Satzung

Satzung

des Fluglärm e.V. Interessengemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität im Naherholungsgebiet Fünfseenland

1. Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Fluglärm e.V. Interessengemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität im Naherholungsgebiet Fünfseenland“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Gilching.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Zweck des Vereins

Vereinszweck ist die Erhaltung des Erholungswertes des Fünfseenlandes

  • durch die Förderung des Umweltschutzes zur Rettung der Natur
  • durch Schutz der Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen des Luftverkehrs wie Lärm, Abgase, Abwässer und sonstige Gefährdungen.

Insbesondere steht daher als Vereinszweck im Vordergrund die Vermeidung zusätzlichen Flugverkehrs auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen.

3. Vereinstätigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Der Verein erfüllt seine Aufgaben insbesondere durch Durchführung von Veranstaltungen, Kontakt­ aufnahme mit Behörden sowie bei Klageverfahren.

4. Eintragung in das Vereinsregister

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

5. Mitglieder

Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden.

6. Eintritt der Mitglieder

  1. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.
  2. Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen.
  3. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandsschaft.
  4. Die Ablehnung der Aufnahme ist nicht anfechtbar.

7. Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres.
  2. Die Mitgliedschaft endet außerdem mit sofortiger Wirkung durch Ausschluss. Dieser ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
  3. Über den Ausschluss entscheidet die Vorstandschaft. Er wird den Mitgliedern bekannt gegeben.

8. Mitgliedsbeitrag

Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten. Über dessen Höhe beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands.

9. Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Beirat.

10. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, der auch Kassier sein soll, und dem 3. Vorsitzenden, der auch Schriftführer sein soll. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

11. Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung soll einmal jährlich einberufen werden.
  2. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen.
  3. Die Ladung zur Mitgliederversammlung soll auch in der Tagespresse bekannt gegeben werden.
  4. Die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von einem der Vorsitzenden zu unterzeichnen.

12. Der Beirat

  1. Der Beirat unterstützt den Vorstand bei der Verwirklichung der Vereinsziele.
  2. Die Bestellung des Beirats erfolgt durch den Vorstand.

13. Mittel des Vereins

  1. Alle Mittel des Vereins (Beiträge, Spenden, Zuschüsse) dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  2. Es dürfen nur Kosten erstattet werden. Vergütungen dürfen an Vorstand, Beirat und Mitglieder nicht gezahlt werden.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Bund Naturschutz e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
  5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

14. Auflösung des Vereins

  1. Bei Erreichen des Vereinszwecks (§ 2) wird der Verein aufgelöst.
  2. Der Verein kann aufgelöst werden, wenn die Vereinsziele objektiv nicht mehr zu erreichen sind.
  3. Die Auflösung erfolgt durch Beschluss mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder.

Die vorliegende Fassung wurde beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 27.05.2014 in Gilching-Geisenbrunn. Die Satzungsergänzung in §13 Nr.5 wurde beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 13.04.2016 in Gilching-Geisenbrunn. Eingetragen im Vereinsregister VR 70852 beim Amtsgericht München.

Die Satzung kann von der Homepage des Vereins www.fluglaerm-fuenfseenland.de heruntergeladen werden.