e. V. sehr dubiose Vorfall zeigt, wie wichtig die Wachsamkeit – auch der
Bevölkerung - rund um den stark gestiegenen Privatjet-Verkehr in Oberpfaffenhofen ist.
Immerhin bewirbt der große Schweizer Privatjet-Vermittler LunaJets auf seiner Internetseite den Flughafen
Oberpfaffenhofen als die TOP-1 unter den deutschen Privatjet-Flughäfen.


Gilching, 01.04.2023


Für den Fluglärm e.V.
Dr. Michael A. Rappenglück
Bahnhofstr. 1
82205 Gilching
Telefon: 08105-7746778
E-Mail: rappenglueck@fluglaerm-fuenfseenland.de

Ferienreisen vom Werks- und Forschungsflughafen Oberpfaffenhofen aus?

Beim Fluglärm e.V. mit Sitz in Gilching wurde in den vergangenen Wochen immer wieder von Bürgern empört angefragt, was denn am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen los sei, denn Flugverkehr und Fluglärm nähmen immer mehr zu.

Der Verein hat deshalb die Aufzeichnungen auf seinen beiden Lärmmessstationen in Gilching-Geisenbrunn und Weßling-Neuhochstadt für die Zeit vom 25.03.2021 bis 01.04.2021 ausgewertet und dabei für diesen Zeitraum auf der Messstation Neuhochstadt Folgendes festgestellt: Vom Werks- und Forschungsflughafen Oberpfaffenhofen aus starteten in diesen 8 Tagen 11 Privatjets nach Mallorca, je 3 nach Elba und Villanova d‘Albenga (Riviera), je 2 nach Nizza und Castille-LaMancha, je einer nach Barcelona, Genua, Brescia, Olbia, Angoule‘me-Connac, Dubrovnik, Bozen, Sylt und Malaga. Es sind also 30 Reisen (Ferien- und Erlebnisreisen?) in den Süden. Zu verzeichnen ist die gleiche Anzahl von Landungen über Geisenbrunn.

Allein während der Sommer-Ferienzeit im vergangenen Jahr fanden im Vergleich zu den Vorjahren 30 % mehr Flugbewegungen statt – und das in Corona-Zeiten.

Der Fluglärm e.V. fragt an: Ist das der „qualifizierte Geschäftsreiseflugverkehr“, den das Luftamt Südbayern mit Bescheid vom 23.07.2008 genehmigte und den Bürgerinitiativen im Fünfseenland sowie der Fluglärm e.V. in einem 4-jährigen Rechtsstreit nicht verhindern konnten?

Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) steht unter Nr. 4.5.4: „Der Sonderflughafen ist in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen zu sichern. Die Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre ... ist nicht zuzulassen.“

Die Bevölkerung des Fünfseenlandes fühlt sich getäuscht durch den irreführenden Begriff „qualifizierter Geschäftsreiseflugverkehr“, da dieser offensichtlich für Ferien- und Erlebnisreisen genutzt wird.
 

Gilching, 19.04.2021

Für den Fluglärm e.V.
Rudolf U l r i c h, 1. Vorsitzender
Hörlholzweg 16
82205 Gilching
Tel.: 08105 / 9247
E-Mail: Rudolf.Ulrich@web.de

Geschäftsreiseflugverkehr am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Ein Statusbericht

Aufgeschreckt durch immer größere und lautere Flugzeuge, die oft in enger Folge über den dichten Wohngebieten des Fünfseenlandes starten und landen, fragten in den zurückliegenden Monaten immer wieder Bürger, ob denn am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen jetzt ein lärmintensiveres Geschäftsmodell verfolgt würde. Auch wurde ein zunehmend weniger rücksichtsvolles Verhalten der vermutlich überwiegend ortsfremden Piloten beklagt, die häufig bei Rückenwind starten und nicht selten ohne Leitstrahl landen.

Zur Einordnung: In Deutschland liegen 12 Flughäfen im besonderen Bundesinteresse. Zu den Auswahlkriterien zählen in erster Linie höchstmögliche nationale, europäische und internationale Verbindungsmöglichkeiten. Dass in dieser Liste der kleine Sonderflughafen Oberpfaffenhofen erscheint, ist allein seiner Aufgabe als Forschungsflughafen geschuldet.

Oberpfaffenhofen war von Anfang an ein Werks- und Forschungsflughafen. Erst mit der Genehmigung des qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs durch das Luftamt Südbayern vom 23.07.2008, gegen die sich 8 Gemeinden, 2 Landkreise, 2 Zweckverbände und der Fluglärm e.V. mit seinen 9 Musterklägern gerichtlich wehrten, trat eine entscheidende Flugbetriebserweiterung in Kraft.

Schaut man in den Genehmigungsbescheid hinein um festzustellen, was sich hinter dem Begriff „Qualifizierter Geschäftsreiseflugverkehr“
verbirgt, so findet man hier z.B. Angaben zu zulässigen Flugzeugmustern, höchstzulässiger Startmasse, zulässigen Flugbewegungen pro Jahr sowie zulässigen Flugzeiten.
Die beiden vom Fluglärm e.V. betriebenen Messstationen registrieren regelmäßige Flüge nach Sylt, Mallorca, Nizza sowie Kurzstreckenflüge in die Schweiz. Ist das der qualifizierte Geschäftsreiseflugverkehr, der trotz Corona zum Beispiel für den Monat August 2020 eine wesentliche Zunahme der Flugbewegungen gegenüber dem Mittelwert der Vorjahre um 45 Prozent erzeugt? Siehe nebenstehende Grafik.

Wir fragen weiter: Sind diese Urlaubs- und Vergnügungsreisen in Zeiten des Klimawandels und der Bemühungen um Verminderung des CO2-Ausstoßes noch angebracht? Entsprechen sie dem genehmigten Antrag auf Flugbetriebserweiterung der Firma EDMO vom Jahre 2006? Und vor allem: Liegt dieser erweiterte Flugverkehr am Sonderflughafen noch im Bundesinteresse?

Die Bayerische Staatsregierung hat mit Zustimmung des Bayerischen Landtags im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern am 01.09.2013 festgelegt: „Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen zu sichern. Die Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, ist nicht zuzulassen.“
Dieser Passus wurde auch im LEP 2020 fortgeschrieben, er gilt also bis heute. Der Fluglärm e.V. interpretiert diesen Passus so, dass nicht nur eine zahlenmäßige Erweiterung des genehmigten Flugverkehrs, sondern auch das Geschäftsmodell des Urlaubs-Reiseflugverkehrs am Sonderflughafen nichtzulässig ist. Dies widerspräche dann allerdings auch den Privatjet-Betreibern, die u.a. reine exklusive Urlaubsreisen anbieten und den Sonderflughafen dafür nutzen.

Schließlich stellt der Fluglärm e.V. die Frage, ob in einer Zeit, in der im Geschäftsleben immer mehr Videokonferenzen durchgeführt werden, die Bevölkerung im Naherholungsgebiet Fünfseenland durch häufige Geschäftsreisen mit lauten Flugzeugen wie den älteren Cessna Citation-Modellen oder den schweren Falcon 7x oder Global XRS bedröhnt werden muss.

Der Fluglärm e.V. gibt im Rahmen seiner Wächterfunktion diese Fragen hiermit der Öffentlichkeit zur Kenntnis.
Gilching, 17.09.2020

Fluglärm e.V.
Rudolf U l r i c h, 1. Vorsitzender
Hörlholzweg 16
82205 Gilching

Fluglärm e.V. als Umweltvereinigung anerkannt

Der Fluglärm e.V. Interessengemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität im Naherholungsge­biet Fünfseenland mit Sitz in Gilching wurde am 23.02.2017 vom Bayerischen Landesamt  für Um­welt als Umweltvereinigung im Sinne des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannt.

Der im Jahre 1988 gegründete Verein mit seinen 800 Mitgliedern erhält somit eine eigene Klagebe­fugnis in allen Umweltbelangen, z.B. Lärmschutz, Wasserschutz, Feinstaubbelastung sowie Eingriffe in Naherholungs- und Naturschutzgebiete und Bannwald. 

Der Tätigkeitsbereich des Vereins erstreckt sich auf die Landkreise Fürstenfeldbruck, Starnberg, Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen, München und die Landes­hauptstadt München.

Rudolf  Ulrich

1. Vorsitzender des Fluglärm e.V.
Hörlholzweg 16
82205 Gilching

Offener Brief an Gemeinderat Gauting und Gemeinderat Gilching am 05.10.2016

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats Gauting,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats Gilching,

der seit 1982 bestehende Fluglärm e.V – Interessengemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität im Naherholungsgebiet Fünfseenland mit Sitz in Gilching – hält das kürzlich von der Presse begeistert vor­gestellte Erlebniszentrum mit Zeppelin-Landeplatz sowie die Planungen für das riesige Gautinger Ge­werbegebiet in mehrfacher Hinsicht für äußerst problematisch und sieht die Schutzrechte der Gilchinger Bürger (Naherholungsgebiet, Frischluftzone, Wassereinzugsgebiete) verletzt.

Schon jetzt sind die Bürger durch den täglichen Flugverkehr, die stark frequentierte Autobahn, die Emissionen zweier Asphaltmischanlagen sowie die Kiesabbaugebiete stark belastet. Gilching ist bereits jetzt der „Abladeplatz“ des Landkreises.

Zum geplanten Erlebnispark mit Zeppelin-Standort:

Im Streit um die Zulassung des Geschäftsreiseflugverkehrs am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen wur­den vom Gericht bestimmte Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen und Randzeiten festgelegt. Diese würden durch den geplanten „zweiten Flughafen“ in unmittelbarer Nähe des Sonderflughafens, den Zeppelin-Landeplatz, der ausschließlich touristischen Zwecken dienen soll, ausgehebelt. Auch lässt das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) keine zusätzlichen Verkehre, d.h. nur Werksverkehr, genehmigten Geschäftsreiseflugverkehr und Flugzeuge der Sportfluggruppe, zu.

Der bodennahe Zeppelin-Flugverkehr wird hauptsächlich an „Schön-Wetter-Tagen'' erfolgen. Doch be­reits jetzt sind diese Tage durch den starken Naherholungsverkehr im 5-Seen-Land belastet. Neben dem Straßenverkehr würde also jetzt noch ein touristischer Flugverkehr über der Region vorgenom­men.

Der Fluglärm e.V. sieht den wirtschaftlichen Erfolg eines „Erlebnisparks“ als sehr zweifelhaft. Ein Erleb­niszentrum ist keine Innovation! Vermutlich würden auch nur saisonale und überwiegend prekäre Ar­beitsplätze in der „Erlebniswelt“ entstehen. Dem stünde eine weitere großflächige Versiegelung und Zerstörung von naturnaher Landschaft gegenüber. Auch sieht der Verein dieses Projekt als Türöffner für weitere große Einrichtungen im neuen Gautinger Gewerbegebiet..

Die seit 8 Jahren erfolglose Suche des Investors nach geeigneten Erlebnispark-Objekten im Umfeld von München und die Ablehnung der involvierten Gemeinden lässt uns fragen, warum die Forderungen der Kommunen (insbesondere hinsichtlich Erschließung und Verkehrsanbindung) jetzt in Gauting und Gilching leichter und ohne schwerwiegende Eingriffe zu lösen sein sollten?

Wir fragen weiter: Wem nützt diese „Erlebniswelt“, außer dem Investor und (vielleicht irgendwann) dem Kommunalhaushalt? Welche Alt- und Folgelasten entstehen bei Scheitern des Vorhabens für Anwohner und Gemeinden (siehe Desaster am Nürburgring)?

Unsere „Erlebniswelt“ sind die Naturschönheiten im 5-Seen-Land, das wir möglichst ohne weitere tou­ristische Belastungen erhalten und genießen möchten. Profitgier, die nur wenigen nutzt und zu Lasten der Allgemeinheit und der Erholungsuchenden geht, lehnen wir in dieser Form ab. 

Zum geplanten Gautinger Gewerbegebiet:

Der Fluglärm e.V. hat sich bereits mehrfach zur Ausweisung des geplanten riesigen 75 Hektar großen Gautinger Gewerbegebiets im Unterbrunner Holz geäußert und auf die Widersprüche im Planungsver­fahren hingewiesen.

Nach unserer Einschätzung gilt auch heute noch die Begründung der Planfeststellung von 2004 für den Flughafen Oberpfaffenhofen. Damals wurde als Bebauungsplan Nr. 14 Unterbrunn nur eine Fläche von zirka fünf Hektar genehmigt. Und im Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Planfeststellung – er ist wesentlicher Bestandteil der Genehmigung – heißt es: „Hohe Bedeutung für Landschaftbild und Erholung haben demnach die westexponierten Randbereiche des Unterbrunner Holzes und die südlich des Werksgeländes vorgelagerten Gruppen“. Diese gerichtlich bestätigten Vorgaben haben auch nach 12 bzw. 8 Jahren nicht ihre Bestandskraft verloren.

Der Vorstand des Fluglärm e.V.
Gilching, 05.10.2016

gez. Ulrich
gez. Held
gez. Schloter

Verschmelzung zweier Fluglärm-Vereine am 27.05.2014

Der Fluglärm e.V. in Gilching und der Verein Germeringer gegen Fluglärm e.V. laden zur gemeinsamen Mitgliederversammlung

am Dienstag, 27.05.2014 um 19.30 Uhr in die Gaststätte Geisenbrunn, Tonwerkstraße 3, Gilching, herzlich ein.

Neben kurzen Rechenschaftsberichten beider Vereine wird vor Ort die notarielle Beurkundung der getrennten Mitgliederabstimmungen über den geplanten Verschmelzungsvertrag (Aufnahme des Germeringer Vereins in den Gilchinger Verein) erfolgen. Durch die Verschmelzung sollen die Kräfte gebündelt und die weitere Entwicklung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen über Landkreisgrenzen hinweg von einem erweiterten Verein verfolgt und überwacht werden. Die Wächterfunktion des Vereins wird sich u.a. in der Einrichtung und dem Betrieb von Lärmmessstationen, die in der Mitgliederversammlung dargestellt werden, niederschlagen.

Für den Fluglärm e.V., Gilching:  Rudolf  Ulrich

Für den Verein Germeringer gegen Fluglärm e.V.: Dieter Belschner

Gemeinsame Pressemitteilung Fluglärm e.V. Gilching, Bürgerinitiative Seefelder gegen Flughafenerweiterung, Germeringer gegen Fluglärm e.V vom 12.07.2013 

Am 18. Juli 2013 wird Wirtschaftsminister Zeil (FDP) bei einem Festakt, den die Gemeinde Weßling sowie die Bürgerinitiative Weßling gestalten, eine Rede halten. Anlass des Festaktes soll das vom Bayerischen Landtag im neuen Landesentwicklungsprogramm (LEP) beschlossene Planungsziel 4.5.4. für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen sein.

Dort soll künftig stehen: "Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen zu sichern. Die Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, ist nicht zuzulassen."

Für diese Formulierung hatten neben der BI Weßling mehrere Bürgerinitiativen gekämpft, darunter der Fluglärm e.V. Gilching, der Germeringer gegen Fluglärm e.V., die Bürgerinitiativen von Seefeld, Wörthsee und dem Mühltal.

Wir möchten Wirtschaftsminister Zeil unseren besonderen Dank dafür aussprechen, dass er in Bezug auf den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen eine für uns positive Änderung im Landesentwicklungsprogramm herbeigeführt hat. Unser besonderer Dank gilt auch Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger für ihre tatkräftige Unterstützung in ihrer Eigenschaft als Landesvorsitzende der FDP Bayern und Mitglied des Kreistages Starnberg.

Doch stimmt es wirklich, dass mit dem neuen LEP alle Gefahr gebannt ist?

Wir, die Unterzeichner, sind der Auffassung, dass es keinen Grund zum Feiern gibt. Zwar enthält der vom Landtag verabschiedete Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Punkt 4.5.4 jetzt eine Formulierung, die dem Geschäftsreiseflugverkehr eine Absage erteilt.

Allerdings wird damit die von der Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, erteilte und durch die Verwaltungsgerichte bislang bestätigte Betriebserlaubnis nicht rückgängig gemacht. Dem Flughafenbetreiber wurden bis zu 10.000 Flugbewegungen pro Jahr - zusätzlich zum bereits bestehenden Flugverkehr - genehmigt, die dieser momentan zwar nicht ausschöpft, die aber weiterhin möglich sind. Gegen diesen Bescheid ist gegenwärtig noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig.

Zudem halten wir den Zeitpunkt für einen solchen Festakt für verfrüht. Noch ist das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP) nur ein Entwurf, dem zwar der Bayerische Landtag am 20.06.13 mit Maßgaben zugestimmt hat, dessen endgültiger Beschluss durch den Ministerrat jedoch bisher aussteht. Erst dann wird das LEP Gesetzeskraft erlangen.

Weder die Änderungswünsche des Landtags noch die zahlreichen Kritikpunkte, die von den Städten und Gemeinden sowie Verbänden vorgetragen wurden, können in dieser Legislaturperiode noch in das LEP eingearbeitet werden. Das neue Landesentwicklungsprogramm 2013 wird daher bereits im kommenden Jahr 2014 wieder zu korrigieren sein. Wir hoffen sehr, dass die jetzige Formulierung zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen dann noch Bestand haben wird.

Besorgt und irritiert sind die Unterzeichner darüber, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, der doch laut LEP- Entwurf "in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen zu sichern" sein soll, gleichzeitig unter dem Punkt "Ziviler Luftverkehr" als einziger(!) Flughafen Bayerns neben dem Großflughafen München und den Verkehrsflughäfen Nürnberg und Memmingen aufgeführt wird.

Rechte Freude kann unter diesen Umständen nicht aufkommen. Wir werden daher an diesem Festakt nicht teilnehmen.

gez.

Fluglärm e.V. Gilching
Bürgerinitiative Seefelder gegen Flughafenerweiterung
Germeringer gegen Fluglärm e.V.

Pressemitteilung zur Abstimmung im bayerischen Landtag über das neue LEP vom 21.06.2013

Der Bayerische Landtag hat am 20.06.2013 in seiner 129. Plenarsitzung über das neue Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) abgestimmt. Dabei wurde auch das folgende, den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen betreffende Ziel beschlossen:

Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen zu sichern. Die Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, ist nicht zuzulassen.

Leider ist damit der Bescheid der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – vom 23.07.2008, der den Geschäftsreiseflugverkehr und die Flugbetriebserweiterung erst er­möglichte, nicht aus der Welt geschaffen.

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 23.08.2012 diesen Bescheid für rechtmäßig erklärte und zugleich eine Revision nicht zuließ, hat der Fluglärm e.V. mit sei­nen 4 Musterklägern am 09.11.2012 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Be­schwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat bislang nicht über unseren Antrag entschieden.

Fluglärm e.V.

Rudolf  U l r i c h, 1. Vorsitzender
Hörlholzweg 16
82205 Gilching  

Pressemitteilung vom 8.11.2012

Die Berufung der vom Fluglärm e.V. unterstützten Privatkläger gegen die Ausweitung des Flugbe­triebs am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 23.08.2012 zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Daher hat der Fluglärm e.V. zusammen mit seinen 4 Berufungsklägern in seiner Sitzung am 07.11.2012 beschlossen, gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen Nichtzulassung der Revision einzureichen. 

Wir wollen damit aufgetretene Streit- und Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung vom obers­ten Verwaltungsgericht klären lassen, u.a., ob das im Jahr 2010 geänderte bayerische Landesent­wicklungsprogramm (LEP) mit dem Ziel, keine zusätzlichen Verkehre, insbesondere keinen Ge­schäftsreiseflugverkehr, am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zuzulassen, tatsächlich keine Aus­wirkung auf die luftrechtliche Rechtsprechung und die Fachplanung des Flughafenbetreibers hat.

Der Verein lädt  auch zu einer öffentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, 27.11.2012 um 19.00 Uhr in die Gaststätte Geisenbrunn, Tonwerkstraße 3, 82205 Gilching, herzlich ein, in der es auch um die­se Frage gehen wird.

Der Fluglärm e.V. wird in jedem Fall seine Wächterfunktion auch für zukünftige Entwicklungen am Flughafen wahrnehmen.  

Rudolf U l r i c h
1. Vorsitzender des Fluglärm e.V., Gilching

Pressemitteilung zum Urteil des BayVGH vom 23.8.2012

Der Fluglärm e.V. ist von dem heutigen Urteil des Bay.VGH enttäuscht. Die Erwartung, den streitgegenständlichen Bescheid des Luftamts Südbayern auf gerichtlichem Wege zu Fall bringen zu können, hat sich nicht erfüllt. Über ein etwaiges weiteres juristisches Vorgehen wird der Verein beraten, sobald schriftliche Urteilsgründe vorliegen.
Sollte das Urteil des Bay.VGH in Rechtskraft erwachsen, ist das Engagement der Bürgerinitiativen aber dennoch nicht umsonst gewesen. Denn durch die auf politischem Weg erreichte Änderung des Landesentwicklungprogramms dürfte nach der Rechtsauffassung des Vereins ein weiterer Ausbau des Flughafens nur schwer möglich sein.

Rudolf  U l r i c h
1. Vorsitzender des Fluglärm e.V.
Hörlholzweg 16
82205 Gilching
Tel.: 08105 / 9247  

Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) hat dem Urteil des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtes (VG) widersprochen und dem Antrag des Flughafenbetreibers EDMO auf höhere Lärmwerte (65 dbA) und somit auf mehr Flugverkehr stattgegeben. Die Verpflichtung des Erstgerichtes, das die Einhaltung eines Lärmpegels von 60 db(A) beschied, wurde für nichtig erklärt.

Diese Entscheidung erfolgte, trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderung des politischen Willens, der sich im Beschluss des Ministerrates vom 22.5.2012 im neuen Landesentwicklungsprogramms mit dem Passus „Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen zu sichern. Die Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, ist nicht zuzulassen.“  ….. „ ausdrückt.

Mit diesen alten Lärmgrenzen von 65 db(A) folgt der VGH vollumfänglich den privatwirtschaftlichen Interessen des Flughafen-Betreibers und spricht sich gegen das vom Erstgericht zugestandene erweiterte Schutzbedürfnis der Bürger aus den umliegenden Gemeinden aus. Es geht sogar so weit, dass es den möglichen Bedarf für eine künftige Ausweitung des Flugverkehrs nicht beanstandet! Der Verein Fluglärm e.V. , der eine große Rückendeckung der Bürger im 5-Seenland genießt - wird sich nach Vorliegen der Urteilsbegründung weitere juristische Schritte vorbehalten und setzt gleichzeitig auf die Einhaltung der politischen Zusagen der Staatsregierung, keinen Geschäftsreiseverkehr in OPF zuzulassen. 

Gez. Gerhard Held (2. Vorstand Fluglärm e.V.)  Hubert Schloter (3.Vorstand Fluglärm e.V. Gilching)

Pressemitteilung zu den Nachtflügen am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen anlässlich des Champions-League-Finales

Nach dem Champions-League-Finale in München starteten am Sonntag, 20.05.2012, in der Zeit zwischen 0.30 Uhr und 4.00 Uhr morgens 24 Flugzeuge. Die von uns gemessenen Lärmwerte der einzelnen Flugzeuge erreichten eine Stärke bis zu 89 dB(A). Tausende Bürger wurden aus dem Schlaf gerissen. Die Abflugzeiten lagen außerhalb der genehmigten Betriebszeiten (bis 21.00 Uhr, bei Verspätung bis 22.00 Uhr).
Die Genehmigung der nächtlichen Starts erfolgte auf Anweisung des Wirtschaftsministerium und wurde vom Luftamt Südbayern erteilt.

Als Rechtsgrundlage der Genehmigung diente § 25 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für solche Genehmigungen sind im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Der Ausnahmecharakter muss jedoch gewahrt bleiben. Ansonsten liegt die Genehmigung im Ermessen der Genehmigungsbehörde.

Das Luftamt Südbayern hat sich für die VIP-Geschäftsflieger und gegen die schlafende Bevölkerung entschieden. Die Flughafen-Betreiberfirma EDMO hat erst am Samstag, 19.05.2012, die Bürger des Fünfseenlandes durch die Presse über die zu erwartende Lärmbelastung informiert.

Der Fluglärm e.V. wird nicht nachlassen, gegen die Betriebserweiterung am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zu kämpfen. Wie notwendig dies ist, haben wir jetzt gesehen.

Rudolf  U l r i c h
1. Vorsitzender des Fluglärm e.V.
Hörlholzweg 16
82205 Gilching
Tel.: 08105 / 9247  

Pressemitteilung zur Begründung zum Antrag auf Berufung vom 20. Mai 2010 EDMO will mehr Lärm

Am 10.05.2010 hat Frau Rechtsanwältin Fridrich für 4 vom Fluglärm e.V. unterstützte Privatkläger die Begründung zum Antrag auf Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zur Flugbetriebserweiterung am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof München eingereicht.

Mit Schriftsatz vom 07.05.2010 hat auch Herr Rechtsanwalt Gronefeld als Vertreter der Firma EDMO seinen eigenen Antrag auf Zulassung der Berufung begründet.

Während die von Fluglärm e.V. unterstützten Privatkläger weiterhin gegen die Geschäftsflieger und damit für eine Lärmverhinderung bzw. Lärmminderung kämpfen, gibt sich auch die Firma EDMO mit der in der ersten Gerichtsinstanz ausgesprochenen Verpflichtung des Beklagten (Freistaat Bayern – Luftamt Südbayern -) auf erneute Verbescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts nicht zufrieden.

Diese Verpflichtung besagt, dass unter Berücksichtigung des bereits am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zugelassenen Flugverkehrs ein äquivalenter Dauerschallpegel von 60 dB (A) außen an den klägerischen Grundstücken nicht überschritten werden darf. Gegen das im Ergebnis angeordnete Lärmkontingent geht die EDMO nun vor. Ziel der EDMO ist es offenbar, dass die Betroffenen ausschließlich passiven Schallschutz – also Schallschutzfenster und Lüfter - erhalten und mehr Fluglärm produziert werden darf!

Neben den Berufungsanträgen der Privatkläger haben auch die Gemeinden Weßling, Gilching und die Stadt Germering Anträge auf Berufung gestellt.

Rudolf  U l r i c h
1. Vorsitzender des Fluglärm e.V.
Hörlholzweg 16
82205 Gilching
Tel.: 08105 / 9247  

Pressemitteilung der Bürgerinitiativen aus Seefeld, Wörthsee, Weßling, Gilching, Germering und dem Würmtal, 23.06.2009

Sonderflughafen Oberpfaffenhofen: Ministerpräsident Seehofer empfängt Vertreter der Bürgerinitiativen Landesentwicklungsprogramm wird präzisiert.

Ministerpräsident Horst Seehofer empfing am Montag Nachmittag Vertreter der Bürgerinitiativen aus Seefeld, Wörthsee, Weßling, Gilching, Germering und dem Würmtal in der Bayerischen Staatskanzlei zu einem Gespräch über die Teilfortschreibung zum Landesentwicklungsprogramm (LEP), den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen betreffend.
Neben Ministerpräsident Horst Seehofer nahmen außerdem Wirtschaftsminister Martin Zeil, MdB Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, der Starnberger Landrat Karl Roth und MdL Renate Will teil.
Die Bürgerinitiativen hatten um das Gespräch gebeten. Anlass war die nicht eindeutige Formulierung zur Bestandssicherung des Sonderflughafens im Entwurf der Teilfortschreibung zum LEP.
Ministerpräsident Seehofer beauftragte Wirtschaftsminister Zeil bis zur Sitzung des Ministerrats am 08. Juli 2009 das Ziel B V 1.6.5 im Landesentwicklungsprogramm wie folgt zu präzisieren:
"Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden. Eine Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre, wie beispielsweise dem Geschäftsreiseflugverkehr, kommt nicht in Betracht." Diese Formulierung entspricht damit dem Wortlaut, den der Regionale Planungsverband am 21.04.2009 in seiner Stellungnahme zur LEP-Teilfortschreibung mehrheitlich beschlossen hatte.
Die Bürgerinitiativen begrüßen das Gesprächsergebnis als wichtiges Signal für die weitere Entwicklung des Standortes.

gez. für die Bürgerinitiativen:
Dieter Belschner, Germering (Tel.: 0174-3442297)
Imme Kaiser, Würmtal (Tel.: 089–8596949//0179–6959299)
Stephan Mahlert, Gilching
Hans-Werner Ruch, Seefeld (Tel.: 08152-980027)
Arthur Schnorfeil, Wörthsee (Tel.: 08153-987646 bzw. 089-55974579)
Manfred Stierstorfer, Weßling
Rudolf Ulrich, Gilching (Tel.: 08105-9247)
 
Photo: von links nach rechts: Arthur Schnorfeil, Rudolf Ulrich, Imme Kaiser, Hans-Werner Ruch, Dieter Belschner, Stephan Mahlert, Manfred Stierstorfer

Pressemitteilung zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen vom 08.05.2009

Der Fluglärm e.V., Gilching, verteilt Mitte dieser Woche über lokale Anzeiger in einer Auflage von 65.000 Stück sein zweites Fluglärm-Journal, das die Bürger im Fünfseenland, im Würmtal und im Raum Germering über den Stand der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) und des Klageverfahrens gegen den Bescheid des Luftamts Südbayern auf Flugbetriebserweiterung informiert.
Der Fluglärm e.V. wird auch in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative wuermtal-gegen-fluglaerm am Samstag, 16.05.2009 von 9 - 13 Uhr mit einem Info-Stand am Marktplatz in Gilching (Ortszentrum) für Fragen der Bürger zur Verfügung stehen.

Fluglärm e.V., Gilching
Rudolf U l r i c h, 1. Vorsitzender
Hörlholzweg 16
82205 Gilching
Tel.: 08105 / 9247

Pressemitteilung des Fluglärm e.V. , Gilching zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 16.03.2009

Sonderflughafen Oberpfaffenhofen: Schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen noch zu klären:
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 16.03.2009 in einem vom Fluglärm e.V. unterstützten Eilverfahren gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen die Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz abgelehnt. Das Gericht geht davon aus, dass der Ausgang des Klageverfahrens in der Hauptsache offen ist. Im Rahmen der deshalb gebotenen Interessenabwägung lägen keine hinreichenden Gründe dafür vor, vom gesetzlich angeordneten Sofortvollzug der erteilten Betriebsgenehmigung abzuweichen, da durch deren Gebrauch keine irreversiblen Tatsachen geschaffen würden.
Mit dieser auf einer Interessenabwägung beruhenden Entscheidung des Gerichts bleibt der Ausgang der Klageverfahren in der Hauptsache weiterhin offen. So hat das Gericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vertretbarkeit der Prognose zum Luftverkehrsbedarf im Hauptsacheverfahren noch untersucht werden müsse. Ebenso bleibt der näheren Untersuchung im Hauptsacheverfahren vorbehalten, ob die Regierung von Oberbayern die aus dem Betrieb des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen und insbesondere aus dem neuen Segment des qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs resultierenden Lärmauswirkungen in der Abwägung zutreffend bewertet hat, insbesondere ob den Betroffenen angesichts der erheblichen Änderung des Benutzerkreises noch eine Lärmvorbelastung entgegengehalten werden kann. Schließlich hat sich das Verwaltungsgericht nicht abschließend mit der Frage befasst, ob die Betroffenen geltend machen können, dass die Änderung der Betriebsgenehmigung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen die Gefahr einer schleichenden Entwicklung zu einem Verkehrsflughafen birgt.
Offen blieben in den entschiedenen Eilverfahren die Fragen der Raumordnung und Landesplanung, hinsichtlich derer das Gericht den Antragstellern die Rügebefugnis abgesprochen hat. Ebenso hat sich das Gericht noch nicht zu den Auswirkungen der geänderten Betriebsgenehmigung auf kommunale Belange und Belange des Naturschutzes geäußert. Der Ausgang der insofern noch anhängigen Eilverfahren bleibt deshalb abzuwarten.
Der Fluglärm e.V. sieht trotz der ablehnenden gerichtlichen Eilentscheidung dem in den nächsten Monaten zu erwartenden Hauptsacheverfahren optimistisch entgegen. Schon allein der Umstand, dass sich das Gericht in seinem Beschluss vom 16.03.2009 maßgeblich auf eine Interessenabwägung gestützt und keine volle summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache durchgeführt hat, belegt hinreichend deutlich, dass noch keineswegs alle Tatsachen- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Änderungsgenehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen geklärt sind.

Fluglärm e.V., Gilching
Rudolf  U l r i c h, 1. Vorsitzender
Hörlholzweg 16
82205 Gilching
Tel.: 08105 / 9247

Am 11. September, 2008 wurde folgende Pressemitteilung zu "Runder Tisch" des Vereins Pro Sonderflughafen;
hier: Begründung für Fernbleiben des Fluglärm e.V., Gilching, an die lokale Presse gegeben:

Zu den Artikeln in SZ und MM vom 09.08.2008: Bürgerinitiativen boykottieren Runden Tisch des Vereins "Pro Sonderflughafen" und "Eine Chance wurde vertan"
 
Am 23.07.2008  wurden vom Verein Pro Sonderflughafen auch drei Herren von den Bürgerinitiativen zu einem Runden Tisch am 08.09.2008 eingeladen. Es waren dies Herr Ruch (BI Seefeld), Herr Belschner (Germeringer gegen Fluglärm e.V.)  und Herr Ulrich (Fluglärm e.V., Gilching).
Alle drei Herren haben die Einladung abgesagt.  
Für den Fluglärm e.V., Gilching, begründe ich die Absage folgendermaßen:
Durch den Bescheid der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - vom 23.07.2008 ist ein neuer Rechtszustand entstanden, den man nicht durch einen "Runden Tisch" abmildern oder gar außer Kraft setzen kann. Entweder ist der Bescheid rechtmäßig, dann kann man ihn nach § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nur widerrufen, wenn er niemand begünstigt. EDMO wird aber durch diesen Bescheid eindeutig begünstigt; also fällt diese Möglichkeit weg.
Eine andere Möglichkeit ist nach § 48 VwVfG die Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides. Die Rechtswidrigkeit wird jedoch nicht durch einen "Runden Tisch" festgestellt, sondern einzig und allein durch die Verwaltungsgerichte, in unserem Fall durch Anfechtungsklage.
Allein auf dieser gerichtlichen Schiene gilt es, die richtigen Argumente vorzubringen, um Schlimmes jetzt und noch Schlimmeres für die Zukunft für unser Fünfseenland zu verhindern. Alle anderen Diskussionen sind in der gegenwärtigen Phase Zeitverschwendung!
In meinen Augen wird durch die Teilnahme am "Runden Tisch" nur die Verantwortung der Bayer. Staatsregierung verwischt und das ganze bürgerverachtende Vorgehen verharmlost.

Rudolf  U l r i c h
1. Vorsitzender des Fluglärm e.V., Gilching

Der folgende Brief an MP Dr. Beckstein wurde am 23. 11. 2007 an die Presse gegeben:

Brief-an-Beckstein.pdf

Die Bürger und Gemeinden werden getäuscht!
- Pressemitteilung -

Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern 2006 sieht unter anderem die Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für den "qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr" vor. Dies sei in unmittelbarem öffentlichem Interesse und entlaste den Verkehrsflughafen München II. Diese Änderung gegenüber dem LEP Bayern 2003 steht im Widerspruch zum Regionalplan 2003 für die Region 14 (München-Umland), in dem festgeschrieben ist, dass die Flugplätze in der Region 14 (Fürstenfeldbruck, Jesenwang, Oberpfaffenhofen) nicht über den derzeitigen Zustand hinaus ausgebaut werden sollen. Da das LEP eine staatliche Zielvorgabe ist, muss jeder Regionalplan daran angepasst werden. Der Regionale Planungsverband lehnte daher schon den Entwurf des LEP 2005 ab und forderte die Verbindlichkeitserklärung des Regionalplans 2003.

Der Fluglärm e.V. Gilching unterstützt die Auffassung des Regionalen Planungsverbandes, da die vorgesehene Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen eine nach Art und Umfang unbegrenzte Zunahme des Flugverkehrs ermöglicht. Würde der Entwurf des LEP 2006 unverändert im Landtag verabschiedet, könnten sofort Jets ab 2 t nach Oberpfaffenhofen verlagert werden, was zunächst bis zu ca. 20 000 Flugbewegungen pro Jahr zusätzlich führen dürfte. Aber niemand weiß, wie stark der Luftverkehr in den nächsten Jahren zunehmen wird. Ohne eine konkrete Obergrenze der Flugbewegungen gibt es für die Bevölkerung im Umkreis des Sonderflughafens keine Sicherheit, dass ihre Lebensqualität sowie das Naherholungsgebiet Fünf-Seen-Land nicht nachhaltig beeinträchtigt werden. Dies stünde auch im Widerspruch zu dem ebenfalls im LEP 2006 genannten Ziel der Rücksichtnahme auf die Belange des Tourismus bei allen raumbedeutsamen Planungen. Wir sind für eine gezielte Förderung von Unternehmen, die sich am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen als High-Tech-Standort ansiedeln möchten und so neue Arbeitsplätze schaffen, wie z.B. Galileo.

Der Fluglärm e.V. Gilching hat daher in gleich lautenden Schreiben an Ministerpräsident Stoiber, Staatsminister Huber und die Mitglieder des Wirtschafts- und des Umweltausschusses des Bayerischen Landtags auf diese Problematik hingewiesen und die Staatsregierung aufgefordert, das LEP 2003 in diesem Punkt nicht zu verändern und den Regionalplan 2003 der Region 14 für verbindlich zu erklären. Die in der Presse von Herrn Landtagsabgeordneten Bocklet geäußerte Absicht einen beschränkenden Satz im LEP 2005 aufzunehmen, wonach Linien-, Charter- und Cargoflugverkehr auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nicht stattfinden dürfen, ist teilweise in dem neuen Entwurf 2006 umgesetzt worden. Hierbei handelt es sich jedoch nur um ein scheinbares Zugeständnis an die betroffene Bevölkerung. Diese Einschränkung geht am eigentlichen Thema völlig vorbei: Der vorgenannte Flugverkehr wäre auf Sonderflughäfen kraft Gesetz (§38 Abs.2 Nr.1 LuftVZO) ohnehin ausgeschlossen. Die Ankündigung von Herrn Landtagsabgeordneten Bocklet, dem Berichterstatter für das LEP im Wirtschaftsausschuss des Landtags, eine unzumutbare Ausweitung des Flugbetriebs in Oberpfaffenhofen zu verhindern, wird durch den jetzigen Entwurf des LEP geradezu konterkariert. Es ist völlig unverständlich, dass der nach oben unbegrenzte Geschäftsreiseflugverkehr ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens von München II nach Oberpfaffenhofen ausgelagert werden soll. Die ganze Aktion dient nach Ansicht des Vereins nur dazu, den betroffenen Bürgern das ihnen zustehende rechtliche Gehör nicht zu gewähren.

Eine ausführliche Problemanalyse (das sog. "Drei-Schritte-Programm der EDMO") ist vom Fluglärm e.V. Gilching erstellt worden. Sie wurde den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden zugeschickt. Sie ist auch unter Problemanalyse nachzulesen.

09.03.2006

Unsere Flugblatt-Beilage im Anzeigenblatt Parsberg Echo
7.1.2005

Ruhe vor dem Sturm?

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
von Argelsried, Geisenbrunn, Neugilching, Hochstadt, Oberpfaffenhofen und Weßling,

am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist zur Zeit nicht viel Betrieb. Dieser für die Anwohner angenehme Zustand mag viele von Ihnen zur Annahme verleiten, dass sich das Problem des Fluglärms weitgehend erledigt hat. Doch der Schein trügt. Hier einige Fakten, die unserer Meinung nach zu einer grundsätzlich neuen Situation führen werden.

Im Gegensatz zu Fairchild-Dornier hat der neue Flughafenbetreiber EDMO als alleinigen Geschäftszweck den Betrieb des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen. EDMO muss dessen Betriebskosten erwirtschaften. Unseres Erachtens kann dies nur gelingen durch eine intensivere Nutzung des Flughafens durch Flugbetrieb sowie einer gewerblichen Nutzung eines großen Teils des Flughafengeländes. Um dieses zu erreichen, fährt die EDMO zweigleisig: Mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 2.12.2002 wurde auf Antrag der EDMO die Benutzungsberechtigung des Flughafens erheblich erweitert. Gegen diesen Bescheid haben 10 Privatpersonen beim Verwaltungsgericht München geklagt und in der 1. Instanz verloren.

Mit dem Planfeststellungsbeschluß vom 13.4.2004 der Regierung von Oberbayern wurde die gewerbliche Nutzung des Flughafengeländes mit luftfahrtverwandtem Gewerbe genehmigt (Verdreifachung der Geschoßflächenzahl). Gegen diesen Beschluss klagt die Gemeinde Weßling. Die Entscheidung steht noch aus.

Fazit: Wir wollen, dass alles unternommen wird, die Nutzung des Sonderflughafens auf ein für die Anlieger zumutbares Maß zu begrenzen.

Wir sind nicht für die Schließung des Flughafens, sondern für den Erhalt und seine Nutzung in der bisherigen Form und Größenordnung. Eine Erweiterung der Nutzung darüber hinaus muss sich auf behutsame und geregelte Weise vollziehen, um von den Anliegern als zumutbar empfunden zu werden.

Wir hoffen, Ihnen verständlich gemacht zu haben, dass die derzeitige Ruhe auf dem Flughafen eine "Ruhe vor dem Sturm" sein kann.

Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin durch Ihre bestehende Mitgliedschaft, als Neumitglied (Beitrittserklärung auf der Rückseite) und mit Spenden auf eines der umseitig aufgeführten Konten. Denn nur eine finanziell gerüstete und große Interessengemeinschaft kann erfolgreich dem sich abzeichnenden "Sturm" widerstehen.

Auf unserer Internetseite www.fluglaerm-fuenfseenland.de erhalten Sie weitere Informationen.

Ihr Fluglärm e.V.
12.01.05

Verhandlung der Klage gegen den Genehmigungsbescheid
(Pressemitteilung)

Mit dem Bescheid vom 2.12.2002 des Luftamts Südbayern wurde eine Erweiterung der Nutzungsberechtigung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen genehmigt. Dieser Bescheid öffnet den Sonderflughafen für einen unbestimmten Nutzerkreis, der lediglich dadurch eingeschränkt ist, dass er irgendetwas mit Luftfahrzeugen oder mit Luft- und Raumfahrtkomponenten zu tun haben muss. Insgesamt muss mit einem Potential von Nutzern gerechnet werden, das das am Flughafen Gewohnte bei weitem übersteigen kann, ja muss, wenn das erklärte Ziel der EDMO, den Flughafen wirtschaftlich zu betreiben, erreicht werden soll. Es wird auf die vorhandene Lärmbegrenzung des Flughafens verwiesen. Diese erlaubt jedoch mehr als 100 000 Flugbewegungen pro Jahr je nach Art der Flugzeuge. Das wäre eine Verfünffachung des bisher Gewohnten.
10 Mitglieder des Fluglärm e.V. haben gegen den Bescheid vom 2.12.2002 Klage eingereicht. Die Verhandlung findet am Donnerstag, den 30.9.2004 um 13.30 im Bayerischen Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30 im Sitzungssaal 4 statt.
Interessierte und betroffene Bürger aus den Gemeinden Gilching, Weßling und Germering können an der Verhandlung teilnehmen und durch ihre Anwesenheit die Kläger unterstützen.

21.09.04

Stellungnahme des Vorstands zur Entwicklung auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
(Pressemitteilung)

Der Fluglärm e.V. Gilching verfolgt seit seiner Gründung das Ziel, Ausgewogenheit zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Flughafenbetreibers einerseits und dem Erhalt der Lebensqualität im Umkreis des Flughafens andererseits zu erreichen bzw. zu bewahren. Hierzu gehört sowohl die Akzeptanz der wirtschaftlichen Aktivitäten auf dem Flughafengelände durch die in den benachbarten Orten ansässige Bevölkerung als auch die Bereitschaft des Flughafenbetreibers, ein akzeptables Maß dieser Aktivitäten nicht zu überschreiten. Dies ist bis zur Insolvenz von Fairchild-Dornier im Jahr 2002 auch gelungen.

Seit Ende 2002, genauer seit dem Bescheid des Luftamts Südbayern zur Erweiterung der Nutzungsberechtigung vom 2.12.2002, ist diese Ausgewogenheit jedoch nicht mehr gewährleistet. Dieser Bescheid öffnet den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen für einen unbestimmten Benutzerkreis, der lediglich dadurch eingeschränkt ist, dass er irgendetwas mit Luftfahrzeugen oder mit Luft- und Raumfahrtkomponenten zu tun haben muss. Parallel zu diesem Bescheid beantragte der neue Flughafenbetreiber EDMO die Planfeststellung für eine nahezu Verdreifachung der Hochbauflächen im Flughafengebiet gegenüber dem Bestehenden. Zur Präzisierung der Nutzer der neuen Hochbauflächen hat EDMO in einem Brief an das Luftamt Südbayern, der Bestandteil des Antrags auf Planfeststellung ist, den Benutzerkreis der geplanten neuen Bauten beschrieben. Zusätzlich zu dem Nutzerkreis auf Grund des Bescheides vom 2.12.2002 werden noch 7 weitere Nutzergruppen aufgeführt, z.B. Messen, Ausstellungen und Kongresse. Insgesamt wird hier ein Potenzial an Nutzern definiert, das das bisher am Flughafen Gewohnte bei weitem übersteigen kann, ja muss, wenn das erklärte Ziel der EDMO, den Flughafen wirtschaftlich zu betreiben, erreicht werden soll. Bedauerlicherweise wird keine irgendwie geartete Obergrenze angeboten, sondern es wird auf die vorhandene Lärmbegrenzung des Flughafens verwiesen. Diese erlaubt jedoch einige 100 000 Flugbewegungen pro Jahr je nach Art der Flugzeuge. Die praktische Begrenzung ist durch den gegenwärtigen Ausbauzustand des Flughafens gegeben (1 Start/Landebahn), die bis zu etwa 100 000 Flugbewegungen pro Jahr erlaubt. Dies würde etwa eine Verfünffachung des bisher Gewohnten und auch Akzeptierten bedeuten. Dies ist mit dem Schutzbedürfnis der Anwohner und der Funktion des umliegenden Gebiets als Naherholungsgebiet für München nicht mehr vereinbar. Eine Begrenzung der Flugbewegungen auf 20 000 pro Jahr oder wenig mehr würde diese Probleme weitgehend lösen (unbeschadet der Vorbehalte bezüglich Trinkwasserschutz und Verkehrsführung).

Konkret heißt das: Stellt der Flughafenbetreiber keine Begrenzung seiner Aktivitäten in akzeptabler Nähe zum bisher Gewohnten in Aussicht, so stellt er den Fluglärm e.V. Gilching vor die Alternative, entweder den wirtschaftlichen Interessen des Flughafenbetreibers nachzugeben und dadurch die Interessen der Anwohner hintanzustellen, oder aber zu versuchen, die unbegrenzte Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivitäten auf dem Flughafengelände zu verhindern. In dieser Situation sieht sich derzeit der Fluglärm e.V. Gilching und entscheidet sich ganz klar für Letzteres.

Bis Ende Oktober 2003 war der Vorstand des Fluglärm e.V. Gilching der Ansicht, dass eine Klage gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 2.12.2002 ziemlich aussichtslos sei, gestützt auf die Rechtsauskunft des für den Verein und die Gemeinde Weßling tätigen Rechtsanwalts. Der erweiterte Vorstand des Fluglärm e.V. Gilching hat am 6.11.2003 beschlossen, einen zweiten Rechtsanwalt um Rechtsauskunft zu bitten. Dieser vertritt eine deutlich andere Rechtsauffassung, die nicht nur die Klagebegründung zu verbessern verspricht, sondern auch die Klagebefugnis, die die individuelle Betroffenheit einzelner Bürger und der anliegenden Gemeinden zur Voraussetzung hat. Da der Fluglärm e.V. Gilching selbst nicht klageberechtigt ist, hat sich der Vorstand des Fluglärm e.V. Gilching daher kurzfristig entschieden, 10 private Kläger gegen den Bescheid vom 2.12.2002 finanziell zu unterstützen. Ferner hat er, gemeinsam mit der Weßlinger Gruppierung wbf, die umliegenden Gemeinden zu einem Informationsgespräch mit dem zweiten Rechtsanwalt am 4.12.2003 eingeladen, um sie von der veränderten Rechtsauffassung in Kenntnis zu setzen. In diesem Informationsgespräch wies der Rechtsanwalt insbesondere darauf hin, dass der zu erwartende Planfeststellungsbeschluss eine erneute Erweiterung des Benutzerkreises erforderlich machen könnte. Diese wird durch das In-Kraft-Treten des Bescheides vom 2.12.2002 sehr erleichtert. Daher rät er auch den Gemeinden, gegen den Bescheid vom 2.12.2002 Klage zu erheben.

Der Vorstand des Fluglärm e.V. Gilching hofft, dass die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden für sein Vorgehen in dieser Angelegenheit Verständnis aufbringen und es wohlwollend begleiten und unterstützen, auch wenn eine eigene Klage der Gemeinden nicht zustande kommen sollte.

10.12.03

Pressemitteilung des Vorstands vom 11.4.2003 an Starnberger Merkur und Starnberger SZ

Der Fluglärm e.V. mit seinen über 500 Mitgliedern verfolgt mit Sorge die zukünftige Entwicklung auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen. Die geplante gigantische Neuausweisung der Hochbauzone von derzeit 198 704 qm auf 546 977 qm Geschossfläche (das ist eine Steigerung um 175% gegenüber dem heutigen Bestand) bringt in Zukunft enorme Probleme für die Gemeinden Gauting, Gilching und Weßling. Folgelasten wie enormer Siedlungsdruck, erhöhtes Verkehrsaufkommen und eine nicht vorhersehbare Steigerung des Flugverkehrs sind vorprogrammiert. Hier stellt sich die Frage, ob diese Ausweisung in Zusammenhang mit dem luftrechtlichen Genehmigungsverfahren überhaupt zulässig ist. Ist eine Bevorratung in dieser Größenordnung im Hinblick auf einen Ausbau in den nächsten 20 Jahren auf einem Sonderflughafen zulässig? Wir halten diesen Umgriff für viel zu groß.

Im neuen Regionalplan soll die Gemeinde Weßling im ländlichen Raum bleiben. Wie vereinbart sich dies mit der geplanten riesigen Bebauung?

Der Zulassungs-Bescheid der Reg. von Obb. vom 2.12.2002 sieht neben der Nutzung des Flughafens für die Flugzeugproduktion ergänzend auch die Nutzung für luftfahrtverwandtes Gewerbe vor. Kann gegen diesen Bescheid heute noch Einspruch erhoben werden? Man muss sich darüber im Klaren sein, dass hier durch die Hintertür der Allgemeinen Luftfahrt Tür und Tor offen stehen. Ein neuer Bescheid der Reg. von Obb. könnte dies ohne weiteres noch verstärken. Rechtsanwalt Steffen, der Anwalt für die Gemeinde Gilching, hat das in der letzten Sitzung des Gemeinderates Gilching nicht ausgeschlossen.

Sehr bedauerlich finden wir die Äußerung des Gilchinger Bürgermeisters, der sich positiv für eine Öffnung des Sonderflughafens für Geschäftsflieger äußerte. Seit Jahren kämpft der Fluglärm e.V. mit Unterstützung der betroffenen Gemeinden - auch Gilching - gegen eine Öffnung für die Allgemeine Luftfahrt. Private Meinungen sollten gegenüber gemeindlichen Interessen zurückstehen.

Alle Mandatsträger der betroffenen Gemeinden Gauting, Gilching und im Besonderen Weßling müssen jede nur mögliche Rechtsposition ausnützen, um Schaden von ihren Bürgern abzuwenden. Unserer Meinung nach hat Weßling die besten Argumente, rechtlich gegen diesen Antrag auf Planfeststellung vorzugehen. Er betrifft überwiegend Weßlinger Flur. "Schützen Sie Ihre Gemeinde und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch!"

11.04.03